Kündigung kurz vor der Gesellenprüfung

24. Februar 2009 Thema abonnieren
 Von 
Knez
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)
Kündigung kurz vor der Gesellenprüfung

hallo,
ich mache gerade eine ausbildung zum KFZ Lackierer.Bin im 3 jahr meiner
ausbildung oder besser gesagt war bis zum 20.02.09.Es begann alles damit,das
ich kurz vor weinachten,auf dem weg zur arbeit hingefallen bin und mein knie verlezt habe.Hatte schonmal beim fussballspiel eine kniescheibenfraktur und habe wieder so ne verletzung.Daraufhin bin ich gleich ins Krankenhaus gegangen.
In der zeit also auf dem weg zum Krankenhaus hatte mein Scheff angerufen bei mir zuhause meine frau meldete sich und ER fragte wo ich bleibe.Sie sagte Ihm das ich hingefallen bin und der sagte ich bin gekündigt und brauch nicht mehr kommen.Bin aber trozdem am montag hin und wollte Ihn sprechen. Er sage mir
was ich will ich sagte ja die krankmeldung und krank. bericht abgeben er zerknitterte das und sagte mir er lässt sich von mir nicht verar..... und sagte verpiss dich von hier ich sagte nein ich will arbeiten.Dann ´sagte Er dann zieh dich um und fang an zu arbeiten oder ich schmeiss dich raus.Ich lief los und Er sagte lauf richtig und hör auf zu lügen ich schaffte es grad mal 2 tage,so zu arbeiten.Dann am dritten tag habe ich vor schmerzen fast geweint.Ich ging zu meinem Meister der auch genau wie mein Scheff ist und sagte Ihm ich gehe jetzt bzu meinem Arzt tuen Sie was Sie wollen Kündigen Sie mich doch.Dann nach dieser woche kam Weinachte und ab da hatte ich 3 wochen urlaub.An einer Weinachtsfeier bin ich wieder hingeflogen und brach mir den rechten ringfinger.Es war so schlimm das ich eine op hatte.Hatte eine schiene im finger die dann nach 5wo.rausgehollt wurde.So nun zum punkt,ich war bis zum 14.02sams. krankgeschrieben nächster term. war am 18.02 mitw.mein Arzt sagte mir es reicht wenn ich es meinem Scheff am mitw. gebe.Ich bekamm einen Auszahlschein für die krankenkasse.Ich schaffte es nicht rechtzeitig zum Betrieb da war keiner mehr daich schmiss es in den briefkasten. In den auszahlschein steht drinnen--- Zuletzt vorgestellt am 18.02 Noch arbeitsunfähig JA ausgang JA Letzter tag der Arbeitsunfähigkeit 22.02.2009.Nun zum Kündigungsschreiben : FRISTLOSE KÜNDIGUNG
Sie waren bis einschlisslich 14.02 krank geschrieben.Seit dem 16.02 haben sie uns keine weitere Krankmeldung zu gesendet und fehlen unenschuldigt.

Aus diesem Grund kündigen ihren Ausbildungsvertrag vom 20.08.07 fristlos!!!!!
Den Auszahlschein für krankengeld erhalten sie zu Unserer entlastung zurück,da dieser für die krankenkasse bestimmt ist.Ich habe einen widersprucheingelegt der abgelehnt wurde.Er lässt alle azubis auch 16 jahrige samstags arbeiten ganze woche schule und betrieb dann noch samstags betrien säubern für 3 h kriegen wir 5e unter dem tisch er lässt uns garnicht lackieren wir sind fast nur am putzen .Mein meister hat Jahrelang in der hwk gearbeitet die unternehmen garnichts.Sie sind privat freunde.Da gibts noch so viele sachen aber egal kann Er mich Kündigen BITTE BITTE HELFT MIR ICH HABE KEIN GELD FÜR EINEN ANWALT ES SEIDEM ICH KÖNNTE ES IRGENDWIE IN RATEN ZAHLEN.

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19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Knez
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

weiss den keiner was bitte helft mir schnell !!!!!!

