Kündigung in der Probezeit - nach einer Woche neu eingestellt

30. August 2022 Thema abonnieren
 Von 
Zeitwandler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung in der Probezeit - nach einer Woche neu eingestellt

Hallo in die Runde,

ich habe aus ALG 2 heraus bei einer Zeitarbeitsfirma einen Vertrag über 1,5 Jahren abgeschlossen, da diese mir einen guten Arbeitseinsatz vermittelt hatte. Dieser Arbeitseinsatz war nach 2 Monaten beendet (sehr erfolgreich - Kaufmännischer Bereich).

Jedoch habe ich gleich am letzten Tag dieses Einsatzes die Kündigung (Frist 14 Tage) von der Zeitabeitsfirma erhalten, da diese keinen schnellen Nachfolgeauftrag bekommen konnte für mich. Also innerhalb der "Probezeit". Ich musste innerhalb der Kündigungsfrist meinen Resturlaub nehmen, Nach den 14 Tagen war mein Vertrag mit der Zeitarbeitsfirma damit aufgelöst und ich musste damit wieder ALG 2 beantragen.

Nach einer Woche (also nach drei Wochen nach der Kündigung) kam die Zeitarbeitsfirma wieder auf mich zu und wollte mich wieder einstellen, da sie einen neuen Arbeitseinsatz für mich gefunden hat. Natürlich mit einem neuen Vertrag.

Ist das bei Zeitabeitsfirmen so üblich? Es war der erste Vertrag mit einer Zeitarbeitsfirma bei mir, entsprechend fehlen mir hier die Erfahrungen.

Ich muss ja bei jeder Beendigung eines Arbeitseinsatzes damit rechnen, das ich erneut sofort gekündigt werde, meinen Resturlaub nehmen muss und damit das gleiche Spielchen von vorne beginnt....

Kann mir jemand sagen, ob diese Methode so üblich ist bei Zeitarbeitsfirmen? Sprich, ich kann nie meinen Urlaub planen, komme nie aus ALG 2 raus (muss ja ein Jahr mindestens beschäftigt sein) und muss immer wieder zwischendurch ALG 2 beantragen... für mich fühlt sich so ein Verhalten sehr dubios an.

... ist man wirklich dieser Willkür ausgesetzt oder kann man hier etwas unternehmen? Kann man im Vertrag ein Passus verlangen, der so etwas ausschließt? Dürfen Zeitarbeitsfirmen so etwas so einfach machen?

Danke in Voraus und viele Grüße

zeitwandler




-- Editiert von User am 30. August 2022 22:33

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3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119643 Beiträge, 39758x hilfreich)

Zitat (von Zeitwandler):
Kann man im Vertrag ein Passus verlangen, der so etwas ausschließt?

Ja klar.
Dreimal darf man raten was bei der Äußerung eines solchen Verlangens passiert?



Zitat (von Zeitwandler):
Dürfen Zeitarbeitsfirmen so etwas so einfach machen?

Das Problem ist, wenn keine Arbeit mehr für den Arbeitnehmer da ist, ist das durchaus ein berechtigter Grund für eine Kündigung.

Aber man muss auch aufpassen, denn viele solcher Unternehmen arbeiten auch mit halblegalen oder sogar illegalen Tricks.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

1x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31998 Beiträge, 5631x hilfreich)

Zitat (von Zeitwandler):
Ist das bei Zeitabeitsfirmen so üblich?
Ja, durchaus. Arbeit auf Zeit eben. Mal kurz, mal länger, immer auf dem Sprung.
Zitat (von Zeitwandler):
Ich muss ja bei jeder Beendigung eines Arbeitseinsatzes damit rechnen, das ich erneut sofort gekündigt werde, meinen Resturlaub nehmen muss und damit das gleiche Spielchen von vorne beginnt....
Grundsätzlich ja. Wenn die ZAF allerdings für dich immer schnell Anschlusskunden/Entleiher findet, dann passiert das nicht immer wieder. Dann kann es passieren, dass du mehr oder weniger häufig von einem zum anderen Kunden verliehen wirst.

Zitat (von Zeitwandler):
da diese mir einen guten Arbeitseinsatz vermittelt hatte. Dieser Arbeitseinsatz war nach 2 Monaten beendet
Was war daran jetzt gut oder gar erfolgreich?
Zitat (von Zeitwandler):
da diese keinen schnellen Nachfolgeauftrag bekommen konnte für mich.
Das ist dann die Hauptursache. A) der Kunde braucht dich schon nach 2 Monaten nicht mehr. B) der Kunde will dich nicht mehr. C) kein anderer Kunde fragt nach einem Zeitarbeiter mit deinen Kenntnissen. oderoder...

Dein Vertrag mit der ZAF über 1,5 Jahre enthält sicher nicht den Passus, dass du garantiert über 1,5 Jahre bei 1 oder mehreren Kunden eingesetzt wirst, dein Urlaubswunsch immer berücksichtigt wird usw...
Zitat (von Zeitwandler):
für mich fühlt sich so ein Verhalten sehr dubios an.
Google doch mal nach dem grundsätzlichen Ruf der meisten ZAF.

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Zeitwandler
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo Harry van Sell und Anami,

vielen Dank für eure Antworten. Mir war in der Tat bei Vertragsabschluss nicht bewusst, das die Zeitarbeitsfirmen so handeln. Für mich ist das keine Option und werde mit Zeitarbeitsfirmen nicht mehr zusammenarbeiten. Sicherlich gibt es Bereiche, wo das sinnig ist. Für mich nicht. Zwischenzeitlich habe ich einen ganz normalen, altmodischen und fairen ArbeitsVertrag bei einem anderen AG gefunden.

Vielen Dank in die Runde

VG, Zeitwandler

0x Hilfreiche Antwort

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