Kündigung in Probezeit Freistellung automatisch ?

25. November 2025 Thema abonnieren
 Von 
Mertens123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in Probezeit Freistellung automatisch ?

Guten Abend
Mein Sohn 17 wurde in der Probezeit gekündigt,da er auf der Arbeit nach 3maliger beleidigung der Fialleitung ,gesagt hat das man es auch netter sagen könnte und nicht so beleidigend.

Darauf kam die Aussage das dies eine Kündigung nach sich ziehen wird ,auf Grund seiner arg frechen Aussage.

Gesagt getan 3 Tage später war sie im Briefkasten persönlich rein gelegt.(Ohne Poststempel und Briefmarke )

Dort wird er gekündigt zum 8.12.2025

Laut Dienstplan müsste er Morgen arbeiten.Auf Nachfrage bei dem Betrieb,war die Aussage von der Fialleiting das er freigestellt ist und ihn keiner mehr sehen will.

Dies ist nirgends nieder geschrieben.Kann Man sich auf die Aussage berufen oder auf etwas schriftliches bestehen?Oder ist es allgemein so das man Freigestellt ist.

Vorab diesbezüglich ist nix in Vertrag geregelt oder benannt .

Desweiteren ist die Lohn zahlung ab 18.11.2025 eingestellt,weil dort die Kündigung geschrieben wurde.Ist dies so richtig?Danke




18 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(34309 Beiträge, 17759x hilfreich)

Desweiteren ist die Lohn zahlung ab 18.11.2025 eingestellt,weil dort die Kündigung geschrieben wurde. Und das weiss er woher? Er wird seinen Lohn ja kaum täglich bekommen...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20036 Beiträge, 7267x hilfreich)

Zitat (von Mertens123):
da er ... nach 3maliger beleidigung der Fialleitung gesagt hat dass ..

Nur aus Neugier: Die FL hat den Sohn beleidigt? Was genau war so beleidigend?

Zur Kündigung in der Probezeit:
In der Probezeit kann ohne Angabe von Gründen gekündigt werden; die gesetzliche K-Frist beträgt da 14 Tage.
Einwurf per Boten ist mit die sicherste Form der Zustellung - die K ist bei euch eingegangen.
Der AG kann einen Gekündigten von der Arbeit freistellen, unter Fortzahlung der Bezüge.

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#3
 Von 
drkabo
Status:
Legende
(18880 Beiträge, 10195x hilfreich)

Zitat (von Mertens123):
Dies ist nirgends nieder geschrieben.Kann Man sich auf die Aussage berufen oder auf etwas schriftliches bestehen?

Letzteres.

Zitat (von Mertens123):
Oder ist es allgemein so das man Freigestellt ist.

Nein.

Bedenken Sie: Wenn nichts schriftliches vorliegt, könnte es sein, dass sich morgen der Arbeitgeber nicht mehr an die mündliche Freistellung erinnern möchte und eine fristlose Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlen am Arbeitsplatz nachschiebt.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20036 Beiträge, 7267x hilfreich)

Nunja - wie Harry zu sagen pflegte: verlangen kann man viel. Dass der AG noch Nachtritt und von der Freistellung nix mehr wissen will, ist denkbar. Aber man kann sich das Leben auch schwer machen vor lauter Besorgnis.

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#5
 Von 
Matrose74
Status:
Beginner
(100 Beiträge, 28x hilfreich)

Zitat (von drkabo):
und eine fristlose Kündigung wegen unentschuldigtem Fehlen am Arbeitsplatz nachschiebt.


Das unentschuldigte Fehlen müsste zunächst abgemahnt werden.

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#6
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20036 Beiträge, 7267x hilfreich)

Zitat (von Mertens123):
.... dass er freigestellt ist und ihn keiner mehr sehen will.

nur angemerkt:
Diese Äußerung lässt zweifeln an der Geschichte von Beleidigt-Werden und Das-geht-auch-freundlicher. Könnte es sein, dass der junge Mann schlicht ausgerastet ist?

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#7
 Von 
Mertens123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Nur aus Neugier: Die FL hat den Sohn beleidigt? Was genau war so beleidigend?

Es ging um Zahlen Codes auswendig lernen 75 Stück in 4 Tagen..Da er es nicht konnte erste Aussage :Wozu hast du ein Kopf?

Zweite Aussage:Bist du vom Wickeltisch gefallen oder wieso fällt es dir so schwer

Dritte Aussage:Ob du hier bist oder ein Affe beides wären fehl am Platz.

Darauf hin habe ich ein Gespräch gesucht mit der FL.Aussage es ist spass und nicht auf ernst gesehen.

2 Tage später kam dann die Aussage
Du bist einfach eine Last kündige einfach.Nun kannst wieder heulen und papa anrufen.Denke aber er schämt sich selbst für so etwas wie dich.

