Kündigung in der Probezeit - Resturlaub?

24. Januar 2020 Thema abonnieren
 Von 
guest-12302.07.2020 10:19:53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in der Probezeit - Resturlaub?

Hallo Zusammen,

folgende Situation bei einer Probezeit von 6 Monaten mit 4 Wochen Kündigungsfrist:

Jahresurlaub: 26 Tage
Eintrittsdatum: 02.09.2019
Betriebsferien: 23.12.2019 bis einschl. 03.01.2020
+ 3 einzelne genommene Urlaubstage

Gibt es hier irgendeine besondere Regelung aufgrund der Betriebsferien?

Es stehen mir 2,16 Urlaubstage pro Monat zu (26 geteilt durch 12).
Wenn ich auf Ende Januar kündige und das Unternehmen auf Ende Februar verlasse, waren es genau 6 Monate also 13 Urlaubstage, die mir für diesen Zeitraum zustehen.

Verstehe ich das richtig? Bzw. stehen mir diese 13 Tage auch in der Probezeit zu?

-- Editiert von Morello am 24.01.2020 15:12

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12325.02.2020 18:38:59
Status:
Schüler
(298 Beiträge, 104x hilfreich)

Hallo,

insgesamt hast du Anspruch auf 11 Tage Urlaub.

Anspruch auf ein Zwölftel des Jahresurlaubs für jeden vollen Monat des Bestehens des Arbeitsverhältnisses ... Bruchteile von Urlaubstagen, die mindestens einen halben Tag ergeben, sind auf volle Urlaubstage aufzurunden (§ 5 Abs. 1 und 2 BUrlG ).

2019 = 3 volle Monate (Eintritt 02.09.!)
26/12*3 = 7 Tage
Steht im Arbeitsvertrag als Arbeitsbeginn der 01.09. wären es 9 Tage.

2020 = 2 volle Monate
26/12*2 = 4 Tage

Zitat:
Gibt es hier irgendeine besondere Regelung aufgrund der Betriebsferien?


Was meinst du damit? Urlaub ist Urlaub, auch wenn es Betriebsferien waren.

-- Editiert von schneechen am 24.01.2020 15:31

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Nicht ganz richtig: Urlaub steht dir für jeden vollen Arbeitsmonat zu. Der September fällt also flach, da kein voller Monat - du hast also Anspruch für 5 Monate, 3 für 2019, 2 für 2020.
Nächste Komplikation: Der Urlaub, der über deinen Anspruch nach BUrlG hinausgeht (20 Tage bei einer 5-Tagewoche, 24 bei 6 Tagen/Woche). Wenn dazu nichts gesondert geregelt ist, ist der Extra-Urlaub aus AV oder TV zu behandeln wie Urlaub nach BUrlg, ansonsten müsste man sehen, was da geregelt ist.

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#3
 Von 
spatenklopper
Status:
Gelehrter
(10701 Beiträge, 4210x hilfreich)

Zitat (von Morello):
Wenn ich auf Ende Januar kündige und das Unternehmen auf Ende Februar verlasse, waren es genau 6 Monate


Nein es wären nur 5....

Zitat (von Morello):
Eintrittsdatum: 02.09.2019


Somit war der September kein voller Monat, das der 01.09. ein Sonntag war ist dabei leider unerheblich.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
guest-12302.07.2020 10:19:53
Status:
Frischling
(4 Beiträge, 0x hilfreich)

Sehr ärgerlich, dass es wegen diesem einen Sonntag, 01.09., nicht als voller Monat gilt.

Aber gut, dann sind es 11 Tage.

Danke und ein schönes Wochenende!

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