Kündigung innerhalb Probezeit

31. Dezember 2004 Thema abonnieren
 Von 
CrazyPlaya
Status:
Beginner
(103 Beiträge, 10x hilfreich)
Kündigung innerhalb Probezeit

Hi @ all,
meiner Freundin wurde heute zum 31.12.2004 fristlos gekündigt mit der Begründung des Wegbruchs der Aufträge. Fristlos ist hier ja schon mal nicht gültig. Im Tarifvertrag steht nun das innerhalb der Probezeit(6 mon.) mit einer Frist von 2 - Wochen gekündigt werden kann, jedoch innerhalb der ersten 3 Monate mit einer Frist von einer Woche. Im Kündigungsschutzgesetz ist jedoch verankert, das 2 - Wochen Frist einzuhalten sind außer bei verlängerter Probezeit.
Welche Kündigungsfrist hat der Arbeitgeber nun einzuhalten?
Die gesetzliche oder die Im Tarifvertrag festgelegte?
Es handelt sich um einen Manteltarifvertrag für Zeitarbeit.

MfG CrazyPlaya

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
alida
Status:
Student
(2695 Beiträge, 637x hilfreich)

Tarif- bzw. Arbeitsvertrag gilt, da die Fristen ja für beide Seiten sind und nicht nur einseitig.
Fristlose Kündigung geht natürlich nicht.

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