Mein Thema ist wohl etwas komplizierter.
Ich bin bei dem Arbeitgeber noch in der Probezeit. Kurz zur Vorgeschichte. Ich war leider so dumm und habe am Donnerstag ein Gespräch mit dem Arbeitgeber geführt das ich durch Familienschicksale mich beim Arzt vorstellen müsste. Diese sagte es wäre kein Problem. Ich wurde aber auch ziemlich schnell abgewimmelt und auch vorher war es bereits komisch in der Kommunikation.
Heute morgen habe ich mich dann auf den Weg zu meinem Arzt wegen der Behandlung gemacht und danach sofort die Krankschreibung auf Arbeit eingeworfen.
Als ich dann Zuhause war und nach dem Mittagessen in den Briefkasten schaute war dort meine Kündigung mit einer Freistellung ab sofort drin.
Das Datum auf der Kündigung ist ebenfalls heute und der Brief wurde direkt eingeworfen.
Jetzt weiß ich nicht was auf mich zukommt. Bekomme ich bis zu der Kündigungsfrist noch Lohn oder zählt die Krankschreibung nicht?
Ich bin so verwirrt!
Meine Krankschreibung wurde bis zum Ende des Monats ausgestellt und somit über den Zeitraum der Kündigung hinaus.
Vielleicht hat jemand von euch Erfahrungen.
Kündigung mit Freistellung in Probezeit
Seit wann bist Du für den neuen Arbeitgeber tätig?
Du bist in der Probezeit und hast die Kündigung bekommen. Wenn die übliche K-Frist für Probezeit gilt, bist du noch 14 Tage ab Zustellung angestellt und bekommst auch Lohn bis zum letzten Tag; die Freistellung besagt, dass du von deiner Arbeitspflicht befreit bist, aber dein Geld bekommst. Ob nun Freistellung oder AUB macht für dich keinen Unterschied.
Ob es einen Zusammenhang zwischen Kündigung und Gespräch mit dem AG gibt und nachfolgender Krankschreibung ist ungewiss.
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-- Editiert von User am 9. März 2024 08:46
Ich bin seit 27.11.23 dort angestellt.
Zitat :Wenn die übliche K-Frist für Probezeit gilt, bist du noch 14 Tage ab Zustellung angestellt und bekommst auch Lohn bis zum letzten Tag
OK vielen Dank Blaubär den ich wusste nicht was es zu bedeuten hat. Da stand nur das ich freigestellt bin unter Anrechnung der Überstunden und Urlaubstage.
Hatte auch sorge weil meine Krankschreibung am gleichen Tag ist wie die Kündigung.
Zitat :unter Anrechnung der Überstunden und Urlaubstage.
... das ist möglich bei einer unwiderruflichen Freistellung. Wenn das nicht klar ist, ist es Essig mit der Anrechnung von Ü-Stunden und Urlaub.
Nachtrag: ob dein Gespräch mit deinem AG zuvor ein Fehler war, gar eine Dummheit, mag dahingestellt sein.
Jedenfalls magst du daraus zu Recht den Schluss ziehen, dass Privates auch privat bleiben sollte. Eine dienstliche Beziehung ist nun Mal stark formalisiert und AN ist gut beraten, Dienst und Privat gut getrennt zu halten; nach meiner Erfahrung ist es auch eher selten, dass kollegiale Beziehungen - auch wenn sie gut sind - doch eher mit Ende des beruflichen Kontextes versanden, als dass sie wirklich privat/freundschaftlich würden.
Korrigiert mich, wenn ich falsch liege, aber wenn eine AU vorliegt, hat die dann nicht "Vorrang" vor der Freistellung und es sind Urlaub und Überstunden finanziell abzugelten?(weil innerhalb der Kündigungsfrist ja nicht mehr die Möglichkeit besteht, diese zu nehmen und somit nicht mehr anzurechnen)
... da hast du Recht.
Hier allerdings die interessante Frage, was eher war: AUB oder Kündigung samt Freistellung.
Wenn die AUB vorher da war, macht die Freistellung keinen Sinn.
Wenn die Kündigung eher vorlag, ist es das Pech des AG, krank zu werden.
Hier könnte sich das wieder aufwiegen, weil die Freistellung anscheinend nicht als unwiderrufliche ausgewiesen ist, so dass von daher schon der U-Anspruch bestehen bleibt.
Zitat :Hier allerdings die interessante Frage, was eher war: AUB oder Kündigung samt Freistellung.
Das Problem ist das beides vom Datum am gleichen Tag ausgestellt worden ist und ich natürlich jetzt auch nicht weiß was dann eher zählt. Die Kündigung wurde mir selbst ohne Poststempel in den Briefkasten geworfen.
Diese habe ich jedoch erst nachmittags gefunden.
Jetzt weiß ich das es dumm war vorher das Gespräch zu suchen nur hatte ich das so eine bessere Planung möglich ist als wenn ich mich erst kurz vor meinem Dienst krank schreiben lasse.
