Kündigung in Probezeit Lohnanspruch

25. Februar 2010 Thema abonnieren
 Von 
newsgirl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in Probezeit Lohnanspruch

Hallo,

ich habe neben meinem Studium einen Nebenjob in einem Büro gehabt. Arbeitszeit war einmal pro Woche, montags, 8 Std. Arbeitslohn 450 €. Vor Ablauf der Probezeit (31.1.2010) hat mir mein Chef zum 8.2.2010 gekündigt. Mein letzter Arbeitstag war also 8.2.2010. Als Lohn für Februar hat er mir nun 120 €, also 8/30 des Monatslohns, ausgezahlt. Ist dies richtig? Hätte es nicht die Hälfte des Monatslohns, also 225 €, sein müssen, da ich zwei von vier Montagen im Februar gearbeitet habe.

Danke für eure Hilfe

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

War ein Gehalt vereinbart oder ein Lohn nach Stunden?
Sonst wärst Du in Monaten mit 5 Montageb ja immer "gekniffen", während Du in Monaten mit 4 Montagen oder Montagsfeiertagen (Ostern, Pfingsten) immer gut dran wärst.
Bitte mehr Info.

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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
newsgirl
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

monatliches Gehalt

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Arcturus
Status:
Praktikant
(897 Beiträge, 341x hilfreich)

Dann war die Berechnung zu 8/30 korrekt.

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"Lukas 7,23"

0x Hilfreiche Antwort

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