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@knez

hier antworten leute in ihrer freizeit, kostenlos. da musst du dich schon gedulden.

du musst in dieser situation einen anwalt aufsuchen.
dafür gehst du zum amtsgericht und beantragst einen beratungshilfeschein. dafür nimmst du alles was du über dein einkommen und deine ausgaben hast, mit. perso und kontoauszüge lückenlos der letzten 3 monate.

mit diesem beratungshilfeschein gehst du zu einem FACHanwalt für arbeitsrecht. der darf dann öchstens 10 € nehmen. für die klage beantragst du mit deinem anwalt zusammen prozesskostenhilfe.
der anwalt erhebt dann kündigungsschutzklage. dafür ist ab kenntnis der kündigung nur 3 wochen zeit.kein tag länger!!!

du musst dich MORGEN bei der agentur für arbeit (afa)melden. bitte geh nicht allein, sondern mit einer begleitung. es kann sein, dass dir gesagt wird, du bekommst eine sperre bei alg1. hierfür bekommst du aber noch einen bescheid. bis dahin hast du die klage einreichen lassen und das alg1 muss gezahlt werden. sollte es dann noch probleme mit der afa geben, poste es dann im unterforum sozialrecht.

du musst also zusätzlich alg2 beantragen. lass dich nicht abwimmeln! ein antrag MUSS angenommen werden, auch wenn die unterlagen nicht vollständig sein sollten.

einen grund für eine fristlose sehe ich hier nicht. du bist durchgehend krank geschrieben und dein chef hat die meldung nicht bekommen.
lass dir vom arzt eine kopie ausstellen.

den auszahlschein musst du allerdings tatsächlich deiner krankenkasse vorlegen.

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

-- Editiert von Sunbee1 am 24.02.2009 19:18

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#3
 Von 
Knez
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Der arzt sagte mir das ich keinen gelben schein mehr kriege da mich nun die krankenkasse auszahlen würde.ich habe also nur den auszahlschein bekommen.aber darin steht sihe oben das ich bis zum 22.02 krank bin

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#4
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@knez

ja, ich weiß, dass das so gehandhabt wird. erkläre deinem arzt die situation und fertig. kriegst du keinen gelben schein, ist das kein weltuntergang.
du wirst spätestens im klageverfahren beweisen können, dass du nicht blau gemacht hast.

erstmal ist es jetzt wichtig, dass du einen kühlen kopp behältst. du hast die allerbesten chancen!

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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#5
 Von 
Knez
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Ich habe meinen Arzt also in Krankenhaus angerufen und Er sagte nein ab der 6wo.bekommt man nur diesen.Ich habe mich beim arbeitsamt gemeldet .
Die gaben mir eine tel. nr Arbeitsrecht folgendes drei leute habe ich angerufen und alle 3 sagten mir was anderes.Heute habe ich die ablehnung zur fristloserkündigung von meinem Scheff erhalten da drinn steht :wir haben ihnen einen anderen betrieb vermittelt und der letzte satz

Für ihren neuen Ausbildungsplatz und die anstehenden Prüfungen wünschen wir ihnen alles gute und hoffen,dass es nicht wieder zu einem Fehlverhalten Ihrerseits kommt.In diesen betrieb soll ich nun um sonst arbeiten 3 mon. und aber der betrieb zahlt mir die prüfung und material kosten das kostet alles 200 euro.das hat mein Scheff ihm gesagt vor mir wo er ihn angerufen hat.

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#6
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@knez

du musst zum anwalt.
der ganze sch*** ist nicht allein zu bewältigen.


sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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#7
 Von 
Knez
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

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Sonnst noch jemand der sich auskennt ist es recht oder nicht

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#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sunbee hat sehr gut und ausführlich erklärt, was du jetzt am besten tust.
Natürlich ist es nicht recht.
Aus deinen Erläuterungen ist schwer nachzuvollziehen, was du getan hast. Welche 3 Leute hast du angerufen, was meinst du mit "Heute habe ich die ablehnung zur fristloserkündigung von meinem Scheff erhalten" Soll das heißen, der Chef lehnt seine eigene Kündigung ab?
Such dir lieber Hilfe beim Anwalt!


http://www.123recht.net/Die-K%C3%BCndigung-im-Ausbildungsverh%C3%A4ltnis__a16083.html

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#9
 Von 
Knez
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

nein ich habe einen widerspruch gegen die fristlosekündigung geschrieben und bin mit einem zeugen hingegangen am nächsten tag bekamm ich dan die ablehnung

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#10
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@knez

ein widerspruch ist das paoier nicht wert.
eine kündigung ist eine einseitige willenserklärung und nur die klage innerhalb 3 wochen kann dagegen etwas bewirken.

sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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#11
 Von 
Knez
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

ich mache es so wie es sunbee gesagt hat!!!!!
das ist ein sehr schlimmer Ausbeuter er hat die Ausbildungsverträge mal gefälscht bis ein Azubi dahinter kam er brauchte seinen vertrag nochmals wieso weiss ich nicht mehr die Sekräterin war in urlaub, Sie war Schwanger es war eine vertretung da .Sie gab ihm den richtigen vertrag da drinnen stand das er 540 im 2Jahr verdienen würde,aber er verdiente bloss 270euro,und im dritten 670e.und bekamm 390e.Daraufhin sagte er den Schef er soll ihm das das ganze geld was er ihm schuldet geben ansonsten zeigt er ihn an.Er war stinke sauer aber gab ihm das geld die kennen sich all sehr gut sihe oben mein Meister ist mit denen befreundet.von der hwk.toll nicht.und wenn jemand da anruft bekommt er natürlich die richtigen leute zu sprechen.Sie sagen mir wir können nichts dagegen tun nur wenn sie es schriftlich haben und wenn mehrere azubis dahinter stehen habe alle gefragt azubis.keiner traut sich was gegen die zu sagen.der beutet alle aus wir schaffen samstags und kriegen 5euro für drei stunden.so auf die hand.sogar 16 jungs müssen arbeiten kommen das ist doch verboten wir schaffen fünf tage die woche 8 stunden dann noch drei samstags Und er meint das wäre für uns um was zu lernen putzen lernen strasse gehweg kehren schnee schippen und sonstiges und dan droht er rum wenn mal jemand zuspät kommt das er ihn raus wirft ich werde Ihn wegen Erpressung,Bedrohung,Ausnutzung,Zwangswarbeit,Beleidigung und was auch immer noch geht anzeigen ich habe zwei kinder ich soooo vile beledigungen vo ihm anhören müssen un jetzt macht er mir die zukunft kaputt ich habe mich geopfert.Stunden lang blieb ich nach der arbeit um spachteln lackieren und sonstiges mir beizubringen selbst.

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#12
 Von 
nnahoj
Status:
Schüler
(330 Beiträge, 171x hilfreich)

Hallo und servus,
eigentlich ist schon alles gesagt und geschrieben und man kann Ihnen nur empfehlen, gehen Sie umgehend zum Arbeitsgericht bzw. einem Fachanwalt wie von sunbee1 ansonsten ausführlich erläutert.
Den Lehrvertrag einseitig fristlos aufzukündigen, dazu müsste es schon einen sehr wichtigen Grund geben. Kurz vor der Gesellenprüfung setzt das Arbeitsgericht die Latte sehr hoch, damit so etwas akzeptiert wird. Normalerweise muss dieser Fall vor den Lehrlingsstreitigkeitenausschuss der zuständigen Innung, der immer dem Arbeitsgericht vorgeschaltet wird. Diese Einzelheiten wird man Ihnen aber beim Arbeitsgericht schon sagen.
Nur noch eins: Wenn Ihnen die (alte) Firma einen neuen Lehrbetrieb für die letzten Monate vermittelt hat, ist das auch nicht so einfach. Grundsätzlich geht das schon, aber auf die Lehrzeit werden diese Monate nur angerechnet, wenn ein ordentlicher Lehrvertrag besteht. Und dieser besteht nur, wenn er von der Handwerkskammer genehmigt ist. Die Genehmigung wiederum erfolgt nur, wenn mindestens der übliche Tariflohn als Bezahlung eingetragen ist. Das ist ein wesentlicher Bestandteil des Lehrvertrags. Also Arbeiten für einige Monate ohne Entlohnung ist gesetzlich in diesem Falle überhaupt nicht möglich. Die Verpflichtung zur Übernahme der nun bald anstehenden Prüfungsgebühren und der Materialkosten für die Prüfung haben sich zu Lasten Ihres alten Lehrbetriebs in der bisherigen Lehrzeit "aufgebaut". Dieser hat die Pflicht, diese Kosten zu übernehmen, da sie schon fast ihre gesamte Lehrzeit dort in Ausbildung waren. Auch wenn Sie jetzt durch diese verwirrenden Verhältnisse eventuell zum Prüfungszeitpunkt nicht mehr beim Lehrbetrieb beschäftigt sind, kann er das vermutlich nicht abwälzen.
Abschließend ein letzter Tip: Vertrauen Sie der Handwerkskammer! Sie wird Verstöße gegen das Berufsbildungsgesetz oder den Jugendarbeitsschutz nicht tolerieren (ich weiß zwar nicht, ob Sie noch Jugendlicher sind). Die HwK ist gesetzlich verpflichtet, Ausbildungsverhältnisse und damit auch die Lehrbetriebe zu überwachen und entzieht die Ausbildungserlaubnis eines Betriebsinhabers oder Meisters, wenn es sein muss und angebracht ist. In der HwK haben Sie einen Verbündeten und Partner, keinen Gegner.
Da es aber eilt und nichts versäumt werden darf, ist der Weg zu Gericht + Anwalt der richtige Weg, die HwK hätte man zu einem viel früheren Zeitpunkt einschalten können.

