Kündigung im Krankenstand?

28. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
Herr Frodo
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung im Krankenstand?

Hallo zusammen,

nach 2Wochen im Krankenstand ist nun die fristgemäße Kündigung per Einschreiben angekommen. Ohne Begründung.

AU Bescheinung wurd noch am Tag der Feststellung per Fax, E-Mail und Einschreiben an AG übersand.

Arbeitsvertrag ist unbefristet.

Wie verhält man sich jetzt richtig? Vor's AG ziehen? Arbeitslos melden?

Bin für jeden Rat dankbar.

Viele Grüße

Herr Frode

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10 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hogwarts
Status:
Schüler
(223 Beiträge, 67x hilfreich)

Hallo,
ohne weitere Hintergründe kann man nicht viel sagen.
Es gibt nur eine Auskunft: AB ZUM ANWALT!!!

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#2
 Von 
Herr Frodo
Status:
Frischling
(24 Beiträge, 0x hilfreich)

Krankenstand wäre am kommenden Montag beendet.

Krankenstand wegen ambulanter OP im Krankenhaus uns achtägigen Aufenthaltes.

War der erste AU Schein.

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#3
 Von 
dnll
Status:
Frischling
(13 Beiträge, 0x hilfreich)

Wenn eine Genesung nicht absehbar ist, darf der AG kündigen.

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#4
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Wie lange bist du da schon tätig?
Wieviele Mitarbeiter hat die Firma?

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@dnll

bitte poste mal die gestzliche grundlage und die voraussetzung für eine kündigung WEGEN krankheit.

@hr frodo

während einer erkrankung kann gekündigt werden. ggfalls besteht kündigungsschutz.
beantworte mal die fragen von @venotis (*wink*)

sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

@sunbee *zurückwink*

Schön mal wieder was von dir zu lesen. :)

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
jule 69
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo grundsätzlich brauch man eine Kündigung nicht begründen. Das ist das eine aber für mehr infos brauch man den genauen Arbeitsvertrag. Am besten direkt zum Anwalt. Falls Du in Hamburg wohnst da hät ich einen. sonst leider nicht.

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#8
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 118x hilfreich)

@Sunbee


Nach Interessenabwegung darf ein AG auch einen AN krankeitsbedingt kündigen, wenn:

1. Die Gesundheitsprognose negativ ist

2. die betrieblichen und wirtschaftlichen Interessen des AG beeinträchtigt werden

0x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@raptor

ist mir schon klar. die negativ prognose muss für die zukunft gelten und von einem gutachter festgestellt werden. es reicht nicht, mal krank zu sein.

sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
raptor2
Status:
Schüler
(326 Beiträge, 118x hilfreich)

Das nicht. Aber es gibt doch bereits mehrere AG die genauso die Nummer abziehen. Und für die negative Prognose braucht man doch kein Gutachter....jedenfalls nicht für den AN. Wenn ein ArbRichter mir das als böser AG später um die Ohren haut...****happenz...dann schief gelaufen, versuchen wir was anderes.....

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