Kündigung gültig???

21. Dezember 2008 Thema abonnieren
 Von 
HugoderLux
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung gültig???

Hallo, ich habe letzten Dienstag meine Kündigung bekommen.
Fristlos ohne Gründeangabe.
Am Donnerstag wäre meine Probezeit vorbeigewesen.
Nun wollteich wissen in meinen Ausbildungsvertrag steht das ich 2 Ausbilder habe.
Auf meine Kündigung hat aber nur einer Unterschrieben.
Reichtdas oder ist die Kündigung ungültig.
Und die 2. Frage ist.
Ich war 4 Tage krank geschrieben.
Reicht das als Kündigungsgrund?
Und gibt es nicht auch bei Lehrlingen in der Probezeit eine gesetzte Kündigungsfrist???
Hoffe auf baldige Hilfe
HugoderLux

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12313.03.2009 19:03:35
Status:
Lehrling
(1677 Beiträge, 256x hilfreich)

Hallo,
Kündigungsfristen stehen normalerweise im Arbeits-/Ausbildungs oder Tarifvertrag.
Die müssen grundsätzlich eingehalten werden.

Eine fristlose Kündigung ist schon starker Tobak und setzt schon stärkere Verfehlungen voraus.
Nur von Kranksein sicher nicht.

Wenn keine schweren Verfehlungen vorliegen, sollte man gegen eine fristlose Kündigung angehen, weil sonst die Arbeitsagentur von solchem Fehlverhalten ausgeht und Arbeitslosengeld bis zu 12 Wochen sperrt.

Es wäre daher kurzfristig sowohl die IHK als auch eine Klage auf Einhalltung der Künndigungsfrist einzureichen. In so einem Fall ist am besten, beim Arbeitsgericht Beratungskosten/bzw. Prozesskostenhilfe zu beantragen, damit ein Anwalt das in die Hand nehmen kann.

-- Editiert von Maestro1000 am 21.12.2008 17:02

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#2
 Von 
Dustin Yousepzadeh
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 5x hilfreich)

Hallo,
Als Auszubildender bzw. Lehrling ist für Dich das BBiG anwendbar.
Laut § 22 Abs.1 BBiG kann jede Vertragspartei den Ausbildungsvertrag jederzeit kündigen(ohne Angabe von Gründen),selbst wenn die Kündigung am letzten Tag der Probezeit(hier Donnerstag )zugegangen sei wäre sie noch fristgemäß .Die Kündigung in der Probezeit muss man nicht begründen. Andererseits darf der Ausbilder nicht völlig willkürlich kündigen, braucht also faktisch doch einen plausiblen Grund. Existiert ein Betriebsrat, muss man diesem den Grund ja auch vorher nennen.

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