Ich habe gelesen das Urlaub allgemein nicht angerechnet werden darf bei AU Bescheinigung.
Zitat :Wenn das nicht klar ist folgender
Und dabei kann ich es nicht genau sagen. Da nicht klar drinnen steht ob widerrufliche oder unwiderruflich. Es steht folgender Text drin
hiermit kündigen wir das mit ihnen bestehende arbeitsverhältnis fristgerecht zum...
vorsorglich kündigen wir zum nächstmöglichen Termin.
Unter Anrechnung aller urlaubsansprüche und Überstunden werden Sie ab sofort vom Dienst freigestellt.
-- Editiert von User am 9. März 2024 13:53
.. nun: 'unwiderruflich' steht nicht in dem Zitat.
Kompliziert ist die Sache eigentlich nicht. Grundsätzlich gilt, dass nach einer Kündigung eine Anrechnung von Urlaub nur bei unwiderruflicher Freistellung erfolgen kann und nur dann, wenn der AN in der Zeit nicht arbeitsunfähig ist.
Sie sind aber jedenfalls seit dem Tag der Kündigung arbeitsunfähig, eine Freistellung unter Urlaubsanrechnung kommt nicht in Betracht. Daneben könnte man diskutieren, ob die Kündigung nicht eigentlich erst am nächsten Tag zugegangen ist, ist hier aber egal. Dazu sind sie nicht „unwiderruflich" freigestellt, d.h. selbst wenn sie nicht arbeitsunfähig wären, könnte keine Anrechnung erfolgen.
Zitat :Ich habe gelesen das Urlaub allgemein nicht angerechnet werden darf bei AU Bescheinigung.
Das ist grundsätzlich richtig.
Aber wenn die AU-Bescheinigung erst nach der Kündigung beim Arbeitgeber eingeht, entsteht der Verdacht, dass die AU vorgetäuscht ist, um die Urlaubsanrechnung zu verhindern. Gefühlt melden sich 50% aller Arbeitnehmer nach einer Kündigung krank, zufälligerweise bis zum Ende der Kündigungsfrist.
Das ist auch Arbeitgebern, Krankenkassen und Arbeitsgerichten bekannt, dass da Schindluder betrieben wird.
Es kann also sein, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit verschärft geprüft wird.
Zitat :Ich war leider so dumm und habe am Donnerstag ein Gespräch mit dem Arbeitgeber geführt das ich durch Familienschicksale mich beim Arzt vorstellen müsste.
Das ist aber auch eine sehr unglückliche Formulierung.
Bei einer vorliegenden Arbeitsunfähigkeit lässt man sich krankschreiben und fertig, die Hintergründe gehen den Arbeitgeber nichts an.
Allerdings könnte es gut sein, dass eine Erkrankung in der Probezeit so oder so zur Kündigung geführt hätte.
Es ist also müßig, sich den Kopf darüber zu zerbrechen, ob das o.g. Gespräch ein Fehler war oder nicht.
Zitat :Es kann also sein, dass Ihre Arbeitsunfähigkeit verschärft geprüft wird.
Das können Sie gern machen
Den es war ein Freitag wo ich beim Arzt mich vorgestellt habe und da haben Ärzte ja nur vormittags auf.
Man kann ja auch nicht davon ausgehen das ich wartend vor meinem Briefkasten sitze. Die Post fährt hier erst nach dem Mittag durch und ich konnte ja nicht ahnen das ein Brief so zu gestellt wird am Vormittag. Ich hoffe einfach das es hilft das die Kündigung erst am 08.03 geschrieben wurde und man nicht davon ausgeht das ich sie sofort gefunden habe. Habe sie ja auch wirklich erst nach meinem Arzttermin gefunden.
Zitat :die Hintergründe gehen den Arbeitgeber nichts an.
Da hast du natürlich Recht. Ich hatte halt die Hoffnung das man dann durch diese Situation etwas Verständnis hat auch weil ich alleinerziehend bin.
Vorallem weil ich durch die Agentur für Arbeit gefördert werde und ein Großteil vom Lohn für ein halbes Jahr übernommen wird. In Zukunft wird mir das nicht mehr passieren.
Ich danke euch allen für die Antworten und bin sehr dankbar. Ich kann wohl nur noch abwarten und hoffen das alles gut geht
Zitat :nun: 'unwiderruflich' steht nicht in dem Zitat.
Das stimmt davon steht nichts drin deswegen wusste ich auch nicht genau was es nun für eine Freistellung ist.
Zitat :nicht davon ausgeht das ich sie sofort gefunden habe
Mit dem Einwurf in deinen Briefkasten und zur üblichen Zeit bzw. davor gilt die K als zugestellt.
Nur als Info am Rande. Wenn du krankgeschrieben bist und deine Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ordnungsgemäß eingereicht hast, hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung - auch wenn der Arbeitgeber dir während dieser Zeit kündigt. Dies gilt bis zu 6 Wochen. Die Kündigung selbst wird dadurch aber nicht aufgehoben.
