Kündigung in Probezeit + Resturlaub

8. Dezember 2014 Thema abonnieren
 Von 
go403515-63
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in Probezeit + Resturlaub

Hallo zusammen,

Ich habe am 01.08.2014 einen neuen Job als Qualitätsleiter angefangen und habe 6 Monate Probezeit. Wahrend der Probezeit habe ich eine 2-wöchige Kündigungsfrist.
Jetzt habe ich zum 01.01.2015 einen neuen Vertrag bei einer anderen Firma unterschrieben, da es bei der aktuellen Firma katastrophal ist. Das Klima, die Chefs, es ist einfach alles nur ein miserabler, unzumutbarer Zustand.
Jetzt habe ich noch 10,5 Tage Resturlaub aus diesem Jahr.

Wäre es also richtig wenn ich am 16.12.14 meine Kündigung einreiche und gleichzeitig meinen Restutlaub nehme. Heißt ich gebe die Kündigung ab, reiche den Urlaub ein und muss die Firma nie wieder sehen?

Ich halte es bei der Firma nicht mehr aus.

Freundliche Grüße
C.H.

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Den Urlaub können Sie ja erst nehmen, wenn er bewilligt wurde. Gibt es betriebsbedingte Gründe, weshalb der Arbeitgeber den Antrag nicht bewilligt, dann wird das nichts.

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1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Momentum
Status:
Beginner
(110 Beiträge, 36x hilfreich)

Aber der Urlaub steht dir doch trotzdem zu, kann der Arbeitgeber ja nicht verweigern.

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-- Editiert Moderator am 09.12.2014 20:09

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Ja, der Urlaub steht ihm zu. Aber wenn es nicht passt, darf der Arbeitgeber die Bewilligung verweigern. Urlaub kann dann auch abgegolten werden, es gibt Euro.

Gucken wir dazu in das Gesetz:
Bundesurlaubsgesetz
§ 7 Zeitpunkt, Übertragbarkeit und Abgeltung des Urlaubs
(1) Bei der zeitlichen Festlegung des Urlaubs sind die Urlaubswünsche des Arbeitnehmers zu berücksichtigen, es sei denn, daß ihrer Berücksichtigung dringende betriebliche Belange oder Urlaubswünsche anderer Arbeitnehmer, die unter sozialen Gesichtspunkten den Vorrang verdienen, entgegenstehen.
...
(4) Kann der Urlaub wegen Beendigung des Arbeitsverhältnisses ganz oder teilweise nicht mehr gewährt werden, so ist er abzugelten.



-- Editiert altona01 am 09.12.2014 19:58

1x Hilfreiche Antwort

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