Hallo!
Ich bin sehr arg verwirrt!
Ich habe die Tage meine Kündigung eingeworfen, habe 4 Wochen zur Monatsmitte/Monatsende.
Drin steht
"..fristgerecht zum 28.02.13"
Jetzt meint mein Chef ich wäre bereits ab dem 01.03. abzumelden und nicht mehr angestellt, nur wegen dem "zum". Hatte mich leider verschrieben, wollte eigentlich den 28.03. schreiben, aber wegen ganz viel Bürokratiekram bin ich Datumsmäßig total durcheinander.. daher der Fehler. War halt auch handgeschrieben da kein Drucker.
Ist das rechtens?
Ich denke, ich kann ja nicht einfach so meine Kündigungsfrist umgehen, auch wenn es meinem Chef gelegen käm?
Außerdem werde ich umziehen. Ich bin derzeit Krank geschrieben wegen psychosomatischer Dysregulation und das auch noch länger. Ich werde umziehen um meinem Stalkern hier zu entgehen und vor Ort erst einmal krank geschrieben bleiben.
Jetzt habe ich etwas Angst, das es problematisch sein könnte wegzuziehen, während man noch in Anstellung, aber krank geschrieben ist?
Wäre ganz lieb, wenn Ihr meine Sorgen gerade etwas dämpfen könnt. Weiß gar nicht wo mir der Kopf steht, das ist alles grad so viel Stress und Ärger hier
Liebe Grüße
Das kleine Ich
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Kündigung / letzter Arbeitstag / Umzug
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Aber die Kündigungsfrist von 4 Wochen ist gesetzlich auch vorgeschrieben, d.h. wir müssten einen Aufhebungsvertrag machen, oder?
Habe gerade ein Schreiben aufgesetzt in dem ich geschrieben habe, dass ich mich beim Datum verschrieben habe und es mit "..zum Monatsende (28.02.2013) und somit fristgerecht zum 28.03.2013." korrigiert.
Darf er dann noch ab dem 01.03. abmelden?
Die Kündigung ging erst heute bei ihm ein, die Korrektur dürfte er morgen erhalten und hat jetzt schon per SMS gesagt bekommen, dass ich zum 28.03. meinte.. somit wäre es doch eindeutig als Fehler hinzunehmen und nicht als gewollt?
Ich mach mir gleich in die Hose. Wenn ich zum 01.03. arbeitslos bin, kann ich mir meine Flucht aus dem Terror hier gehörig wo hinschmieren und mir ´n Strick nehmen.
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Ich bin noch verwirrter.
Ich kündige JETZT zum Monatsende, d.h. ab dem 28.02.13 (Monatsende Februar) sind es 4 Wochen (da 4 Wochen zum Monatsende) -> ergo 28.03.2013?
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Wenn der AG die Kündigung akzeptiert, gilt sie auch, auch wenn du nicht die Fristen beachtet. In der Praxis also nichts oder kaum anders als ein Auflösungsvertrag.
Sich auf Verwirrung berufen zu wollen, dürfte schwierig werden, zumal dich dein AG offbenbar nicht halten will
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Das ist befremdlich, warum kann man nicht auch das wegen Irrtum widerrufen?
Naja.. ich habe es jetzt geschrieben.. ich werde ja sehen, was draus wird. Ansonsten muss er mir noch eine Stange Urlaub ausbezahlen.
So kriegt man es gelohnt, das man sich den Ar*** für andere aufreißt, Überstunden macht ohne Widerworte und alle Versprechungen hinnimmt, dass sie nicht erfüllt wurden *seufzt*
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quote:
Das ist befremdlich, warum kann man nicht auch das wegen Irrtum widerrufen?
Unter gewissen Umständen vielleicht. Wann ist denn die fristgerechte Kündigung dem AG zugegangen? Wann wurde der Fehler bemerkt?
quote:
ch kündige JETZT zum Monatsende, d.h. ab dem 28.02.13 (Monatsende Februar) sind es 4 Wochen (da 4 Wochen zum Monatsende) -> ergo 28.03.2013?
Das einige AN bei der Kündigung die Begriffe "am" und "zum" verwechseln, kann man hier öfter nachlesen. Eine derart verquere Interpretation ist aber wirklich neu.
Die Kündigung ging am 25.02. ein und wurde dann eben bemerkt (als ich wieder daheim war auf Kopie bemerkt und dann dem Chef gesimst).
Ich hoffe er lenkt ein, immerhin war das Verhältnis immer gut.
Und Ja, der Urlaub musste mit. Der Betrieb wurde erst im September gegründet und ich konnte gar keinen Urlaub nehmen, der musste mit.
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