Hallo,
ich habe mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30.02 gekündigt. Allerdings wurde mir kein Gehalt ausgezahlt.
Ich erhielt eine Lohnabrechnung mit verschiedenen Posten, über Schulungen und eines Ausbilderscheins.
Weder hatte ich hier vorher eine Einsicht der Kosten erhalten, noch waren diese optional, mir wurden sämtliche "aufgezwungen". In meinem Arbeitsvertrag ist auch eine Klausel enthalten, die bei einer Kündigung dazu bereit erklärt sämtliche Fortbildungskosten zurück zu zahlen, nur mag ich bezweifeln, dass dies rechtens ist.
Nun wollte ich in der ersten Distanz selbst abmahen.
Welche Rechtlichen Paragraphen sind in dieser Abmahnung zu nennen? Danke
Kündigung - kein Lohn erhalten
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Zitatich habe mein Arbeitsverhältnis fristgerecht zum 30.02 gekündigt. :
Da wir den noch nicht hatten, dürfte die Kündigung noch gar nicht gegriffen haben ... ?

ZitatWelche Rechtlichen Paragraphen sind in dieser Abmahnung zu nennen? :
Gar keine, denn abmahnen kann man auch ohne Paragraphen zu nennen. Wenn man allerdings welche nennt, sollten das die Richtigen sein.
Zitatnur mag ich bezweifeln, dass dies rechtens ist. :
Natürlich kann das rechtens sein.
Kommt halt auf den uns nicht bekannten Wortlaut der Reglung an, ob das durchsetzbar ist oder nicht.
Un dwie genau sich diese aufzwingen gestaltet hat.
Glaubst Du , dass Du das alleine hinbekommst? Wenn ich mir so Deinen Beitrag durchlese ...Abgesehen ist das nun wirklich kein Fall einer Abmahnung.
wirdwerden
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ZitatAbgesehen ist das nun wirklich kein Fall einer Abmahnung. :
Auch nicht "in der ersten Distanz"? :-)
Da hast Du mich eiskalt erwischt. Klar, wenn die Kündigung zum 30.02. erfolgte. Dann greift natürlich die 1. Distanz.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 07.04.2018 19:53
Haben Sie die Schulungen denn absolviert?
Abgesehen von den Spaß , dass es einen 30. Februar nicht gibt - dergleichen wird im Regelfall kommentarlos korrigiert - , wäre es hilfreich, wenn du den Wortlaut dieser Klausel zur Rückzahlung von Aus- bzw. Fortbildungskosten zitieren würdest. Du könntest in der Tat recht haben mit deiner Vermutung, dass eine undifferenzierte Rückforderung, die keinerlei Abschläge im Fortlauf der Zeit vorsieht, ungültig ist. Des Weiteren ist natürlich von Belang, ob es sich um pflichtfortbildungen handelt oder um selbst gesuchte bzw solche, die überwiegend deinem Vorteil dienen.
Wie schon blaubär+ schreibt, der Wortlaut der Klausel wäre hier hilfreich!
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