Kündigung in der Probezeit - Wann entfaltet sie Wirkung

6. September 2019 Thema abonnieren
 Von 
badabing86
Status:
Frischling
(14 Beiträge, 6x hilfreich)
Kündigung in der Probezeit - Wann entfaltet sie Wirkung

Ich habe eine Verständnisfrage zur Kündigungsfrist in der Probezeit. In einem fiktiven Vertrag ist folgendes geregelt:

Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. Während dieser Zeit können die Vertragsparteien das Arbeitsverhältnis mit einmonatiger Frist zum Monatsende kündigen

Angenommen der Arbeitsbeginn ist der 01.05. Also endet die Probezeit am 31.10. Wenn also die Kündigung zum 01.10. zugeht, endet das Arbeitsverhältnis am 31.10. Was ist aber, wenn die Kündigung am 15.10. zugeht? Endet das Arbeitsverhältnis dann zum 30.11. mit der verkürzten Kündigungsfrist oder gilt ab dann die reguläre (längere) Kündigungsfrist?

Kurz: Damit die kürzere Kündigungsfrist innerhalb der Probezeit gilt, muss die Kündigung nur in der Probezeit zugehen oder in der Probezeit ihre Wirkung entfalten?

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

Die Kündigung muss lediglich rechtzeitig noch in der Probezeit zugestellt sein

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
drkabo
Status:
Weiser
(16535 Beiträge, 9306x hilfreich)

Was ist aber, wenn die Kündigung am 15.10. zugeht? Endet das Arbeitsverhältnis dann zum 30.11.
Genau so ist es.

Signatur:

Für alle meine Beiträge gilt §675(2) BGB.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17450 Beiträge, 6492x hilfreich)

/// Wenn also die Kündigung zum 01.10. zugeht, endet das Arbeitsverhältnis am 31.10.
- Nö, am 30/11; Zugang am 01/10 erfüllt nicht die Bedingung 'mit einmonatiger Frist'.

/// Was ist aber, wenn die Kündigung am 15.10. zugeht? Endet das Arbeitsverhältnis dann zum 30.11. mit der verkürzten Kündigungsfrist oder gilt ab dann die reguläre (längere) Kündigungsfrist?
- Die Kündigung könnte ab heute auch zum 30/11 erfolgen oder spätestens per Zustellung/Übergabe am 31/10.

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