Folgenden Fall bitte als fiktiv betrachten!
Vor ca. 14 Tagen hat sich ein Arbeiter im Krankenhaus an einer Spritze gestochen die sich in einem Restmüllsack befand.
Normalerweise würde infektiöses Mterial in speziellen Behältnissen entsorgt werden.
Nach dem infektiösen Stich begab sich der Arbeitnehmer direkt in die Notaufnahme wohin auch das infektiöse Besteck mitgenommen wurde.
An dem Besteck wurden HIV und Hep. C Viren entdeckt.
Der Arbeitnehmer wurde unter Berücksichtigung der Infektion (damals war die Infektion des Bestecks nicht bekannt) unter Einschränkungen weiter beschäftigt.
Am heutige Freitag befand sich ein Kündigungsschreiben des Arbeitgebers im Briefkasten (Begründung lag keine bei (Probezeit)).
Aktuell gibt es noch keine Auswertung auf eine Infektion da die Inkubationszeit noch nicht abgeschlossen ist.
Die Betroffene Person ist mit Migrationshintergrund und hat Angst das man Ihr das nachträglich negativ auslegt.
Wie sollte sich die Betroffene Person verhalten (Infektionsgeschehen wurde dokumentiert)
Bitte um dringende Antwort!
Kündigung in der Probezeit nach Infektionsverdacht mit einer Spritze
26. August 2022
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Frage vom 26. August 2022 | 18:23
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung in der Probezeit nach Infektionsverdacht mit einer Spritze
Arbeitsrechtlicher Notfall?
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#1
Antwort vom 26. August 2022 | 18:55
Von
Status: Junior-Partner (5547 Beiträge, 2499x hilfreich)
Zitat(Infektionsgeschehen wurde dokumentiert) :
Auf jeden Fall gut dokumentieren, darauf achten, dass der Arbeitsunfall der BG gemeldet wurde.
ZitatAm heutige Freitag befand sich ein Kündigungsschreiben des Arbeitgebers im Briefkasten (Begründung lag keine bei (Probezeit)). :
Beim Arbeitsamt arbeitssuchend melden
ZitatDie Betroffene Person ist mit Migrationshintergrund und hat Angst das man Ihr das nachträglich negativ auslegt. :
Was hat das mit den beiden Sachverhalten zu tun? Was soll man ihr negativ auslegen?
#2
Antwort vom 26. August 2022 | 19:13
Von
Status: Unbeschreiblich (32201 Beiträge, 5658x hilfreich)
Bei der Arbeitsagentur --arbeitsuchend-- melden. Das geht telefonisch am Montag oder online jederzeit.ZitatWie sollte sich die Betroffene Person verhalten :
https://web.arbeitsagentur.de/regpersonen/reg-personen-ui/?from=router&rid=d99116b6-3265-442e-b73b-9fcf8f2a97b0
Was sollte an einem Migrationshintergrund negativ ausgelegt werden können?ZitatDie Betroffene Person ist mit Migrationshintergrund und hat Angst das man Ihr das nachträglich negativ auslegt. :
Irgendjemand hat Spritzen nicht fachgerecht entsorgt. Leider hat sich diese Person infiziert.
Kündigungsschreiben während der Probezeit müssen keine Begründung enthalten.
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#3
Antwort vom 26. August 2022 | 19:17
Von
Status: Weiser (17444 Beiträge, 6490x hilfreich)
Die Kündigung und diese Infektionssache mögen in einem zeitlichen Zusammenhang stehen, aber das bedeutet nicht wirklich, dass es auch einen inhaltlichen geben muss.
Eine Probezeitkündigung bedarf keiner Angabe irgendeinen Grundes.
#4
Antwort vom 26. August 2022 | 19:51
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
ZitatWie sollte sich die Betroffene Person verhalten :
Kommt ganz darauf an, was das Ziel ist ...
#5
Antwort vom 26. August 2022 | 20:49
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatDie Kündigung und diese Infektionssache mögen in einem zeitlichen Zusammenhang stehen, aber das bedeutet nicht wirklich, dass es auch einen inhaltlichen geben muss. :
Eine Probezeitkündigung bedarf keiner Angabe irgendeinen Grundes.
Die betreffende Person wurde vor der Einstellung durch einen Betriebsarzt untersucht und war gesund.
#6
Antwort vom 26. August 2022 | 20:53
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatWas hat das mit den beiden Sachverhalten zu tun? Was soll man ihr negativ auslegen? :
Die Person hat Angst das dass BAMF die Aufenhaltsgenehmigung aufhebt.
Es wurde wohl gefragt wieso gekündigt wurde und die betreffende Person wollte dies nicht mitteilen.
Weiter gibt es wohl in der Familie Ungereimtheiten weil sich die Betreffende nicht traut das den Familienangehörigen mitzuteilen.
#7
Antwort vom 26. August 2022 | 21:02
Von
Status: Beginner (52 Beiträge, 1x hilfreich)
ZitatWas hat das mit den beiden Sachverhalten zu tun? Was soll man ihr negativ auslegen? :
Die Person hat nur eine befristete verlängernde Aufenthaltsgenehmigung und Angst das auf Hintergrund einer Erkrankung eine Abschiebung stattfinden könnte weil Sie medizinische Hilfe benötigt und diese aber nur mit Arbeit bestreiten kann!