Darauf hat mein Sohn gesagt wer im Glashaus sitzt sollte nicht mit Steine werfen.Denn viel intelligent steckt bei Ihnen auch nicht gerade im Kopf.Da sehe ich es wie Sie das es besser ist keine Kinder zu haben

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#8
 Von 
Mertens123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von muemmel):
Und das weiss er woher? Er wird seinen Lohn ja kaum täglich bekommen...


Kündigung wurde am 18ten Geschrieben da war sein letzter Arbeitstag vor Ort.Als sie am 24.11 angekommen ist,fragte er nach wegen Arbeitsplan bis 8.12


Darauf kam die Aussage das er Freigestellt ist und auch nur bis 18.11 Lohn bekommt .
Er bekommt ein Festenlohn für 98 Std im Monat.

25.11 kam Lohn drauf für November .Und anhand daran sah man das in der Tat nur die Std vom 01.11-18.11.2025 berechnet und gezahlt worden sind .

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#9
 Von 
Mertens123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Aber man kann sich das Leben auch schwer machen vor lauter Besorgnis.


Ja kann man da so etwas wie z.b fern bleiben vom Arbeitsplatz meist auch niedergeschrieben werden kann in Zeugnissen oder auch beim Arbeitsamt z.b mit geteilt werden kann.

Es ist eine Stelle die vom Arbeitsamt gestellt wurde mit Anschluss einer Ausbildung.
Und der Sacharbeiter wird denke ich Auskunft bekommen was da wenn dann los war

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#10
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20036 Beiträge, 7267x hilfreich)

Danke für die Konkretisierung #7.
Die Ansagen des FL sind herabsetzend. Voller Ablehnung und aggressiv. Unmöglich. Das muss sich ein Azubi nicht gefallen lassen und du hast ja auch noch interveniert, was dann wieder zu Vorwurf wurde - Dein Sohn war dort offenbar von Anfang an nicht willkommen.
Dann hat Sohnemann aber einen klassischen Fehler gemacht: er hat zurückgepöbelt und sich ins Unrecht gesetzt.
Das Gute im Schlechten: dort wäre er niemals glücklich geworden!

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#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41941 Beiträge, 14646x hilfreich)

Wir haben offensichtlich doch überhaupt kein "normales" Arbeitsverhältnis oder Ausbildungsverhältnis. Sondern die teilzeitige Maßnahme der Arbeitsagentur zur Vorbereitung einer Ausbildung. Wie da die Weiterzahlung nach Beendigung geregelt ist, ist mit der Arbeitsagentur zu klären. Schon dolle, wenn man die wesentlichen Infos eher zum Schluss und mehr zufällig bekommt. Also, kein arbeitsrechtliches Problem.

wirdwerden

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#12
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2099 Beiträge, 413x hilfreich)

Was für eine Art von Arbeitsvertrag soll das sein? Das ist keine Ausbildung, hört sich aber auch nicht nach "normaler" Arbeitsstelle an, sondern eher nach Praktikum.

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#13
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(41941 Beiträge, 14646x hilfreich)

Es gibt Projekte, die von der Arbeitsagentur finanziert werden. Die haben in der Regel den Sinn, die jungen Menschen fit zu machen für eine Ausbildung. Da sind also in der Regel noch Defizite da. Ob es da so furchtbar geschickt war, die zugegebenermaßen geschmacklosen Entgleisungen des Vorgesetzen noch durch wirkliche heftige Reaktionen im üblen beleidigendem Bereich zu toppen, das wage ich zu bezweifeln. Man sollte also erst einmal den Ist-Zustand des Vertragsverhältnisses analysieren.

wirdwerden

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#14
 Von 
Mertens123
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 0x hilfreich)

Es wird oder wurde von keinem Amt etwas gezahlt oder so.
Mein Sohn war in der Schule und sein Abschlusszeugnis war nicht das beste.Realschulabschluss aber hart an der Grenze

Darauf hat er nirgends eine Ausbildung bekommen.Durch ein Programm hier vom Arbeitsamt ist er in eine Firma rein gekommen wo er ein Praktikum erzielt hat.Er konnte da auch seine Ausbildung machen ,,was er auch wollte.Da aber alle Stellen bereits besetzt waren,hat man Ihm angeboten für 3 Monate als Teilzeit dort zu arbeiten mit schriftlicher Zusage das ab 01.02.2026 er seine Ausbildung dort beginnt und eine gewisse Zeit angerechnet wird

Dies hat er dann so angenommen
Die Firma bekommt dafür ein gewissen Zuschuss vom Arbeitsamt.

Da er nun dort angeben musste das er gekündigt wurde,sagen die dort das man Zahlungen abwarten muss und die Begründung intern (Zeugnis bewertung) des arbeit gebers

Es geht nicht darum ob die Kündigung gerecht ist oder oder
Es geht nur darum sollte er es sich schriftlich besorgen wegen der Freistellung und hätte er Anspruch auf Lohn vom 18.11-08.12

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#15
 Von 
vacantum
Status:
Student
(2099 Beiträge, 413x hilfreich)

Zitat (von Mertens123):
Kündigung wurde am 18ten Geschrieben da war sein letzter Arbeitstag vor Ort.
Zitat (von Mertens123):
Er bekommt ein Festenlohn für 98 Std im Monat.

