Kündigung -kürzere KüFrist vereinbart

13. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Klipsch
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)
Kündigung -kürzere KüFrist vereinbart

Hallöchen, ich bräuchte mal wieder ein wenig Hilfe:

Ein AN ist seit mehr als 20 Jahren in einer Firma beschäftigt (Firmenbezeichnung hat des öfteren mal gewechselt). Vor ein paar Jahren wurde ein neuer Arbeitsvertrag geschlossen in dem die Kündigungsfrist generell 4 Wochen beträgt. Betrieb hat weniger als 10 AN. Nun erfolgte die Kündigung mit einer 4-Wochen-Frist.

Frage: Ist dies rechtlich i. O.? Aus § 622 BGB werde ich nicht ganz schlau. Meiner Meinung nach ist die vertragliche Kündigungsfrist ein Nachteil für den AN und daher nicht zulässig. Wie seht ihr das?

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6 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Hallo,

quote:
Firmenbezeichnung hat des öfteren mal gewechselt


Was heißt denn das? Waren das Betriebsübergänge oder selbe Firma anderer Chef oder was?

MfG

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#2
 Von 
Klipsch
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

ich würde das als gekonnten "KuddelMuddel" bezeichnen.... Die Firma an sich war immer der gleiche und jedes Mal wenn es den "Bach runter" ging, wurde die Firma umbenannt und irgendeins der Kinder als Geschäftsführer bestellt. Aber "Oberchef" hatte trotzdem das sagen. Halt eine kleine Familienfirma. Genaueres weiß ich leider auch nicht.

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#3
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Na gut. Gehen wir aus Unwissenheit davon aus, dass es 1 Firma wäre, dann ginge - zumindest für den AG - so ne kurze Frist gesetzlich einzelvertraglich nicht.

Gilt ein Tarifvertrag? Wenn nicht, wäre dann nur noch die Frage, wie alt der AN ist und wieviel nun genau 'mehr als 20 Jahren' ist.

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#4
 Von 
Klipsch
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

AN ist 51 und seit 28 Jahren dort beschäftigt. Tarifvertrag gilt nicht

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#5
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2328x hilfreich)

Dann wäre die Kündigungsfrist 'sieben Monate zum Ende eines Kalendermonats'.

Also wenn z.B. heute gekündigt werden würde, ginge die Frist bis 30.09.2009.

Für AN die schon vor dem 01.01.2004 tätig waren gilt übrigens noch die alte Regelung.

'Die Vorschriften des Ersten Abschnitts gelten ... nicht für Betriebe und Verwaltungen, in denen in der Regel fünf oder weniger Arbeitnehmer ausschließlich der zu ihrer Berufsbildung Beschäftigten beschäftigt werden.'

Auf diesen Satz klicken.

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#6
 Von 
Klipsch
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 7x hilfreich)

danke Dir venotis:)

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