Kündigung im Krankenstand

15. August 2009 Thema abonnieren
 Von 
guest-12305.12.2009 11:50:43
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)
Kündigung im Krankenstand

Hallo, ich habe mal eine dringende Frage und hoffe, das Ihr mir weiterhelfen könnt.
Person A ist seit 2,5 Jahren bei Person B angestellt.
A hatte am 12.08. einen Unfall auf dem Weg von der Arbeit nach Haus, meldete das noch am selben Tag, da er ärztlich versorgt werden musste und bekam prompt einen Krankenschein.
Dieser K- Schein wurde am 13.08. abgeschickt, im selben Moment bekam A ein Einschreiben, welches er persönlich bei der Post abholen sollte. Dies geschah gestern... es war die Kündigung- wegen "betrieblicher Gründe".
Geschrieben wurde die Kündigung am 12.08.!

Wie verfährt A jetzt weiter??
Er war ja am 12. 08. im Krankenstand...

Ich bitte um Eure Hilfe.



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5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

'A bei B angestellt' beinhaltet wohl auch, dass es nicht mehr Angestellte gibt, das Kündigungsschutzgesetz also nicht greift. Da ist Kündigung sozusagen immer möglich. Dass A im Krankenstand ist, ändert daran nichts. A wird sich arbeitsuchend melden müssen. Wehren könnte sich A, wenn die Kündigung willkürlich erfolgte - dürfte aber eine Frage der Beweisbarkeit sein.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
guest-12305.12.2009 11:50:43
Status:
Frischling
(36 Beiträge, 2x hilfreich)

B ist eine Zeitarbeitsfirma mit mehreren Mitarbeitern... und A war in ein und dem selben Betrieb tätig, wo er auch immernoch gebraucht wird.


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#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

.. dann aber ruckzuck K-Schutzklage einreichen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#4
 Von 
Rechtsanwältin Natascha Unruh
Status:
Schüler
(162 Beiträge, 54x hilfreich)

Guten Tag dienana

quote:
A hatte am 12.08. einen Unfall auf dem Weg von der Arbeit nach Haus, meldete das noch am selben Tag, da er ärztlich versorgt werden musste und bekam prompt einen Krankenschein.


A sollte den Unfall unverzüglich der zuständigen Berufsgenossenschaft, da es den Anschein hat, als handele es sich um einen Arbeitsunfall, bei dem man Anspruch auf das (viel höhere) Verletztengeld statt Krankengeld hat, kostenlose Heilbehandlung (keine Zuzahlungen etc.)


Im übrigen: Natürlich unbedingt die Möglichkeit der Kündigungsschutzklage prüfen (mehr als 10 Beschäftigte - auf Vollzeit gerechnet).

Ach ja. Eine Kündigungsbeschränkung bei Krankheit findet sich im schweizerischen Arbeitsrecht - von dort findet sie in Abständen immer wieder nach Deutschland (und zwar nach meiner Kenntnis auch schon vor google) - aber in Deutschland ist eine Kündigung nicht nur in der krankheit möglich, sondern sogar wegen der Krankheit.

Mfg N. Unruh

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#5
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Natascha Unruh

quote:
Ach ja. Eine Kündigungsbeschränkung bei Krankheit findet sich im schweizerischen Arbeitsrecht - von dort findet sie in Abständen immer wieder nach Deutschland (und zwar nach meiner Kenntnis auch schon vor google) - aber in Deutschland ist eine Kündigung nicht nur in der krankheit möglich, sondern sogar wegen der Krankheit.


Aha. Daher kommt das. Dieses Gerücht, nicht gekündigt werden zu können während einer Erkrankung taucht auch hier im Forum nämlich immer wieder auf.

Danke für die Info :)

http://www.hensche.de/Rechtsanwalt_Arbeitsrecht_Handbuch_Kuendigung_Krankheitsbedingt.html

Sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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