Hallo,
ich habe vor einer Woche eine neue Arbeitsstelle angetreten. Ich wurde aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis abgeworben. Nun stellt sich heraus, dass dort gemachte Zusagen nicht eingehalten werden und arbeitszeitrelevante Betriebsvereinbarungen verschwiegen wurden.(z.B. täglich 1h unentgeldlich Arbeiten) Ich möchte wieder kündigen! Ich habe einen Vertrag mit 6 Monaten Probezeit und 6 Monaten Kündigungsfrist unterschrieben. Jetzt bin ich nicht sicher, ob die 6 Monate Kündigungsfrist auch in der Probezeit gelten. Es steht eine explizit gesonderte Kündigungsfrist nicht im Vertrag! Gelten nach einer Woche auch die 6 Monate oder ist die Kündigungsfrist kürzer?
Vielen Dank im voraus für Rückmeldungen.
Kündigung in der Probezeit - Gelten nach einer Woche auch die 6 Monate oder ist die Kündigungsfrist
Hallo, ohne den wörtlichen Vertragstext, kann man das nicht mit Sicherheit sagen.
MfG
Hallo venotis, der genau Text lautet:
Probezeit:
Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.
Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden.
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Vom Wortlaut her könnte man meinen, dass auch in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 6 Monaten gilt. Dann hätte man sich die Vereinbarung einer Probezeit aber sparen können.
Da der Arbeitsvertrag wohl vom AG vorformuliert wurde, gelten dafür die Vorschriften des AGB-Rechtes. Nach § 305c Abs. 2 BGB
gehen Zweifel an der Auslegung einer Klausel zu Lasten des Verwenders.
Unter diesem Aspekt gehe ich davon aus, dass für die Probezeit die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen gilt.
Schließe mich dem an. Kündigungsfrist von 6 Monaten in der Probezeit macht keinen Sinn!
Und jetzt?
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