Hallo,
ich bin gekündigt worden, mit der Begründung, ich hätte keine Leistung erbracht und im Internet gesurft. Letzteres stimmt zwar teilweise, allerdings gab es nie ein ausdrückliches Verbot vom AG dagegen. Trotzdem ist es natürlich nicht ok.
Angesprochen wurde das aber nie, auch nie irgendwelche Problem mit mir gesehen o.ä., also immer so getan, als wäre alles bestens. Ich bin erst seit Nov. 19 dort, hatte 6 Monate Probezeit, da wurde auch nichts gesagt, alles immer paletti.
Auf der anderen Seite habe ich leider nie richtig zu tun gehabt, ich habe immer nach Arbeit sowie nach Einarbeitung gefragt, aber leider nie richtig was zu tun bekommen. Es wurde aber Einarbeitung 'versprochen' und gesagt, es gäbe soviel zu tun, aber keiner wollte, dass ich Projekte übernehme o.a. bearbeite.
Ausserdem habe ich die Kündigung während meines Urlaubs bekommen, der AG wusste, dass ich für 2 Wochen in Urlaub bin (und auch wegfahre) und hat direkt die Kündigung am Beginn meines Urlaubs verschickt, vermutlich in der Hoffnung, dass die 2 Wochen Frist, um evtl. dagegen angehen zu können verstrichen sind.
Ist das überhaupt rechtens? Eigentlich läuft doch erst die Frist, wenn ich von der Kündigung weiss, also nachdem ich aus dem Urlaub meine Post durchschaue.
Ich möchte mich nur erkundigen, ob es sich lohnt, zum Anwalt zu gehen. Jetzt arbeitslos zu sein hat mein Leben ruiniert...
Danke!
Kündigung im Urlaub?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Dass du zwei Wochen im Urlaub warst, ist nicht sonderlich relevant, denn auch wenn man im Urlaub ist, hat man dafür Sorge zu tragen, dass die Post gesichtet wird.
Du hast zum Einreichen einer Kündigungsschutzklage drei Wochen Zeit ab dem Moment, wo die Kündigung zugegangen ist, in diesem Falle wann Sie in deinem Briefkasten lag.
Du solltest also Gas geben, evtl. reicht es noch. Hierfür benötigst du keinen Anwalt, der Rechtspfleger beim Arbeitsgericht unterstützt bei der Klageschrift.
Es ist möglich, jemandem zu kündigen, auch wenn er sich im Urlaub befindet. Mit dem Einwurf des K-Schreibens befand sich die K in deinem Machtbereich, auch wenn du nicht daheim warst. Evtl. hättest du auch Sorge tragen müssen, dass der Briefkasten kontrolliert wird.
Du kannst noch gegen die K klagen, sofern noch keine 3 Wochen seit Zugang vergangen sind. Es ist also Eile geboten.
Sinnvoll kann das sein, wenn der Betrieb genügend Beschäftigte hat, so dass das KSchG greift (> 10 MA).
Schlechtleistung kann im Prinzip zu einer Kündigung führen, aber ganz so leicht ist es dann doch nicht. Insbesondere, will mir scheinen, hätte es vorher mindestens einer Abmahnung bedurft.
Du solltest also recht gute Chancen haben vor Gericht, mindestens mit einer Abfindung nach Hause zu gehen, wenn schon der Arbeitsplatz futsch ist.
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ZitatRechtspfleger beim Arbeitsgericht :
wie komme ich da da ran bzw. einfach das Arbeitsgericht anschreiben? da anrufen? wie funktioniert sowas?
was passiert, wenn die dort soviel zu tun haben, und das nicht vor fristende bearbeitet werden kann
kann mich der AG auf schadensersatz verklagen, da er ja sozusagen meine nichtarbeit bezahlt hat?