25.11 kam Lohn drauf für November .Und anhand daran sah man das in der Tat nur die Std vom 01.11-18.11.2025 berechnet und gezahlt worden sind .
Das ist widersprüchlich. Wieso war der 18. der letzte Arbeitstag vor Ort? Hatte er da die 98 Std schon erfüllt? Dann darf ja nichts mehr abgezogen werden.

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#16
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39373 Beiträge, 6466x hilfreich)

Zitat (von Mertens123):
Es geht nur darum sollte er es sich schriftlich besorgen wegen der Freistellung und hätte er Anspruch auf Lohn vom 18.11-08.12
Da die Kündigung in der Probezeit und offenbar fristgerecht mit Zustellung durch Boten erfolgte, und auf Nachfrage die (unwiderrufliche) Freistellung mündlich bestätigt wurde, kann dein Sohn eine schriftliche Erklärung dazu fordern.
Oder eben tgl. in der Filiale nachweislich seine Arbeit anbieten.

Wenn er zum 8.12. gekündigt wurde, wird er bis dahin bezahlt werden müssen.

Zitat (von Mertens123):
25.11 kam Lohn drauf für November .Und anhand daran sah man das in der Tat nur die Std vom 01.11-18.11.2025 berechnet und gezahlt worden sind .
Das war falsch und wirft ein Licht auf den AG. Der Restlohn sollte dann in der Lohnabrechnung und Kontoauszug Ende Dezember erkennbar sein.

Zitat (von Mertens123):
Es ist eine Stelle die vom Arbeitsamt gestellt wurde mit Anschluss einer Ausbildung.
Und der Sacharbeiter wird denke ich Auskunft bekommen was da wenn dann los war
Ja, davon kann man ausgehen. Der geförderte AG muss den Abgang mitteilen, außerdem will er demnächst wieder einen Mitarbeiter zugewiesen bekommen und wieder subventioniert werden. Ohne schafft der AG das evtl. nicht...

Dein Sohn sollte sich jetzt zeitnah arbeit-und ausbildungsuchend bei dem *Amt* melden, dass ihm die Stelle vermittelt hat, falls er das seit 18.11. noch nicht gemacht hat..

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#17
 Von 
blaubär+
Status:
Heiliger
(20036 Beiträge, 7267x hilfreich)

Zitat (von Mertens123):
hat man Ihm angeboten für 3 Monate als Teilzeit dort zu arbeiten mit schriftlicher Zusage das ab 01.02.2026 er seine Ausbildung dort beginnt

Es scheint unendlich schwer, Sachverhalte zutreffend darzustellen.

Hiernach ist der Stand: AV als Teilzeitkraft mit Option auf Ausbildung ab Jan. 26
Folge: nix da mit Kündigung in der Probezeit; da kommt es darauf an, was in Blick auf Kündigung für diesen 3-Monats-Vertrag vereinbart ist - wenn nichts, dann gilt § 622 BGB, 4 Wochen zum 15. eines Monats oder zum Monatsende - in diesem Fall also zum 15 Jan. Macht schon einen Unterschied ggü. K zum 08/12.

>>> Es geht also doch auch um die K selbst. Es steht an, gegen die falsche K-Frist zu klagen. Zeit dazu exakt 3 Wochen ab Zugang der Kündigung

Zu deiner Schlussfrage aus #14 - wenn auch schon längst beantwortet in #2
Verlangen kein dein Sohn viel - aber ein Recht auf schriftliche Bestätigung der Freistellung gibt es derzeit nicht; es schadet aber auch nicht, es zu tun.
Entgeltfortzahlung gibt es bei Freistellung bis zum letzten Tag

0x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(39373 Beiträge, 6466x hilfreich)

Zitat (von Mertens123):
Da aber alle Stellen bereits besetzt waren, hat man Ihm angeboten für 3 Monate als Teilzeit dort zu arbeiten
Oh, sorry, das habe ich überlesen. Dann gehörte dein Sohn nicht zu denen, die durch das Programm gefördert werden. Weil---alle Stellen besetzt. Und wahrscheinlich für 3 Monate nur 98 Std/Monat in Teilzeit.
Zitat (von Mertens123):
Es wird oder wurde von keinem Amt etwas gezahlt oder so.
Das ist falsch, hier aber egal.
In der Probezeit kann mit 2 Wochen Frist gekündigt werden. Am 24.11. dem Empfänger zugegangen-- Am 8.12. endet das Beschäftigungsverhältnis.

Zitat (von Mertens123):
Da er nun dort angeben musste das er gekündigt wurde,sagen die dort das man Zahlungen abwarten muss und die Begründung intern (Zeugnis bewertung) des arbeit gebers
Das ist richtig. Die dort?--- Das dürfte der jeweilige Ansprechpartner beim JC sein. Die dort wollen was lesen und wollen erst sehen, wann die letzte Zahlung zufließt.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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