Kündigung in Probezeit (Ausbildung) - Ausbildungsvergütungs-Rückzahlung rechtens?

29. April 2004 Thema abonnieren
 Von 
guest-12328.05.2019 10:12:58
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 31x hilfreich)
Kündigung in Probezeit (Ausbildung) - Ausbildungsvergütungs-Rückzahlung rechtens?

Hallo,

ich habe folgendes Problem. Ich habe im März meine angefangene Ausbildung in der Probezeit gekündigt.

Laut Ausbildungsvertrag erhalte ich monatlich 420 Euro netto und mir stehen jährlich 22 Urlaubstage zur Verfügung.

Am Tag meiner Kündigung hat mich mein Chef darauf hingewiesen, dass ich noch Urlaub übrig habe und diesen angerechnet bzw. Ausgezahlt bekommen würde (abgesehen von 2 Wochen Betriebsurlaub, welche ja pflicht sind hatte ich keinen Urlaub).

Gestern habe ich ein Schreiben erhalten, laut dem ich 64 Euro an die Firma von meiner Ausbildungsvergütung zurück zahlen muss, da ich 3,5 Tage Uraub zuviel genommen habe!

Als ich telefonisch nachgehakt habe, wurde mir folgendes Erklärt:

22 Tage im jahr stehen mir zu, da ich 3 Monate in der Ausbildung war stehen mir angeblich 1,8 Urlaubstage pro Tag zu und angerechnet an die 2 Wochen, hätte ich somit zuviel Urlaub gehabt in diesem Zeitraum. Somit wurden keine 22 Tage zu Grunde gelegt.

Ursprünglich hat mein Chef jedoch verlauten lassen im Kündigungsgespräch, dass mir diese noch zustehen und ausgezahlt werden!


Ist das so rechtlich in Ordnung? Kann die Firma das einfach so machen? Das Schreiben war übrigens von meinem Chef persönlich verfasst worden, welcher mir vorher eine Auszahlung angeboten hat.


freundliche Grüße
Gabriel

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Die 22 Tage Urlaub im Jahr können auf den Monat umgerechnet werden. (22/12*3 = 5,5 Tage).

Somit hat dein Chef richtig gehandelt, und du musst das Geld zurückzahlen. Dein Chef hat sich wahrscheinlich in dem Gespräch vertan und die Personalabteilung hat dies korrigiert. Das ist alles rechtens.

Gruß

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
guest-12328.05.2019 10:12:58
Status:
Schüler
(184 Beiträge, 31x hilfreich)

Hmm, gut dann muss ich wohl leider in den Sauren Apfel beißen.


Dankeschön!

Gruß
Gabriel

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.619 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.850 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen