Hallo zusammen,
nach 2Wochen im Krankenstand ist nun die fristgemäße Kündigung per Einschreiben angekommen. Ohne Begründung.
AU Bescheinung wurd noch am Tag der Feststellung per Fax, E-Mail und Einschreiben an AG übersand.
Arbeitsvertrag ist unbefristet.
Wie verhält man sich jetzt richtig? Vor's AG ziehen? Arbeitslos melden?
Bin für jeden Rat dankbar.
Viele Grüße
Herr Frode
Kündigung im Krankenstand?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Hallo,
ohne weitere Hintergründe kann man nicht viel sagen.
Es gibt nur eine Auskunft: AB ZUM ANWALT!!!
Krankenstand wäre am kommenden Montag beendet.
Krankenstand wegen ambulanter OP im Krankenhaus uns achtägigen Aufenthaltes.
War der erste AU Schein.
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Wenn eine Genesung nicht absehbar ist, darf der AG kündigen.
Wie lange bist du da schon tätig?
Wieviele Mitarbeiter hat die Firma?
@dnll
bitte poste mal die gestzliche grundlage und die voraussetzung für eine kündigung WEGEN krankheit.
@hr frodo
während einer erkrankung kann gekündigt werden. ggfalls besteht kündigungsschutz.
beantworte mal die fragen von @venotis (*wink*)
sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."
@sunbee *zurückwink*
Schön mal wieder was von dir zu lesen.
Hallo grundsätzlich brauch man eine Kündigung nicht begründen. Das ist das eine aber für mehr infos brauch man den genauen Arbeitsvertrag. Am besten direkt zum Anwalt. Falls Du in Hamburg wohnst da hät ich einen. sonst leider nicht.
@Sunbee
Nach Interessenabwegung darf ein AG auch einen AN krankeitsbedingt kündigen, wenn:
1. Die Gesundheitsprognose negativ ist
2. die betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen des AG beeinträchtigt werden
@raptor
ist mir schon klar. die negativ prognose muss für die zukunft gelten und von einem gutachter festgestellt werden. es reicht nicht, mal krank zu sein.
sunbee
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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."
Das nicht. Aber es gibt doch bereits mehrere AG die genauso die Nummer abziehen. Und für die negative Prognose braucht man doch kein Gutachter....jedenfalls nicht für den AN. Wenn ein ArbRichter mir das als böser AG später um die Ohren haut...****happenz...dann schief gelaufen, versuchen wir was anderes.....
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