Hallo, eine kurze Frage:
Wenn in meinem Tarifvertrag steht, in den 1. und 2. Monat in der Probezeit, kann man mit einer Kündigungsfrist von 2 Wochen kündigen, ist es rechtens wenn ich dies z.B. so machen würde:
Kündigung dem Vorgesetzten am Montag, den 05.10.2015 geben und ein Exemplar unterschreiben lassen. Dann könnte ich theoretisch am Montag, den 19.10.2015 in einer anderen Firma beginnen?
Ich fange eventuell einen anderen Job, der mir besser gefällt, in einer anderen Firma an. Diese Firma braucht möglichst schnell Ersatz, für den weggefallenen Mitarbeiter.
Vielen Dank für eure Hilfe )
Kündigung meinerseits (AN) in der Probezeit
1. Oktober 2015
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Frage vom 1. Oktober 2015 | 10:30
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 142x hilfreich)
Kündigung meinerseits (AN) in der Probezeit
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#1
Antwort vom 1. Oktober 2015 | 11:03
Von
Status: Senior-Partner (6998 Beiträge, 3920x hilfreich)
Der Tag des Zugangs der Kündigung zählt bei der Berechnung der Frist nicht mit. Das führt dazu, dass die Kündigungsfrist mithin am 06.10. zu laufen beginnt und der 19.10. der letzte Tag der Frist ist und demgemäß das Arbeitsverhältnis erst an dem Tag endet. Dann könnte man den neuen Arbeitsplatz erst am 20.10. antreten.
#2
Antwort vom 1. Oktober 2015 | 11:36
Von
Status: Frischling (33 Beiträge, 142x hilfreich)
Ok, vielen Dank. Der Tag, an dem ich also die Kündigung einreiche, zählt nicht mit zur Frist.
Noch unsicher oder nicht ganz Ihr Thema?
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#3
Antwort vom 1. Oktober 2015 | 15:30
Von
Status: Weiser (17431 Beiträge, 6487x hilfreich)
Korrekt. Kündigung also morgen abgeben, am 2.10.
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