Hallo zusammen,
meine Freundin ist im öffentlich Dienst (Angestellte).
Sie hat bei einer Freundin eine Dose mit Drogen (Kokain o.ä.) gefunden. Da diese Freundin, die mittlerweile keine Freundin mehr ist, kleine Kinder hat, hat meine Freundin diese Dose an sich genommen und ist damit zur Polizei. Hat dort Strafanzeige erstattet, wegen Drogenbeitzes und Drogenkonsum.
Die Ermittlung sind so gelaufen, dass die Staatsanwaltschaft gegen die Freundin zwar ermittelt hat, diese aber jeglichen Besitz und Konsum bestritten hat. Nun kommt der Boomerang-Effekt. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt meine Freundin, wegen Drogenbesitzes.
Kann der Arbeitgeber meiner Freundin kündigen, wenn es tatsächlich soweit kommen sollte, dass sie für schuldig befunden wird?
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Kündigung im öffentlichen Dienst
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
quote:
Hat dort Strafanzeige erstattet, wegen Drogenbeitzes und Drogenkonsum.
Drogenkonsum ist nicht strafbar. Und wer solche "Freunde" hat, der ist nur zu bedauern. Und damit meine ich Ihre Freundin, nur damit es kein Missverständnis wird.
ja, das mit dem konsum ist mir ja peng...nur meine freundin hat bammel wegen ihrem arbeitsplatz, weil sie wegen drogenbeseitzes bechuldigt wird, obwohl sie die drogen zur beweissicherung an sich genommen hat...
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sag mal rafft ihr die frage nicht???
ich will hier kene ethisch moralische diskussion über das verhalten von personen....
die frage ist:
ist der arbeitsplatz gefährdet, wenn man wegen drogenbesitzes verurteilt wird. die menge war wohl sehr klein...
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also bitte um antwort wegen der frage
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also bitte um antwort wegen der frage
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/// Kann der Arbeitgeber meiner Freundin kündigen, wenn es tatsächlich soweit kommen sollte, dass sie für schuldig befunden wird?
Klassische Radio-Eriwan-Antwort: Es kommt darauf an. Nämlich nicht zuletzt darauf, wo und was deine Freundin arbeitet. Ich sage mal so: Bei einer Küchenhilfe wäre es anders als bei einer Chefsekretärin - schätze ich.
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