Kündigung i.V. mit Unterschrift

23. Mai 2009 Thema abonnieren
 Von 
Ivstitia
Status:
Frischling
(23 Beiträge, 7x hilfreich)
Kündigung i.V. mit Unterschrift

>Kündigung "i.V."
Hallo!
Ich habe gesucht, jedoch weitere Hinweise zu dieser Angelegenheit nicht gefunden.
Hier die Fakten:
Lolly arbeitet seit 20 Monaten bei der Firma XXXX. Am 19.05.09 kriegt Lolly, am Ihren Arbeitsplatz, und in Anwesenheit eines Dritten, von Anwalt der Firma (der nicht der Geschäftsführer ist), die fristgemässe Kündigung zum 30. Juni 2009. Soweit so gut: die Kündigung ist der AN Lolly zugegangen.
Lolly geht Ihrer Arbeit nach, wie immer bis zum Feierabend. Einmal Zuhause liest sich Lolly den Inhalt des Umschalges und merkt, dass über den letzten 2 Zeilen:
Mustermann XXXX
Geschäfstführer
statt der Unterschrift des Geschäftsführers eine Andere zu lesen ist, die sie nicht entziffern kann. Noch ein Stückchen über der unbekannte Unterschrift ist der Zusatz 'i.V.' zu lesen.

Ich meine, woher soll Lolly wissen, dass die Unterschrift und den Zusatz 'i.V.' von einer zur Kündigung berechtigten Person stammt? Sollte auch nicht der Name der bevollmächtigten Person zu lesen sein ?
Reicht einfach eine Unterschrift (die keiner interpretieren kann)?
In dieser Situation ist diese Kündigung gültig?

Ich bedanke mich für jeglichen Hinweis.

-- Editiert am 23.05.2009 18:39

-- Editiert am 23.05.2009 18:40

-- Editiert am 23.05.2009 19:31

-- Editiert am 23.05.2009 19:32

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

i.d.regel sollte die unterschrift bei der kündigung auch von der person stammen, die zur einstellung berechtigt ist.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
hogwarts
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 67x hilfreich)

AN Lolly sollte sich mal in der Firma umhören, wer zu Einstellungen und Kündigungen berechtigt ist. Vielleicht kriegt AN Lolly heraus, wem die Unterschrift gehört.
Ich kenne eine Firma, da geht inzwischen mit der Kündigung immer eine Vollmacht mit Unterschriften der Geschäftsführer heraus, dass die kündigende Person die Kündigung unterschreiben darf.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Wenn nicht einmal klar ist, wer überhaupt unterschrieben hat, ist die Kündigung wohl unwirksam. Allerdings muss die Feundin die Kündigung umgehend wegen fehlender Vollmacht zurückweisen.

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