Sollte deine Krankschreibung über das Datum der Kündigung hinausgehen, hast du Anspruch auf Entgeltfortzahlung bis zum Ende der Krankschreibung, allerdings maximal 6 Wochen.
Um das hier jetzt mal klar darzustellen.
Eine Anrechnung von Überstunden und Urlaub ist aus zwei Gründen nicht rechtens.
Zitat :Unter Anrechnung aller urlaubsansprüche und Überstunden werden Sie ab sofort vom Dienst freigestellt.
1.) Das ist keine unwiderrufliche Freistellung, von daher ->
Zitat :d.h. selbst wenn sie nicht arbeitsunfähig wären, könnte keine Anrechnung erfolgen.
2.) Sie sind AU, damit würde eine Anrechnung bei einer unwiderruflichen Freistellung, hinter die AU zurücktreten.
Zitat :Ich kann wohl nur noch abwarten und hoffen das alles gut geht.
Sofort beim Amt arbeitssuchend melden, die Dauer der AU dabei angeben, da Vermittlungen währenddessen sinnlos sind, dann abwarten ist richtig.
Die Hoffnung, dass alles gut geht teile ich nur bedingt, einem Arbeitgeber, der, entschuldigt den Ausdruck, zu doof ist eine vernünftige Freistellung auszusprechen, wird dann später auch bei der Anrechnung nicht zurückstecken.
Man muss die Abrechnung für März jetzt abwarten und dann sehen, ob alles korrekt abgerechnet wurde, falls nicht einmalig dem AG mitteilen, dass die Abrechnung falsch ist und er sie korrigieren und den Fehlbetrag auszuzahlen hat, passiert das nicht innerhalb kurzer Frist, ist der nächste Schritt der Gang zum Arbeitsgericht.
Dort wird kein Anwalt benötigt, bei der Formulierung der Lohnklage, helfen die Mitarbeiter der Rechtsantragsstelle im jeweiligen Gericht.
Zitat :Sofort beim Amt arbeitssuchend melden, die Dauer der AU dabei angeben, da Vermittlungen währenddessen sinnlos sind, dann abwarten ist richtig.
Natürlich habe ich mich sofort beim Amt als arbeitssuchend und arbeitslos gemeldet zu dem Datum wo die Kündigung in Kraft tritt.
War heute morgen beim alten Arbeitgeber meine Dienstsachen abgeben. Dabei wurde mir erklärt dass mir der Lohn ganz normal bis zu dem 22.03 gezahlt wird und das ebenfalls Überstunden und urlaubstage ausbezahlt werden. Ob das dann wirklich so ist sehe ich leider erst wenn die Lohnabrechnung da ist.
Ob der Arbeitgeber wirklich dabei verpflichtet ist nach Kündigung weiter Krankengeld zu bezahlen weiß ich leider nicht.
Danke für deinen Hinweis wenn etwas nicht stimmen sollte werde ich diesen Weg wie du ihn beschrieben hast gehen.
Danke allen für eure Hilfe.
Zitat :Ob der Arbeitgeber wirklich dabei verpflichtet ist nach Kündigung weiter Krankengeld zu bezahlen weiß ich leider nicht.
Krankengeld zahlt sowieso nicht der Arbeitgeber. Du meinst evtl. Lohnfortzahlung im Krankheitsfall? Ich denke, da wird nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses nichts mehr von AG zu zahlen sein.
Nein, Krankengeld zahlt die KK.Zitat :Ob der Arbeitgeber wirklich dabei verpflichtet ist nach Kündigung weiter Krankengeld zu bezahlen weiß ich leider nicht.
Der AG zahlt bis zum 22.3. (falls die 6 Wochen LFZ nicht schon ausgeschöpft sind).Zitat :Meine Krankschreibung wurde bis zum Ende des Monats ausgestellt und somit über den Zeitraum der Kündigung hinaus.
Ab dem 23.3. zahlt die KK dir Krankengeld, wenn die AU-Bescheinigung /Krankenschein dort vorliegt.
Zitat :Der AG zahlt bis zum 22.3. (falls die 6 Wochen LFZ nicht schon ausgeschöpft sind).
Ja da hast du Recht habe KK angerufen und die übernehmen danach obwohl die 6. Wochen noch nicht voll sind. Den die Agentur hat mich gleich dahin verwiesen durch die Krankschreibung.
Ist für diesen Fall zwar nicht relevant, aber bevor spätere Leser einen falschen Eindruck bekommen:
Die Anrechnung von Urlaub ist nur bei unwiderruflicher Freistellung möglich.
Überstunden können hingegen auch bei widerruflicher Freistellung angerechnet werden.
Weil du ab 23.3. dort kein AN mehr bist. Also hat der AG so oder so keine LFZ mehr zu zahlen.Zitat :habe KK angerufen und die übernehmen danach
Und jetzt?
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