Kündigung in der Probezeit - ablauf der Frist

15. März 2009 Thema abonnieren
 Von 
TochterWi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in der Probezeit - ablauf der Frist

Hallo,

Die Probezeit endet am 31.03.09 -

Am 16.03. Montag findet ein Gespräch über die verbleibendene Möglichkeiten statt, da meine Vorgesetzte meine Probezeit als nicht bestanden sieht.
Kündigung von mir, vom Arbeitgeber, Auflösungsvertrag oder Versetzung.
Danach habe ich aber wohl noch Bedenkzeit.

Meiner Rechnung nach müßte ich die Kündigung am Di. 17.03. erhalten, damit sie noch fristgerecht ist.
Wenn ich aber am Montag erst das Gespräch habe, dann noch Bedenkzeit, können die ja kaum die Kündigungsfrist einhalten.

Reicht hier der Poststempel vom Dienstag ?

Vielen Dank für Eure Hilfe

Mann von Tochter




5 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10613 Beiträge, 2434x hilfreich)

@tochter wi

der ag kann auch am letzten tag der probezeit mit frist der probezeit kündigen.
es ist ein allgemein verbreiteter irrtum, dass die kündigungsfrist noch innerhalb der probezeit liegen muss.

sunbee

-----------------
"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
TochterWi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo

danke , aber wozu gibt es dann die gesetzlich verankerte Frist von 2 Wochen zum Monatsende, Probezeitende ?

Grüße TochterWi

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

§ 622 BGB
Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
....
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.

Da steht nichts von Probezeitende.

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
TochterWi
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,

ich nochmals.

In meinem TVÖD-Vertrag steht aber ganz deutlich, bei Kündigung in der Probezeit mit Frist von 2 Wochen zum Monatsende

Zitat von der rechtlichen Seite
§ 34 Kündigung des Arbeitsverhältnisses

(1) 1Bis zum Ende des sechsten Monats seit Beginn des Arbeitsverhältnisses beträgt die Kündigungsfrist zwei Wochen zum Monatsschluss.


Das muß doch gelten, ist ja ein rechtskräftiger Vertrag des öffentlichen Dienstes.
Wozu stände denn dann eine Frist von 2 Wochen zum Monatsende drinnen ?

Meine Probezeit endet am 31.03.

Danke
Tochter

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17805 Beiträge, 8094x hilfreich)

Ach so. Sie beziehen sich auf einen Tarifvertrag und nicht auf das Gesetz.

Haben Sie jetzt Bedenkzeit?

0x Hilfreiche Antwort

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