Kündigung im öffentlicher Dienst (TVöD-S)

9. Dezember 2023 Thema abonnieren
 Von 
lu94
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung im öffentlicher Dienst (TVöD-S)

Hallo liebes Forum,

ich möchte mich mit einer Thematik meiner Freundin an euch wenden, da sie ziemlich verzweifelt ist.

Seit dem 01.06 ist sie bei einer örtlichen Sparkasse in Norddeutschland angestellt. Während der Probezeit waren zwei Termine zur Beurteilung angesetzt. Die erste war soweit wohl ganz gut, die zweite wohl nur noch teilweise, weil der Boss nicht mehr so zufrieden war. Die Messlatte sei gestiegen, die Leistung allerdings nicht. Im zweiten Gespräch hatte er allerdings durchlauten lassen, dass man jetzt so langsam aber sicher mehr verlangen würde. Nichts desto trotz wurde die Weiterbeschäftigung nach der Probezeit von ihm Befürwortet. Man möchte den Weg einer Trennung nach der Probezeit nicht gehen wollen.

Für mich verständlich hat sie jetzt Angst ihre noch neue Stelle wieder zu verlieren. Wie realistisch ist das, obwohl sie im öffentlichen Dienst (TVöD-S) angestellt ist? Ist der Job, gerade nach der Probezeit, nicht eigentlich "relativ sicher" (zumindest ist so meine laienhafte Einschätzung)?

Vielen Dank für eure Einschätzung. Tolles Forum!!




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20312 Beiträge, 7352x hilfreich)

Die Hürde Probezeit hat die Frau genommen. Danach wird eine Kündigung für den AG schwerer. Wenn und solange sie 'Leistung mittlerer Güte' bringt, sollte sie nicht sonderlich gefährdet sein.
Möglicherweise ist die Frau aber auch grundsätzlich eher von ängstlichem Gemüt - dann hätte sie Anlass, daran zu arbeiten und etwas an Selbstvertrauen aufzubauen. Das ist dann aber kein arbeitsrechtliches Thema.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(130243 Beiträge, 41504x hilfreich)

Zitat (von lu94):
Wie realistisch ist das, obwohl sie im öffentlichen Dienst (TVöD-S) angestellt ist?

So wie bei anderen Arbeitgebern auch.
Daher ist das aufgrund der Vielzahl unbekannter Faktoren / zahlreicher Unwägbarkeiten in Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten nicht seriös zu beantworten.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
lu94
Status:
Frischling
(37 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Die Hürde Probezeit hat die Frau genommen. Danach wird eine Kündigung für den AG schwerer. Wenn und solange sie 'Leistung mittlerer Güte' bringt, sollte sie nicht sonderlich gefährdet sein.
Möglicherweise ist die Frau aber auch grundsätzlich eher von ängstlichem Gemüt - dann hätte sie Anlass, daran zu arbeiten und etwas an Selbstvertrauen aufzubauen. Das ist dann aber kein arbeitsrechtliches Thema.


Von einer Leistung mittlerer Art und Güte hatte ich immer mal wieder schon gelesen. Woran lässt sich das eigentlich bemessen, wenn es kein Messkriterium wie beispielsweise einer Fertigungszahl von x Produkten pro Stunde in einem Produktionsunternehmen gibt? Sie hatte mir zudem mal erzählt, dass ein Mitarbeiter, der wohl im gleichen Raum sitzt viele und auch relativ kapitale Fehler macht. Zu alledem arbeitet der Kollege relativ wenig bzw. hat kaum Aufgaben.

Sie meinte, dass zwischen den einzelnen Kollegen desselben Teams sehr unterschiedliche Vorstellungen der Arbeitsleistungen von Seiten der Führungskraft vorliegen. Einige Kollegen haben sehr wenig zu tun, sie deutlich mehr und wird kritisiert, dass man mehr von ihr erwarten würde. Sie sei zu teuer, obwohl der besagte Kollege im gleichen Raum deutlich mehr verdient als Sie. Da stimmt doch etwas nicht oder? Hört sich für mich auch irgendwie nach Diskriminierung an (auch wenn ich nie irgendwo mit dabei war)? Muss der Vorgesetzte in einem Team nicht auch die gleichen Anforderungen an alle stellen?

Oder schätze ich hier etwas falsch ein? Bin tatsächlich nicht so wirklich damit bewandert und freue mich über Tipps ihr da entsprechend helfen zu können.

Zitat (von Harry van Sell):
Daher ist das aufgrund der Vielzahl unbekannter Faktoren / zahlreicher Unwägbarkeiten


Helfen meine Aussagen von oben hierbei weiter? Ich hoffe es zumindest und freue mich auch hier über Tipps!

-- Editiert von User am 10. Dezember 2023 13:49

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#4
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(42704 Beiträge, 14772x hilfreich)

Es ist nicht hilfreich, wenn man munter vieles vermischt, was überhaupt nichts miteinander zu tun hat. Ich versuche mal, das auseinander zu tröseln.

Unterschiedliches Gehalt hat nichts, wirklich gar nichts mit "da stimmt etwas nicht" zu tun. Es ist aus den verschiedensten Gründen absolut üblich und legal, gleiche Leistung unterschiedlich zu vergüten.

So, die Leistung "mittlerer Art und Güte" ist eine durchschnittliche Leistung. Wie diese aussieht, das sollte der direkte Vorgesetzte eigentlich wissen. Das ist auf der Ebene aus zu diskutieren. Hilfreich ist in diesem Zusammenhang immer, wenn der Mitarbeiter mal ein Protokoll führt, und zwar penibel, was er wann am Tag von .... bis tut, und zwar incl. der Telefonanrufe, die er entgegen nahm u.s.w.

Das wäre mein Einstieg. Anhand eines Protokolls kann man dann auch sauber Abhilfe schaffen.

wirdwerden

1x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(40585 Beiträge, 6584x hilfreich)

Deine Freundin ist jetzt zunächst mit unbefristetem AV dort angestellt--- und ihr AV wird beinhalten, was ihre Tätigkeiten sind. Irgendwann werden ihre Leistungen bewertet werden.
Da jetzt schon wieder Angst zu haben, dass sie evtl. anders als andere bewertet/beurteilt werden könnte--- ist wirklich kein arbeitsrechtliches Problem. Wurde schon gleich oben erwähnt.

Zitat (von lu94):
Muss der Vorgesetzte in einem Team nicht auch die gleichen Anforderungen an alle stellen?
Nein. Auch nicht im TVöD.

Deine Freundin sollte Bewanderte befragen...

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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