Hallo, ich hätte eine Frage, wenn man seine Kündigung abgibt in der Arbeitszeit und dann heim geht, kann das dann als arbeitsverweigerung noch ausgelegt werden? Oder kann ich daraufhin sogar noch eine fristlose Kündigung erhalten?
Kündigung in Arbeitszeit
15. April 2021
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Frage vom 15. April 2021 | 14:14
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in Arbeitszeit
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#1
Antwort vom 15. April 2021 | 14:24
Von
Status: Unbeschreiblich (47457 Beiträge, 16801x hilfreich)
Zitat:wenn man seine Kündigung abgibt in der Arbeitszeit und dann heim geht, kann das dann als arbeitsverweigerung noch ausgelegt werden?
Selbstverständlich, es sei denn man hat berechtigterweise fristlos gekündigt.
Zitat:Oder kann ich daraufhin sogar noch eine fristlose Kündigung erhalten?
Ja, bei Arbeitsverweigerung darf fristlos gekündigt werden. Dass der AN bereits selbst gekündigt hat, ändert daran nichts.
#2
Antwort vom 15. April 2021 | 14:41
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39716x hilfreich)
Zitatkann das dann als arbeitsverweigerung noch ausgelegt werden? Oder kann ich daraufhin sogar noch eine fristlose Kündigung erhalten? :
Kommt ganz darauf an, ob man dann Feierabend hatte und heim gehen durfte.
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#3
Antwort vom 15. April 2021 | 14:50
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ok danke. Wann kann ich dann am besten meine Kündigung abgeben? Kann ich sie auch einer Kollegin geben wenn Chefin nicht im Haus ist?Zitatgekündigt werden. Dass der AN bereits selbst gekündigt hat, ändert daran nichts. :
#4
Antwort vom 15. April 2021 | 15:00
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatKommt ganz darauf an, ob man dann Feierabend hatte und heim gehen durfte. :
Wenn man keinen Feierabend hat? Dürfen die mir eine Kündigung ausstellen, wenn ich schon eine abgegeben habe?
#5
Antwort vom 15. April 2021 | 15:10
Von
Status: Unbeschreiblich (119398 Beiträge, 39716x hilfreich)
ZitatWenn man keinen Feierabend hat? :
Dann wäre das Arbeitsverweigerung.
ZitatDürfen die mir eine Kündigung ausstellen, wenn ich schon eine abgegeben habe? :
Aber sicher doch.
Zitatann kann ich dann am besten meine Kündigung abgeben? Kann ich sie auch einer Kollegin geben wenn Chefin nicht im Haus ist? :
Wäre die Kollegin denn überhaupt empfangsberechtigt?
Warum nicht einfach per Einschreiben senden?
#6
Antwort vom 15. April 2021 | 15:14
Von
Status: Frischling (4 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWäre die Kollegin denn überhaupt empfangsberechtigt? :
Warum nicht einfach per Einschreiben senden?
Ich wollte sie heute noch abgeben, da ich morgen wieder arbeiten müsste, und nicht hin will. Was kann ich machen?
#7
Antwort vom 15. April 2021 | 15:39
Von
Status: Weiser (17355 Beiträge, 6463x hilfreich)
Welche Kündigungsfrist gilt denn für dich? Was steht dazu im AV?
Natürlich *kannst* du die Brocken hinschmeißen und dich vertragswidrig verhalten - nur: empfehlenswert ist das wirklich nicht.
#8
Antwort vom 15. April 2021 | 15:44
Von
Status: Unbeschreiblich (32815 Beiträge, 17246x hilfreich)
Sie werden auch morgen hingehen müssen - von einem Grund, der zur fristlosen Kündigung berechtigt, lese ich nichts. Kommen Sie morgen nicht, wird wohl die fristlose Kündigung durch den AG folgen.
#9
Antwort vom 15. April 2021 | 15:55
Von
Status: Unbeschreiblich (38331 Beiträge, 13980x hilfreich)
Dann schau erst mal in deinen Vertrag nach den Kündigungsfristen.
wirdwerden
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