Kündigung in der Probezeit - genau 14 Tage?

3. Juli 2020 Thema abonnieren
 Von 
moglu
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 14x hilfreich)
Kündigung in der Probezeit - genau 14 Tage?

Hallo, ich habe folgendes Problem.
Ich habe einen Job mit Beginn zum 01.08.2020 bekommen. Bin allerdings derzeit bis zum 19.07.2020 im Urlaub und möchte ungern von der Ferne meinen aktuellen Job kündigen.
Am 20.07.2020 ist mein Urlaub vorbei.
Wenn ich am 20.07.2020 meine Kündigung abgebe, sind es ja exakt 2 Wochen bis zum neuen Monat?
Oder muss diese Kündigung einen Tag eher abgegeben werden? Sprich Wochentag 18.07.2020?
Hab gerade einen Denkfehler und bin mir unsicher.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Wenn ich am 20.07.2020 meine Kündigung abgebe, sind es ja exakt 2 Wochen bis zum neuen Monat? Es wäre mir neu, dass der Juli 34 Tage hat.
Sprich Wochentag 18.07.2020? Nö. Von 31 Julitagen 14 abziehen, und schon sind wir beim 17. Juli.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#2
 Von 
moglu
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich muss nochmal nachtragen, in meinem Arbeitsvertrag stehen zwei Wochen. Sprich in Schrift und nicht in zahl.

Ok, dann komme ich wohl nicht drum herum leider in Urlaub zu kündigen

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#3
 Von 
moglu
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 14x hilfreich)

Ich bin jetzt von „2 Wochen" ausgegangen.
Sprich KW 30+31.
Da mein Arbeitsvertrag Eibe 5 Tage Arbeitswoche hat / a der gedachten „zwei Wochen"

Zitat (von muemmel):
Wenn ich am 20.07.2020 meine Kündigung abgebe, sind es ja exakt 2 Wochen bis zum neuen Monat? Es wäre mir neu, dass der Juli 34 Tage hat.
Sprich Wochentag 18.07.2020? Nö. Von 31 Julitagen 14 abziehen, und schon sind wir beim 17. Juli.

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#4
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ich bin jetzt von „2 Wochen" ausgegangen. Sprich KW 30+31. Und wie lang ist eine Kalenderwoche? SIEBEN Tage, und mal zwei sind das vierzehn Tage...

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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#5
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Aber wer sagt denn, dass man genau 14 Tage vorher kündigen muss, also kurz vor knapp?
14 Tage = 2 Wochen sind die Mindestfrist.
Und wenn du aus dem Urlaub dein K-Schreiben abschickst, musst du darauf achten, dass der AG deine Kündigung mindestens 14 Tage vor Ultimo in Händen hat. Also Postweg beachten und lieber eine Reserve einbauen. Oder du bereitest die Kündigung vor und hast eine zuverlässige Person, die die Kündigung am 16. bei der Firma abgibt oder einwirft.

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31945 Beiträge, 5626x hilfreich)

Noch in der Probezeit und längere Zeit Urlaub? Schön.
Du solltest doch langsam wissen, wie das mit der Zählung der Kündigungsfristen und-Zeiten ist...
https://www.123recht.de/forum/arbeitsrecht/Arbeitsrecht-__f568967.html

Warum man es nicht im Urlaub machen will, obwohl man noch ausreichend Zeit hat, sich um eine vertraute Person zu bemühen, die die K. rechtzeitig und nachweislich beim AG abgibt?
Bist du evtl. in Patagonien?

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
moglu
Status:
Frischling
(29 Beiträge, 14x hilfreich)

Sorry, daher habe ich ja gefragt. Woche kann auch 5 Tage haben. Der Rest ist Wochenende ;-)

Ich bin tatsächlich im Ausland und kann daher nur per email kündigen

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#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17358 Beiträge, 6465x hilfreich)

Per E-Mail kündigen geht überhaupt nicht. Denn die Kündigung muss schriftlich erfolgen und E-Mail erfüllt nicht die Ansprüche an die Schriftform. Vor allen Dingen braucht deine Kündigung ja auch deine original Unterschrift.

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#9
 Von 
muemmel
Status:
Unbeschreiblich
(32820 Beiträge, 17247x hilfreich)

Ich bin tatsächlich im Ausland und kann daher nur per email kündigen Na, eine Post wird das betreffende Land ja haben - per E-Mail kündigen geht, wie erwähnt, nicht. Im worst case wird man am 20.07. höflich nach einem Aufhebungsvertrag fragen müssen - der ist nicht an Fristen gebunden.

Signatur:

Bei nur einer Ratte im Zimmer handelt es sich nicht um einen Reisemangel ( Amtsgericht Köln).

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