Kündigung hilfe

14. März 2018 Thema abonnieren
 Von 
MoinMoin1990
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung hilfe

Hallo,
Habe im Februar 2015 meine Ausbildung abgeschlossen und seit den bis heute in der gleichen Firma fest angestellt. Ich wollte in der Zeit paar mal kündigen aber die Chefin hat mich immer wieder davon abgehalten so das sie immer eine Schreibung gemacht hat wo steht das ich mehr Stundenlohn bekomme und dazu auch mehr beiderseitige kindigungsfrist. Es ging schon los mit 3 monate, mittlerweile habe ich es auf 6 monate unterschrieben. Meine frage lautet:Ist diese Schreibung rechtlich gültig und zulässig oder will sie mir damit nur die augen schmieren das ich nicht so leicht kündigen kann? Habe verschiedene Meinungen gehört mich würde es interessieren wie es wirklich steht weil wenn ich kündigen würde, welche Frist muss ich einhalten? Kann sie klagen wenn ich nicht 6 Monate einhalte? Bitte ich brauche eure Antworten. Danke

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Bei dieser sogenannten Schreibung dürfte es sich um einen rechtsgültigen Vertrag handeln. Jedenfalls dann wenn du mit unterschrieben hast.

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120222 Beiträge, 39852x hilfreich)

Kommt ganz darauf an, was diese so genannte "Schreibung" ist und was genau darin steht.



Zitat (von MoinMoin1990):
Kann sie klagen wenn ich nicht 6 Monate einhalte?

Klat, klagen kann man ja immer.

Die Frag ist halt, wie erfolgreich das wäre. Wenn der Vertrag rechtskräftig wäre und ein Schaden entstehen würde, dann wäre die Klage durchaus erfolgreich.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Grundsätzlich ist eine beidseitige Verlängerung der Kündigungsfrist aber zulässig.
Wenn Sie das unterschrieben haben, werden Sie sich daran halten müssen.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8071x hilfreich)

Was steht denn nun genau wortwörtlich in dem Schreiben?
Dann kann man hier auch beurteilen, ob das rechtlich zulässig ist.

Signatur:

Nur wer sich bewegt, hört seine Ketten rasseln.

1x Hilfreiche Antwort

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