Hi zusammen
bin im 8. Jahr in der Fa. und habe am 4.10. von einer Versetzung innerhalb der Fa. erfahren. Die Durchsetzung der Versetzung sollte am 13.10. stattfinden. Ab dem 13. war/bin ich krankgeschrieben, gesundheitlich kann ich diesen Job z.Z. nicht ausüben. Die Mitteilung der Krankschreibung an den Arbeitgeber folgte meist Mittags als ich vom Arzt kam jeweils 2x innerhalb der beiden letzten Monate.
2 Abmahnungen habe ich auf diese beiden male erhalten, aufgrund von nicht korrekter Mitteilung der Krankschreibung, diese sollte bis 8:30 morgens immer eingehen. Da ich zu dem Zeitpunkt aber schon beim Arzt war, konnte ich erst "nach" dem Arztbesuch eine Mitteilung durchführen. Vor um 8 war / ist auch noch niemand auf Arbeit, weil Arbeitsbeginn erst ab 8:30 ist.
Heute die Kündigung per Einschreiben erhalten.
Was meint ihr dazu? Für Infos würd ich sehr dankbar sein.
Ich bin erst mal sprachlos und möchte natürlich etwas dagegen unternehmen.
LG und ein angenehmes WE für euch.
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Kündigung heut erhalten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Ausserordentlich.html
Was in dem Link steht ist sehr lesenswert, damit Sie Ihre Situation einschätzen können.
Was ist mit "korrekter Mitteilung der Krankschreibung" gemeint?
Erstmal meldet man sich tel. krank, der Rest folgt später.
Läuft da ein AB?
-- Editiert am 26.11.2010 19:29
dank für den Link, sehr viel Lesestoff, mach ich mich gleich ran.
ja mit korrekt meinte ich halt, ich habe mich umgehend nach dem Arztbesuch beim Arbeitgeber gemeldet und bescheid gegeben.
In der Abmahnung heißt es:
Sie sind verpflichtet, auf der Grundlage des Punkt 11 "Meldung und Nachweispflicht im Krankheitsfall" der Betriebsordnung, bei einer Erkrankung oder weiteren Erkrankung Ihren Vorgesetzten unverzüglich zu informieren.
Zur Sachlage:
Es ist erst ab 8:30 jmd auf Arbeit da Arbeitsbeginn.
8 Uhr sollte ich aber schon beim Arzt vorsprechen, so das ein direktes 8:30 Uhr bescheid geben nicht funktionierte.
Aufgrund der 2 Abmahnungen erhalte ich nun die Kündigung. Meines Erachtens nicht zutreffend. Was ist mit AB gemeint?
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-- Editiert am 26.11.2010 20:00
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Läuft in der Firma ein Anrufbeantworter?
Haben Sie vor dem Arztbesuch darauf gesprochen?
Haben Sie Ihren AG mal gefragt aufgrund der Abmahnungen, wann er denn bei wem eine Krankmeldung erwartet?
Haben Sie seine Handy-Nr.? Aufgrund der Verpflichtung aus der Betriebsordnung müssten Sie ja wissen, wie Sie unverzüglich Ihren Vorgesetzten erreichen.
-- Editiert am 26.11.2010 20:04
--- editiert vom Admin
Ich hab versehentlicherweise den Account gelöscht..
zurück zum Fall:
Nein es existiert kein Anrufbeantworter an diesen Telefonen aber es ist eine Nummer ersichtlicht wie bei einem Handy wenn jmd anruft. Das funktioniert aber auch nur ab 8:30 oder vorher ist schon jemand am Platz und loggt das Gerät ein.
Die Krankmeldung sollte spätestens bis 9 Uhr erfolgt sein.
Eine Handy Nummer hatte ich noch nicht zum Zeitpunkt des erstes Tages der Versetzung.
und danke für die Geduld.
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-- Editiert am 26.11.2010 20:49
Nachdem Sie zwei Abmahnungen erhalten haben, war es doch sicher mal Gesprächsthema mit Ihrem Chef, wie Sie sich krankmelden sollen, während Sie gerade beim Arzt im Wartezimmer sitzen?
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Irgendwie ist mir das noch nicht ganz klar.
Sie wurden 2 mal wegen verspäteter Krankmeldung abgemahnt.
Diese 2 Abmahnungen können erstmal keinen Kündigungsgrund darstellen.
Ist inzwischen ein drittes Mal die Krankmeldung angeblich zu spät erfolgt?