Hingehen! Dem Rechtspfleger das Anliegen vortragen und dieser setzt dann die Klageschrift auf.Zitatwie komme ich da da ran bzw. einfach das Arbeitsgericht anschreiben? da anrufen? wie funktioniert sowas? :
Zitat:Hingehen! Dem Rechtspfleger das Anliegen vortragen und dieser setzt dann die Klageschrift auf.Zitatwie komme ich da da ran bzw. einfach das Arbeitsgericht anschreiben? da anrufen? wie funktioniert sowas? :
aber wohin? wen muss ich da kontaktieren? da muss man doch einen termin machen? laut seite nrw-justiz sitzt das arbeitsgericht in dortmund. ist leider nicht um die ecke.
ggf. könnte mir doch auch ein anwalt helfen, denn finanziell kommt es dann doch teuer, extra nach dortmund (die auch eingschränkte publikumsverkehrszeiten wg. corona haben) und freinehmen etc.
anwalt in der heimatstadt und kurze beratung kann ja nicht so teuer sein, oder?
Am besten rufen Sie bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgericht an und vereinbaren einen Termin mit dem Rechtspfleger. Vielleicht klappt das Alles ja per Mail. Anwalt kostet eher mehr.
Klage auf Schadensersatz durch den AG waere aussichtslos.
-- Editiert von altona01 am 16.09.2020 18:50
Ein Anwalt kommt Sie erst recht teuer - der ist nämlich von Ihnen zu zahlen, und zwar auch dann, wenn Sie gewinnen. Und angesichts Ihrer kurzen Betriebszugehörigkeit wird eine Abfindung nicht sehr hoch ausfallen - das könnte ein Nullsummenspiel werden...
ZitatWie viele Mitarbeiter umgerechnet in Vollzeit hat denn der Betrieb? :
Wurde ein Kündigungsgrund angegeben?
Sofern Du Dich entschließt, eine Kündigungsschutzklage zu erheben und sich der Kontakt mit der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgerichts als schwierig darstellen sollte, kannst Du mit nachstehendem Formular auch selbst eine entsprechende Klage fertigen (die Rechtsantragsstelle macht meines Wissens auch nicht viel mehr):
file:///C:/Users/ituet/Downloads/Klagvordruck_-_Kndigungsschutz%20(1).pdf
danke, aber das pdf bekomme ich nicht runtergeladen
ZitatAm besten rufen Sie bei der Rechtsantragsstelle des Arbeitsgericht an und vereinbaren einen Termin mit dem Rechtspfleger. Vielleicht klappt das Alles ja per Mail. :
Sollte gehen.
Meine Frau hat sich in ihrer Sache per Telefon an das zuständige Arbeitsgericht gewandt (hier: Düsseldorf), persönliches Erscheinen dort war wegen Corona gar nicht möglich.
Sie hat keine Rechtsberatung bekommen, aber ihr wurden viele Fragen beantwortet, z.B. nötiger Inhalt und Umfang einer Lohnklage, sowie der weitere Verfahrensablauf. Ihre Einlassungen hat sie dann per Briefpost an das Gericht geschickt, per E-Mail war - soweit ich mich erinnere - nicht möglich.
Persönlich vorstellig im Arbeitsbericht wurde sie nur einmal, nämlich zur Verhandlung.
Also: Einfach bei Gericht anrufen und sagen, dass man gerne Kündigungsschutzklage einreichen möchte und wie das jetzt am schnellsten/besten zu bewerkstelligen ist.
Danke für die Rückmeldung! Ist ja immer interessant, wie es weitergeht und was funktioniert. Kleine Info am Rande, die Rechtsantragsstelle darf auch keine Rechtsberatung machen, da arbeiten in der Regel keine Juristen, sie ist nur für die Anträge zuständig. Ich bin ja immer dafür, wenn es geht, die Klagen dort formulieren zu lassen, dann kann man keinen Formfehler begehen. Aber wie bei Ihnen auch, es geht zur Zeit auch eben auch per mail.
Die kommt nicht vom Fragesteller!!!ZitatDanke für die Rückmeldung! :
Danke für alle Antworten und Hilfen! ich hoffe, ich kann irgendwas erreichen.
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