Kündigung in der Probezeit (Krankenhaus)

4. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
go535107-89
Status:
Frischling
(1 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in der Probezeit (Krankenhaus)

Guten Tag,

angenommen Frau Z hätte zum 02.01.2020 in einem katholischen Krankenhaus eine neue Stelle angetreten, muss sich aber nach Ende der ersten Woche längerfristig krank melden. Aufgrund dessen wird sofort eine Kündigung zum 29.02.2020 ausgesprochen. Wer übernimmt in dieser Zeit die Gehaltszahlungen da Frau M ja noch keine vier Wochen bei dem neuen Arbeitgeber gearbeitet hat?

Vielen Dank für die Hilfe.

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1 Antwort
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#1
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von go535107-89):
Wer übernimmt in dieser Zeit die Gehaltszahlungen da Frau M ja noch keine vier Wochen bei dem neuen Arbeitgeber gearbeitet hat?


Gehalt wir Frau M bzw. Z nur die geleisteten Arbeitstage verlangen können. Hiernach besteht grundsätzlich Anspruch auf Krankengeld von der Krankenversicherung bei nachgewiesener und angezeigter Arbeitsunfähigkeit.

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