Hallo,
ich habe neben meinem Studium einen Nebenjob in einem Büro gehabt. Arbeitszeit war einmal pro Woche, montags, 8 Std. Arbeitslohn 450 €. Vor Ablauf der Probezeit (31.1.2010) hat mir mein Chef zum 8.2.2010 gekündigt. Mein letzter Arbeitstag war also 8.2.2010. Als Lohn für Februar hat er mir nun 120 €, also 8/30 des Monatslohns, ausgezahlt. Ist dies richtig? Hätte es nicht die Hälfte des Monatslohns, also 225 €, sein müssen, da ich zwei von vier Montagen im Februar gearbeitet habe.
Danke für eure Hilfe
Kündigung in Probezeit Lohnanspruch
25. Februar 2010
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Frage vom 25. Februar 2010 | 13:45
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in Probezeit Lohnanspruch
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#1
Antwort vom 25. Februar 2010 | 13:54
Von
Status: Praktikant (897 Beiträge, 341x hilfreich)
War ein Gehalt vereinbart oder ein Lohn nach Stunden?
Sonst wärst Du in Monaten mit 5 Montageb ja immer "gekniffen", während Du in Monaten mit 4 Montagen oder Montagsfeiertagen (Ostern, Pfingsten) immer gut dran wärst.
Bitte mehr Info.
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"Lukas 7,23"
#2
Antwort vom 25. Februar 2010 | 15:02
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
monatliches Gehalt
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#3
Antwort vom 25. Februar 2010 | 15:06
Von
Status: Praktikant (897 Beiträge, 341x hilfreich)
Dann war die Berechnung zu 8/30 korrekt.
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"Lukas 7,23"
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