Guten Abend zusammen,
Einer sehr guten Freundin meinerseits ist folgendes passiert und wir grübeln derzeit an der richtigen Lösung:
Folgender Sachverhalt: Besagte Freundin wechselte Mitte des Jahres den Arbeitgeber und ging zu einem neuen AG. Dort bemerkte Sie recht schnell das die neue Stelle nichts für Sie ist und kündigte fristgerecht in der Probezeit. Gleichzeitig fragte sie bei Ihrem alten AG welcher gleichzeitig auch ihr Ausbilder war nach ob er Sie wieder einstellen würde. Dieser erwiderte sofort, dass er sie jederzeit wieder einstellen würde. In diesem Gespräch besprachen die beiden die Formalitäten wie Gehalt, Urlaub und wöchentliche Arbeitszeit und einigten sich auf den 11.09 als Eintrittsdatum. Nach 2 Tagen Arbeit überreichte der AG ihr dann einen schriftlichen Arbeitsvertrag. Dieser wurde von beiden Seiten nicht unterschrieben. Sie erhielt für den Monat September anteilig Gehalt und für den Monat Oktober volles Gehalt. Zum 08.11.2023 wurde Sie dann während der Probezeit gekündigt. Am 20.11 stellte Sie eine Schwangerschaft bei sich fest woraufhin Sie ihren AG sofort informierte. Dieser erwiederte nur, dass es Ihm egal sei, da ohnehin kein Arbeitsvertrag vorliege da weder Sie noch er einen AV unterschrieben habe. Sie hat nun fristgerecht Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eingereicht. Die Schwangerschaft bestand bereits vor dem 08.11 sprich vor dem Kündigungsdatum. Erechneter Entbindungstermin ist der 21.07.2024. von dort 280 bzw. 266 Tage rückgerechnet kommt man jeweils vor dem 08.11.2023 raus. Nun die Frage, wie bewertet ihr den Arbeitsvertrag, mit diesem steht und fällt alles. Ist eurer Meinung nach ein gültiger Mündlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen?
Kündigung in der Probezeit durch AG
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



ZitatNun die Frage, wie bewertet ihr den Arbeits.vertrag :
In Ermangelung hellseherischer Fähigkeiten: gar nicht.
ZitatDieser erwiederte nur, dass es Ihm egal sei, da ohnehin kein Arbeitsvertrag vorliege da weder Sie noch er einen AV unterschrieben habe. :
Mag sein, dass er tatsächlich so blöde ist, vermutlich versucht er es aber einfach nur mal ...
Denn ohne Vertrag hätte er wohl weder Gehalt gezahlt noch hätte es denknotwendigerweise eine Kündigung gegeben.
ZitatIst eurer Meinung nach ein gültiger Mündlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen? :
Eventuell auch ein konkludenter ...
ZitatSie hat nun fristgerecht Kündigungsschutzklage vor dem Arbeitsgericht eingereicht. :
Dann wird das ja zeitnah geklärt werden.
ZitatIst eurer Meinung nach ein gültiger Mündlicher Arbeitsvertrag zustande gekommen? :
Ja
Auf Frag-einen-Anwalt.de antwortet Ihnen ein Rechtsanwalt innerhalb von 2 Stunden. Sie bestimmen den Preis.
Auch mündliche Arbeitsverträge sind gültige AV - hier besteht ja wohl kein Zweifel, dass es zu einem Einstellungsgespräch gekommen ist und dass die Frau die Arbeit aufgenommen hat und dafür auch bezahlt worden ist. Dass es keinen schriftlichen AV gibt, ändert nichts und die Einrede des AG ist voll daneben.
Die entscheidende Frage ist: Wann genau hat sie die Kündigung erhalten bzw. zugestellt bekommen? Der Satz "Zum 08.11.2023 wurde sie dann während der Probezeit gekündigt" ist nicht eindeutig. Ab Zugang der Kündigung hat eine Schwangere 14 Tage, dem AG die Schwangerschaft mitzuteilen. Wenn sie von der S am 20. 11 erfahren und am selben Tag dem AG mitgeteilt haben sollte, wäre der Stichtag der 06/11/23 - ist die K vorher zugegangen, wäre sie zu spät dran.
https://www.kanzlei-hasselbach.de/blog/kuendigung-und-kuendigungsschutz-in-der-schwangerschaft/#:~:text=Das%20Kündigungsverbot%20gilt%20auch%20während,mit%20einer%20behördlichen%20Zustimmung%20möglich.
... nur so zum Schmunzeln angemerkt: wie könnte ohne AV und ohne entsprechende Vereinbarung in der Probezeit gekündigt werden?