Sepp aus Oberbayern















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#13
 Von 
Knez
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

hallo,
morgen gehts zum Fachanwalt für Arbeitsrecht !!!!Den schein habe ich mir beim Gericht geholt supi.

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#14
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@knez

prima! :)

schön, dass du uns informierst. wäre nett, wenn du uns auf dem laufenden hältst.
so wird dann anderen wieder geholfen.


sunbee

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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung."

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#15
 Von 
Knez
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

hallo,ja das mache ich auf jeden fall werde morgen berichten was der anwalt zu mir gesagt hat.

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#16
 Von 
Knez
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

ach zu meiner person bin 26 verheiratet habe 2 kids mein wunsch ist es einen
Meisterbrief zu machen und mein eigener schef zu werden also selbständig.zur zeit kann ich garnicht lernen und habe theorie prüfung 11 mai das ist zum kotzen!!!!Er will mir mein leben kaputt machen nur weil ich krank war ich habe noch 30tage urlaub bei Ihm.egal mal sehen was morgen passiert abe es wird schon nachspiel für Ihn geben Rechtlich.die azubis trauen sich nicht mir einen brief zu unterschreiben ein einziger traut sich und die HWK sag ich alleine reiche nicht und sie wollen die jenigen die das unterschreiben einladen in meinem betrieb und vor Meinem schef und Meister reden die jungs trauen sich nicht das zu tun alleine ich also was soll ich von der hwk denken mein schef hat bis jetzt
10 rausgeschmissen und nur 3 waren vor gericht und hsben gewonnen!!!!

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#17
 Von 
Knez
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

hallo,
so nun war ich beim Anwalt Er sagt es reicht nicht mich deswegen zu kündigen!!!
Das was Er sagt ist geringfügig und der Richter wird es auch so sehen!!
er beantragt jetzt weitere prozess hilfe kosten beim Gericht.Und reicht die klage ein solange bin ich noch angemeldet bis der fall geklärt ist die hwk wird mich ohne einen betrieb zur prüfung zulassen.Also wird doch noch was auserdem werde ich dafür sorgen das meinem Meister die ausbildungslizens entzogen wird!!!! und der betrieb nicht mehr ausbilden darf!!!!

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#18
 Von 
Knez
Status:
Frischling
(19 Beiträge, 8x hilfreich)

Hallo,
so nun war ich vor Arbeitsgericht mein Betrieb hat verloren.
Also der Richter hat entschieden das die Kündigung unwirksam ist und das
Er mich zurück nehmen muss.Aber er hat mir zusammen mit der HWK gesagt also beide seiten das Er recht hätte mich in einen anderen Betrieb zu schicken.Das ich dort was anderes lerne das war aber gelogen dort lerne ich nichts anderes aber ist egal Er zahlt mir das fahrgeld und am Montag gehe ich warscheinlich zurück in meinem alten Betrieb.Also es hat sich auf jeden fall gelohnt einen Anwalt zu nehmen bin sehr glücklich über den urteil.

ICH DANKE EUCH ALLEN SEHR HERZLICH FÜR DIE RATSCHLÄGE!!!!!!!!!!

0x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@knez

gern geschenen :)

vielen dank, dass du uns über das erfreuliche resultat informierst. machen leider nicht alle, dabei siehst du ja, dass es helfen kann, informiert zu sein.

du weißt nun, dass man sich wehren kann gegen so etwas und wenn du mal jemanden in einer ähnlichen lage triffst, kannst du ihm helfen mit tipps.

viel erfolg in deinem beruf und im leben und wenn du mal chef bist, dann mach es fair und besser als dein noch chef ;)

sunbee



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