Kündigung in Arbeitszeit

15. April 2021 Thema abonnieren
 Von 
Jennyschmidt1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in Arbeitszeit

Hallo, ich hätte eine Frage, wenn man seine Kündigung abgibt in der Arbeitszeit und dann heim geht, kann das dann als arbeitsverweigerung noch ausgelegt werden? Oder kann ich daraufhin sogar noch eine fristlose Kündigung erhalten?

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(47457 Beiträge, 16801x hilfreich)

Zitat:
wenn man seine Kündigung abgibt in der Arbeitszeit und dann heim geht, kann das dann als arbeitsverweigerung noch ausgelegt werden?


Selbstverständlich, es sei denn man hat berechtigterweise fristlos gekündigt.

Zitat:
Oder kann ich daraufhin sogar noch eine fristlose Kündigung erhalten?


Ja, bei Arbeitsverweigerung darf fristlos gekündigt werden. Dass der AN bereits selbst gekündigt hat, ändert daran nichts.

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#2
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Jennyschmidt1988):
kann das dann als arbeitsverweigerung noch ausgelegt werden? Oder kann ich daraufhin sogar noch eine fristlose Kündigung erhalten?

Kommt ganz darauf an, ob man dann Feierabend hatte und heim gehen durfte.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#3
 Von 
Jennyschmidt1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von hh):
gekündigt werden. Dass der AN bereits selbst gekündigt hat, ändert daran nichts.
ok danke. Wann kann ich dann am besten meine Kündigung abgeben? Kann ich sie auch einer Kollegin geben wenn Chefin nicht im Haus ist?

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#4
 Von 
Jennyschmidt1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Kommt ganz darauf an, ob man dann Feierabend hatte und heim gehen durfte.



Wenn man keinen Feierabend hat? Dürfen die mir eine Kündigung ausstellen, wenn ich schon eine abgegeben habe?

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#5
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119398 Beiträge, 39716x hilfreich)

Zitat (von Jennyschmidt1988):
Wenn man keinen Feierabend hat?

Dann wäre das Arbeitsverweigerung.



Zitat (von Jennyschmidt1988):
Dürfen die mir eine Kündigung ausstellen, wenn ich schon eine abgegeben habe?

Aber sicher doch.



Zitat (von Jennyschmidt1988):
ann kann ich dann am besten meine Kündigung abgeben? Kann ich sie auch einer Kollegin geben wenn Chefin nicht im Haus ist?

Wäre die Kollegin denn überhaupt empfangsberechtigt?
Warum nicht einfach per Einschreiben senden?


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Jennyschmidt1988
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von Harry van Sell):
Wäre die Kollegin denn überhaupt empfangsberechtigt?
Warum nicht einfach per Einschreiben senden?


Ich wollte sie heute noch abgeben, da ich morgen wieder arbeiten müsste, und nicht hin will. Was kann ich machen?

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#7
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Welche Kündigungsfrist gilt denn für dich? Was steht dazu im AV?
Natürlich *kannst* du die Brocken hinschmeißen und dich vertragswidrig verhalten - nur: empfehlenswert ist das wirklich nicht.

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#8
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32815 Beiträge, 17246x hilfreich)

Sie werden auch morgen hingehen müssen - von einem Grund, der zur fristlosen Kündigung berechtigt, lese ich nichts. Kommen Sie morgen nicht, wird wohl die fristlose Kündigung durch den AG folgen.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38331 Beiträge, 13980x hilfreich)

Dann schau erst mal in deinen Vertrag nach den Kündigungsfristen.

wirdwerden

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