Kündigung in der Probezeit - Gelten nach einer Woche auch die 6 Monate oder ist die Kündigungsfrist

6. Juni 2008 Thema abonnieren
 Von 
Rebell
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 13x hilfreich)
Kündigung in der Probezeit - Gelten nach einer Woche auch die 6 Monate oder ist die Kündigungsfrist

Hallo,
ich habe vor einer Woche eine neue Arbeitsstelle angetreten. Ich wurde aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis abgeworben. Nun stellt sich heraus, dass dort gemachte Zusagen nicht eingehalten werden und arbeitszeitrelevante Betriebsvereinbarungen verschwiegen wurden.(z.B. täglich 1h unentgeldlich Arbeiten) Ich möchte wieder kündigen! Ich habe einen Vertrag mit 6 Monaten Probezeit und 6 Monaten Kündigungsfrist unterschrieben. Jetzt bin ich nicht sicher, ob die 6 Monate Kündigungsfrist auch in der Probezeit gelten. Es steht eine explizit gesonderte Kündigungsfrist nicht im Vertrag! Gelten nach einer Woche auch die 6 Monate oder ist die Kündigungsfrist kürzer?
Vielen Dank im voraus für Rückmeldungen.




4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2339x hilfreich)

Hallo, ohne den wörtlichen Vertragstext, kann man das nicht mit Sicherheit sagen.

MfG

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Rebell
Status:
Frischling
(30 Beiträge, 13x hilfreich)

Hallo venotis, der genau Text lautet:
Probezeit:
Die ersten 6 Monate gelten als Probezeit.

Beendigung des Arbeitsverhältnisses:
Das Arbeitsverhältnis kann mit einer Frist von 6 Monaten gekündigt werden.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(50218 Beiträge, 17582x hilfreich)

Vom Wortlaut her könnte man meinen, dass auch in der Probezeit eine Kündigungsfrist von 6 Monaten gilt. Dann hätte man sich die Vereinbarung einer Probezeit aber sparen können.

Da der Arbeitsvertrag wohl vom AG vorformuliert wurde, gelten dafür die Vorschriften des AGB-Rechtes. Nach § 305c Abs. 2 BGB gehen Zweifel an der Auslegung einer Klausel zu Lasten des Verwenders.

Unter diesem Aspekt gehe ich davon aus, dass für die Probezeit die gesetzliche Kündigungsfrist von 2 Wochen gilt.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Nightshift
Status:
Frischling
(25 Beiträge, 11x hilfreich)

Schließe mich dem an. Kündigungsfrist von 6 Monaten in der Probezeit macht keinen Sinn!

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 305.114 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
123.663 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.