Wenn nein, dürfte die Kdg. nicht wirksam sein, da mit der Abmahnung der AG zu Ausdruck bringt, dass er erst mal von einer Kdg. absieht und es bei einer "Warnung" belässt.
quote:
Eine Handy Nummer hatte ich noch nicht zum Zeitpunkt des erstes Tages der Versetzung.
Zum Zeitpunkt der letzten "verspäteten" Krankmeldungen schon? Weiß der AG, dass Sie nun ein Handy haben?
quote:
Sie sind verpflichtet, auf der Grundlage des Punkt 11 "Meldung und Nachweispflicht im Krankheitsfall" der Betriebsordnung, bei einer Erkrankung oder weiteren Erkrankung Ihren Vorgesetzten unverzüglich zu informieren.
Unverzüglich bedeutet in diesem Fall, dass Sie eben sobald es Ihnen möglich ist nach 8:30 Ihren Vorgesetzten zu benachrichtigen haben. Wenn Sie ein Handy besitzen, dürfte das auch in der Arztpraxis möglich sein.
quote:
Die Mitteilung der Krankschreibung an den Arbeitgeber folgte meist Mittags als ich vom Arzt kam jeweils 2x innerhalb der beiden letzten Monate.
Haben Sie also den ganzen Vormittag in der Arztpraxis verbracht?
Wenn Sie jeweils schon um 8:00 beim Arzt waren, ist das eher weniger anzunehmen. Dafür, dass Sie jedoch erst frühestens gegen Mittag sich krankmelden konnten, hätten Sie die Beweislast.
Wesentlich ist hier, was war der Anlass für die Kdg. Ebenfalls eine Krankmeldung erst um die Mittagszeit? Ohne diese wesentlichen Informationen kann man hier nicht viel sagen. Das gleiche gilt auch für die Abmahnungen.
Dass die Krankmeldung bis 9:00 erfolgen soll, steht nicht in der Abmahnung. Dort steht nur "unverzüglich". Und Mittags wäre - wenn Sie schon vorher den Arztbesuch beendet hätten - auf jeden Fall nicht mehr als unverzüglich auszulegen
Eine Krankmeldung dient dazu den AG in die Lage zu setzen, den betrieblichen Ablauf so zu gestalten, dass das Fehlen des ANs möglicht wenig stört. Bei eine verspäteten Krankmeldung kann er diese Planung nicht durchführen. Eine verspätete Krankmeldung kann daher schon ein Grund für eine Abmahnung und - bei Wiederholung - auch Kündigung sein.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
-- Editiert am 27.11.2010 10:11
vielen Dank euch für die ausführlichen Informationen.
Richtig ist, das ich von 8 Uhr bist ca. 11:30 Uhr beim Arzt verbracht habe. Das kann ich auch bestätigen lassen. Die Wartezeiten sind so drastisch und dies habe ich auch akzeptiert, was ich auch nicht schlimm finde. Nachdem ich zu Hause war, habe ich vom Festnetz aus, auf Arbeit angerufen und Bescheid gegeben, das ich krank geschrieben bin.
Wichtig wäre noch:
Eine Handy Nummer vom Vorgesetzten (nach Versetzung innerhalb der Fa.) hatte ich noch nicht. Nur die Apparat Nummer direkt von Arbeit.
Ich habe selbst ein Handy ohne Vertrag, d.h. eine Callya Karte, wo ich immer auf Kosten achte und ich fand es ausreichend, mich nach dem Arztbesuch von zu Hause aus auf Arbeit zu melden.
Richtig ist auch, beim der dritten Krankschreibung, hat nicht der Vorgesetzte aber ein Mitarbeiter am Telefon vom Vorgesetzten abgenommen ca 7:45 Uhr, wo ich (der Arbeitgeber Meinung) mich rechtzeitig krank gemeldet habe.
lg und frohen 1. Advent.
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-- Editiert am 28.11.2010 16:10
-- Editiert am 28.11.2010 16:11
"und ich fand es ausreichend, mich nach dem Arztbesuch von zu Hause aus auf Arbeit zu melden."
ist es aber leider nicht.............
das wird man dir vorwerfen können, verstoß gegen die unverzügliche mitteilungspflicht
wiegt schwerer, als wenn du z.b. die AU verspätet einreichen würdest.......
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quote:
Das kann ich auch bestätigen lassen. Die Wartezeiten sind so drastisch und dies habe ich auch akzeptiert, was ich auch nicht schlimm finde. Nachdem ich zu Hause war, habe ich vom Festnetz aus, auf Arbeit angerufen und Bescheid gegeben, das ich krank geschrieben bin.
......