ZitatWann genau hat sie die Kündigung erhalten bzw. zugestellt bekommen? :
Die Kündigung wurde am 08.11.2023 ausgestellt, zugegangen ist diese am 10.11.2023. Gekündigt wurde zum 22.11.2023. Bemerkt hat Sie die Schwangerschaft am Abend des 20.11.2023, morgens darauf direkt zum Frauenarzt und diese bestätigen lassen. Am morgen des 21.11.2023 hat Sie dies Ihrem AG sowohl persönlich als auch schriftlich mitgeteilt.
Zitatwie könnte ohne AV und ohne entsprechende Vereinbarung in der Probezeit gekündigt werden? :
Hatte sie Ihn als sie ihm mitteilte, dass eine Schwangerschaft besteht, auch gefragt. Daraufhin entgegnete er, er hätte ja auch nicht kündigen müssen, tat es aber dennoch damit Sie bescheid weiß.
... die Kündigung ist in jedem Fall hinfällig, weil die Frau ihre Schwangerschaft zeitgerecht nach Zugang der K mitgeteilt hat. Das wird eine Überraschung für den AG ....
Das ist nicht richtig. Siehe BAG, Urteil vom 24. November 2022, Az: 2 AZR 11/22. Erfährt die Schwangere erst später von der Schwangerschaft und war Sie zum Kündigungszeitpunkt schon schwanger, ist die Kündigung trotzdem nichtig.ZitatAb Zugang der Kündigung hat eine Schwangere 14 Tage, dem AG die Schwangerschaft mitzuteilen. Wenn sie von der S am 20. 11 erfahren und am selben Tag dem AG mitgeteilt haben sollte, wäre der Stichtag der 06/11/23 - ist die K vorher zugegangen, wäre sie zu spät dran. :
Ich frage mich, ob der AG wirklich so ahnungslos ist oder ob er es einfach mal versucht. Selbstverständlich besteht ein Arbeitsvertrag und selbstverständlich ist die Kündigung nicht haltbar. Das Arbeitsgericht wird die dem Arbeitgeber schon erklären.
@ Wirtschaftler56
Vor dem Arbeitsgericht benötigt man keinen Anwalt und es kostet zunächst auch nichts. Die Freundin soll einfach zum Arbeitsgericht hingehen. Der Rechtspfleger dort wird dann für diese die Klage formulieren.
Ich muss dazu setzen: Die Kündigung ist dann nichtig, wenn die AN entsprechend Kündigungsschutzklage erhebt.ZitatDas ist nicht richtig. Siehe BAG, Urteil vom 24. November 2022, Az: 2 AZR 11/22. Erfährt die Schwangere erst später von der Schwangerschaft und war Sie zum Kündigungszeitpunkt schon schwanger, ist die Kündigung trotzdem nichtig. :
Diese ist aber nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung möglich. Aus meiner Sicht ist hier also der "Zug abgefahren".
ZitatDiese ist aber nur innerhalb von drei Wochen nach Zugang der Kündigung möglich. Aus meiner Sicht ist hier also der "Zug abgefahren". :
Die Kündigungsschutzklage wurde am 23.11.2023 beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. Daher nach meiner Auffassung fristgerecht, da die Frist am 01.12.2023 verstrichen wäre. Drei Wochen nach Zugang, sprich Zugang 10.11.2023, drei Wochen Zeit, entspricht dann dem 01.12.2023.
Das ist dann ausreichend. Ich hatte den Teil "nun Kündigungsschutzklage eingereicht" falsch verstanden.ZitatDie Kündigungsschutzklage wurde am 23.11.2023 beim zuständigen Arbeitsgericht eingereicht. :
Zitatsprich Zugang 10.11.2023 :
ZitatZum 08.11.2023 wurde Sie dann während der Probezeit gekündigt :
Bitte erkläre das.
Wenn die Frist zur Klage eingehalten wurde, dann sollte alles o.k. sein. Das Gericht wird dem AG schon erklären, dass der AV immer noch besteht.
ZitatBitte erkläre das. :
ZitatDie Kündigung wurde am 08.11.2023 ausgestellt, zugegangen ist diese am 10.11.2023. Gekündigt wurde zum 22.11.2023. :
Und jetzt?
- Keine Terminabsprache
- Antwort vom Anwalt
- Rückfragen möglich
- Serviceorientierter Support
- Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
- mit Empfehlung
- Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Jetzt Anwalt dazuholen.
Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.
- Antwort vom Anwalt
- Innerhalb 24 Stunden
- Nicht zufrieden? Geld zurück!
- Top Bewertungen
-
2 Antworten
-
1 Antworten
-
3 Antworten
-
3 Antworten
-
9 Antworten
-
2 Antworten
-
9 Antworten
-
24 Antworten
-
21 Antworten
-
19 Antworten