Kündigung in der Probezeit, Ende Arbeitsverhältnis danach

28. August 2024 Thema abonnieren
 Von 
Lisa11123
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in der Probezeit, Ende Arbeitsverhältnis danach

In meinem Arbeitsvertrag steht Folgendes:

„Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum 15. des Monats beendet werden."

Wenn ich zum 15. September kündige, meine Probezeit aber am 30.09. endet, ist die Frist dann eingehalten? Also arbeite ich dann noch bis Oktober (ab dem 01.10. wäre ich nicht mehr in der Probezeit)

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2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(34261 Beiträge, 5904x hilfreich)

Zitat (von Lisa11123):
Wenn ich zum 15. September kündige,
ZUM--->Dann bist du ab 16.9. nicht mehr beschäftigt. Das klappt jetzt nicht mehr.
Zitat (von Lisa11123):
Also arbeite ich dann noch bis Oktober
Nö.
ODER
Du kündigst schriftlich AM 15.9 ---> ZUM 15.10.
Dann kündigst du innerhalb der Probezeit fristgerecht. Und bist ab 16.10. nicht mehr beschäftigt.
ODER
Es gilt die gesetzliche Regelung § 622 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Legende
(18069 Beiträge, 6636x hilfreich)

Also grundsätzlich: Wenn du am letzten Tag der Probezeit wirksam kündigst, hat du in der Probezeit gekündigt. Du könntest also am 30.09 zum 15. 11. kündigen, wenn dir da in den Kram passt.
Da dein AV in der Probezeit nur die Kündigung zum 15. eines Monats zulässt, kannst du jetzt nicht mehr fristgerecht zum 15 09. kündigen; wohl aber noch am 15.09. zum 15. 10. (s. @amani).
Bei der Konstellation wäre u.U. von Interesse, welche K-Frist nach der Probezeit gilt.

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