Richtig ist auch, beim der dritten Krankschreibung, hat nicht der Vorgesetzte aber ein Mitarbeiter am Telefon vom Vorgesetzten abgenommen ca 7:45 Uhr, wo ich (der Arbeitgeber Meinung) mich rechtzeitig krank gemeldet habe.
Bezieht sich die Mitteilung an den Mitarbeiter und der Arztbesuch auf den gleichen Tag?
quote:
Ich habe selbst ein Handy ohne Vertrag, d.h. eine Callya Karte, wo ich immer auf Kosten achte und ich fand es ausreichend, mich nach dem Arztbesuch von zu Hause aus auf Arbeit zu melden.
Gerade wenn man eine Abmahnung auf Grund einer verspäteten Meldung erhalten hat, sollte man diese Zusatzkosten aufbringen. Denn diese sind vernachlässigbar gegenüber den Folgen, welche man sich durch einen Anruf vielleicht erspart hätte.
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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "
Bezieht sich die Mitteilung an den Mitarbeiter und der Arztbesuch auf den gleichen Tag?
Ja, denn es wurde an 3 verschiedenen Tagen an denen ich krank geschrieben wurde im Oktober und November angerufen, 2 x jeweils erst ggn. Mittag da bis 8 niemand erreichbar war und das letzte mal früh jmd. erreicht durch den Mitarbeiter. Ich habe immer am gleichen Tag bescheid gegeben.
Die Kündigung hier im Wortlaut:
hiermit kündigen wir das mit Ihnen bestehende Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 31.01.2011
Der Betriebsrat wurde nach §102
Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gehört.
Zur Aufrechterhaltung ungekürzter Ansprüche auf Arbeitslosengeld sind Sie verpflichtet, sich unverzüglich nach Erhalt dieser Kündigung persönlich bei Ihrem zuständigen Arbeitsamt arbeitssuchend zu melden. Weiterhin sind Sie verpflichtet, aktiv nach einer Beschäftigung zu suchen.
Ich denke mal, hier lässt man sich offen auf welchen Grund hin die Kündigung zutrifft, aber ich habe mir in den 8 Jahren nichts zu schulden kommen lassen.
Meine Frage hierbei auch, erhalte ich dann eine 3 monatige Sperre durch das Arbeitsamt?
lg
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-- Editiert am 29.11.2010 12:03
Wenn der AG bei der Bescheinigung für die AfA das Kreuz an der "richtigen" Stelle macht, dann gibt es die 12wöchige Sperre gratis dazu. Ich würde daher dringend zu einer Kündigungsschutzklage raten. Die Zeit läuft gegen Sie. Und Sie wären auch nicht der erste AN, der sich dann verwundert die Augen reibt.
Solche Fälle gab es hier schon gelegentlich im Forum Arbeitsrecht.
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Gehe ich recht in der Annahme, dass es sich hier immer um Folgebescheinigungen handelt? Wenn ja, wann wurde denn der Weg zum Arzt angetreten, am letzten Tag der AU oder am Tag danach? Im letzteren Fall, sehe ich einen ziemlich deutlichen Kündigungsgrund. Im erstgenannten Fall hingegen nicht.
Sie sollten mal den Betriebsrat fragen, was denn diesem als Kündigungsgrund mitgeteilt wurde und weshalb er zugestimmt hat, wenn er das getan hat.
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ja Eidechse, immer am Tag nach Ablauf der AU, also der alte Krankenstand abgelaufen und einen neuen bestätigen lassen an einem neuen Tag, nicht am letzten der vorherigen AU.
bin schon auf der Suche hier nach einem geeigneten Anwalt.
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@jeronimo1321
In diesem Fall sehe ich ehrlich gesagt schlechte Karten für den AN. Was hat ihn denn gehindert am letzten Tag der AU jeweils sich bei AG zu melden und mitzuteilen, dass er noch weiterhin krank ist und daher am nächsten Tag zum Arzt geht um die Folge-AU bescheinigen zu lassen?
Wie bereits angesprochen ist Sinn und Zweck der unverzüglichen Meldung der Arbeitsunfähigkeit, dass der AG planen kann. Diese Planungssicherheit hat der AN dem AG genommen, indem er erst an dem Tag, an dem er gemäß der alten AU eigentlich hätte wieder arbeiten müssen, zum Arzt geht und die weitere AU feststellen lässt.
M.E. kann hier im Hinblick auf die Unwirksamkeit der Kündigung nur helfen, dass irgendwas bei der Betriebsratsanhörung schiefgelaufen ist.
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