Kündigung in der Krankschreibung

22. November 2019 Thema abonnieren
 Von 
Sozey
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in der Krankschreibung

Aufgrund starker Belastung durch die Tätigkeit im Beruf, hatte ich einen Riß im Karpaltunnel und mußte operiert werden. Ich bin noch krank geschrieben und habe die Kündigung zum 31.12. erhalten.

Im Kündigungsschreiben gewährt der Arbeitgeber meinen Resturlaub von diesem Jahr, während der Zeit der Kündigungsfrist. Sollte ich aber noch bis 31.12. krank geschrieben sein, da die OP erst letzte Woche war, was passiert dann mit dem Urlaub? Muss der ausbezahlt werden?

Ich schätze mal, dass die Verletzung aus meiner Tätigkeit rührt, ist persönliches Pech und hilft mir arbeitsrechtlich nicht weiter oder? Ich habe mir nicht den Hintern, dafür aber die Hand für die Firma aufgerissen. :-)

LG

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(120082 Beiträge, 39829x hilfreich)

Zitat (von Sozey):
Ich schätze mal, dass die Verletzung aus meiner Tätigkeit rührt, ist persönliches Pech und hilft mir arbeitsrechtlich nicht weiter oder?

Es könnte ein Arbeitsunfall sein. Schützt aber nicht vor Kündigung.

Ist man mit der Kündigung nicht einverstanden, muss man innerhalb von 3 Wochen nach Zugang Klage einreichen.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

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#2
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 511x hilfreich)

Zitat (von Sozey):
was passiert dann mit dem Urlaub? Muss der ausbezahlt werden?


Ja.

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17433 Beiträge, 6488x hilfreich)

Den ursächlichen Zusammenhang herzustellen zwischen Karpaltunnelsyndrom und Tätigkeit, dürfte ein Ding der Unmöglichkeit sein. Insofern wohl eher 'persönliches Pech'. Aber es mögen ja Umstände vorliegen, die zu einem anderen Ergebnis führen - dürfte ein Fall für medizinische Gutachter sein.
Und Ja: Urlaub muss ausbezahlt werden, wenn er nicht genommen werden kann.

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