Kündigung meinerseits (AN) in der Probezeit

1. Oktober 2015 Thema abonnieren
 Von 
Kerstinchen
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 142x hilfreich)
Kündigung meinerseits (AN) in der Probezeit

Hallo, eine kurze Frage:

Wenn in meinem Tarifvertrag steht, in den 1. und 2. Monat in der Probezeit, kann man mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen, ist es rechtens wenn ich dies z.B. so machen würde:

Kündigung dem Vorgesetzten am Montag, den 05.10.2015 geben und ein Exemplar unterschreiben lassen. Dann könnte ich theoretisch am Montag, den 19.10.2015 in einer anderen Firma beginnen?

Ich fange eventuell einen anderen Job, der mir besser gefällt, in einer anderen Firma an. Diese Firma braucht möglichst schnell Ersatz, für den weggefallenen Mitarbeiter.

Vielen Dank für eure Hilfe :) )

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



3 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Eidechse
Status:
Senior-Partner
(6998 Beiträge, 3920x hilfreich)

Der Tag des Zugangs der Kündigung zählt bei der Berechnung der Frist nicht mit. Das führt dazu, dass die Kündigungsfrist mithin am 06.10. zu laufen beginnt und der 19.10. der letzte Tag der Frist ist und demgemäß das Arbeitsverhältnis erst an dem Tag endet. Dann könnte man den neuen Arbeitsplatz erst am 20.10. antreten.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Kerstinchen
Status:
Frischling
(33 Beiträge, 142x hilfreich)

Ok, vielen Dank. Der Tag, an dem ich also die Kündigung einreiche, zählt nicht mit zur Frist.

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17431 Beiträge, 6487x hilfreich)

Korrekt. Kündigung also morgen abgeben, am 2.10.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.860 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
108.249 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen