In meinem Arbeitsvertrag steht Folgendes:
„Während der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis beiderseits ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von vier Wochen zum 15. des Monats beendet werden."
Wenn ich zum 15. September kündige, meine Probezeit aber am 30.09. endet, ist die Frist dann eingehalten? Also arbeite ich dann noch bis Oktober (ab dem 01.10. wäre ich nicht mehr in der Probezeit)
Kündigung in der Probezeit, Ende Arbeitsverhältnis danach
28. August 2024
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Frage vom 28. August 2024 | 15:10
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in der Probezeit, Ende Arbeitsverhältnis danach
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#1
Antwort vom 28. August 2024 | 15:41
Von
Status: Unbeschreiblich (34261 Beiträge, 5904x hilfreich)
ZUM--->Dann bist du ab 16.9. nicht mehr beschäftigt. Das klappt jetzt nicht mehr.ZitatWenn ich zum 15. September kündige, :
Nö.ZitatAlso arbeite ich dann noch bis Oktober :
ODER
Du kündigst schriftlich AM 15.9 ---> ZUM 15.10.
Dann kündigst du innerhalb der Probezeit fristgerecht. Und bist ab 16.10. nicht mehr beschäftigt.
ODER
Es gilt die gesetzliche Regelung § 622 BGB
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
#2
Antwort vom 28. August 2024 | 15:52
Von
Status: Legende (18069 Beiträge, 6636x hilfreich)
Also grundsätzlich: Wenn du am letzten Tag der Probezeit wirksam kündigst, hat du in der Probezeit gekündigt. Du könntest also am 30.09 zum 15. 11. kündigen, wenn dir da in den Kram passt.
Da dein AV in der Probezeit nur die Kündigung zum 15. eines Monats zulässt, kannst du jetzt nicht mehr fristgerecht zum 15 09. kündigen; wohl aber noch am 15.09. zum 15. 10. (s. @amani).
Bei der Konstellation wäre u.U. von Interesse, welche K-Frist nach der Probezeit gilt.
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