#8
Antwort vom 27. August 2022 | 07:13
Von
Status: Weiser (17444 Beiträge, 6490x hilfreich)
... es ist immer unglaublich nervtötend, wenn wesentliche Informationen scheibchenweise nachgereicht werden.
Und was AN sich traut oder nicht, ob es familienintern stimmt ... hat alles nix mit Arbeitsrecht zu tun.
Es geht um eine Kündigung in der Probezeit, wieso auch immer. Und gegen Kündigungen dieser Art kann AN rein gar nichts machen.
#9
Antwort vom 27. August 2022 | 11:11
Von
Status: Unbeschreiblich (120172 Beiträge, 39841x hilfreich)
ZitatUnd gegen Kündigungen dieser Art kann AN rein gar nichts machen. :
Naja ganz so ist es ja nicht, Klage kann man immer einreichen.
Sollte der AG so dumm gewesen sein und eine rechtswidrige Begründung geliefert haben, hätte man vermutlich sogar Erfolg.
Hier gab es allerdings gar keine Begründung, insofern wird man hier nichts machen können.
#10
Antwort vom 27. August 2022 | 12:16
Von
Status: Unbeschreiblich (32201 Beiträge, 5658x hilfreich)
Das BAMF hebt nichts auf. Die zuständige Behörde ist die ABH /Ausländerbehörde.ZitatDie Person hat Angst das dass BAMF die Aufenhaltsgenehmigung aufhebt. :
Eine was? Was darf die Person in D tun und bis wann? Welcher § steht in ihrem Ausweis?ZitatDie Person hat nur eine befristete verlängernde Aufenthaltsgenehmigung :
Völliger Unsinn. Eine Abschiebung findet nicht wegen eines Arbeitsunfalls statt.Zitatauf Hintergrund einer Erkrankung eine Abschiebung stattfinden könnte :
Wie bitte? Die Person HAT bereits ärztlich Hilfe erhalten. Auch Personen ohne Arbeit erhalten ärztliche Hilfe.Zitatweil Sie medizinische Hilfe benötigt und diese aber nur mit Arbeit bestreiten kann! :
Vielleicht gehts hier mit ausländerrechtlichen Fragen weiter ?
Vielleicht verschiebt die Moderation ins passende Forum ?
Migrationshintergrund ???---- die Person ist Ausländer/Ausländerin.
#11
Antwort vom 27. August 2022 | 14:45
Von
Status: Senior-Partner (6267 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatEs geht um eine Kündigung in der Probezeit, wieso auch immer. Und gegen Kündigungen dieser Art kann AN rein gar nichts machen. :
Richtig.
Die Verletzung samt Infektion dagegen ist ein Fall für die Berufsgenossenschaft, die bezahlt die Behandlungskosten, und ggf. Reha, Berufsunfähigkeitsrente und alles, was eventuell daraus folgt.^
Auch in der Probezeit hat der Arbeitnehmer den vollen Versicherungsschutz.
Eine Spritze - egal was drin ist - darf nicht in einem Restmüllsack sein, die gehört in eine spezielle Box. Immer, ohne Ausnahme.
Wenn das so passiert ist wie beschrieben, wurde im Krankenhaus gegen die einschlägigen Hygiene- und Sicherheitsvorschriften verstoßen. Daraus folgt unter Umständen eine Schadensersatzpflicht des Krankenhauses, einschließlich Schmerzensgeld.
Eine Kündigung in der Probezeit hat keinen Einfluss auf die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Jedenfalls dann nicht, wenn der Betreffende sich gleich wieder arbeitssuchend meldet.
Ein Arbeitsunfall hat ebenfalls keinen Einfluss darauf. Und die Ansprüche des Betroffenen aufgrund des Arbeitsunfalls haben nichts mit dem Aufenthaltsstatus zu tun.
#12
Antwort vom 27. August 2022 | 14:46
Von
Status: Senior-Partner (6267 Beiträge, 1500x hilfreich)
ZitatWas darf die Person in D tun und bis wann? :
Sie darf offenkundig als Angestellter in einem Krankenhaus arbeiten...
Sonst hätte das ganze ja gar nicht passieren können.
#13
Antwort vom 27. August 2022 | 15:22
Von
Status: Unbeschreiblich (32201 Beiträge, 5658x hilfreich)
Das darf ich bezweifeln, aber du klärst mich gleich darüber auf, oder? Du weißt schon, welche Arbeitserlaubnis diese Person hat?ZitatSonst hätte das ganze ja gar nicht passieren können. :
Wieso bist du dir da sicher? Was haben Arbeitsrecht, das SGB III und das Aufenthaltsrecht hier miteinander zu tun?ZitatEine Kündigung in der Probezeit hat keinen Einfluss auf die Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis. Jedenfalls dann nicht, wenn der Betreffende sich gleich wieder arbeitssuchend meldet. :
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