Kündigung in

20. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Rollischubser
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in

Hallo.
Folgende Situation ergibt sich gerade:
Frau X ist in der Pflege tätig, als sogenannte Alltagsassistentin.
Diese Alltagsassistenten arbeiten überwiegend in relativ ungewöhnlichen "Betriebskonstrukten" mit absolut unüblichen Gegebenheiten.
Bei Frau X heißt das konkret:

Die Chefin ist gleichzeitig die Pflegeperson, körperlich, sprachlich und auch intellektuell eingeschränkt.

Es gibt offiziell 5 Mitarbeiter, die sich 24/7 um sie kümmern.
Finanziert wird das Konstrukt über die Krankenkassen, im Rahmen der Selbstbestimmten Assistenz. (§ 17 SGB IX )
D.h. die Chefin entscheidet alles worüber üblicherweise entschieden wird, nicht aber tatsächlich über die Höhe des Gehalts, da die Finanzierung durch ein Budget sichergestellt wird dessen Höhe vom Sozialamt festgelegt wird.


Nun hat Frau X eine fristgerechte Kündigung erhalten, allerdings ohne jegliche Begründung.

Was stutzig macht sind sonderbare Geschichten..

Vor etwa 4 Wochen teilte Frau X mit daß das Risiko bestünde daß sie dieses Jahr krankheitsbedingt ausfalle. (Diagnose d. Arztes)
Mitgeteilt hat sie es, weil es in diesem Team zwingend notwendig ist mit größtmöglichem Vorlauf zu planen, da es nicht zu realen Ausfällen der Betreuung kommen darf.
Vor etwa 2 Wochen bekam Frau X eine Mail mit der Androhung einer Abmahnung, weil sie sich in einer Mail im Ton vergriffen haben sollte.

Nun die unbegründete Kündigung.
Zu erwähnen ist noch daß sämtliche Kommunkation immer über die Assistenten läuft, da die Arbeitgeberin körperlich nicht in der Lage ist selbst zu schreiben oder mehr als einen Satz zu sprechen und auch nicht in der Lage ist längere Inhalte zu formulieren.
Es ist also niemals klar wer der tatsächliche Verfasser irgendeiner Nachricht ist.

Die Frage nun:
Was wäre sinnvoller?
Die Kündigung, da frist- und formgerecht einfach zu akzeptieren oder Klage einreichen?

-- Editier von Rollischubser am 20.04.2015 16:22

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119547 Beiträge, 39739x hilfreich)

Kommt darauf an, was dein Ziel ist.

Wenn das Ziel Weiterbeschäftigung lautet dann Klage.
Ansonsten akzeptieren und Bewerben.

Und nicht vergessen in jedem Fall unverzüglich beim Arbeitsamt melden.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38369 Beiträge, 13984x hilfreich)

Bei den paar Mitarbeitern kann natürlich gekündigt werden. Ob bei dem Finazierungsmodell allerdings eine Abfindung drinnen ist, wohl eher nicht. Man kann es ja versuchen. Aber viel Erfolgschancen sehe ich eigentlich nicht.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17370 Beiträge, 6467x hilfreich)

Gegen die Kündigung zu klagen, ist sinnlos, weil das Kündigungsschutzgesetz gar nicht greift.
Gründe werden im K-Schreiben ohnehin höchst selten genannt.

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