Kündigung mit Frist

14. September 2023 Thema abonnieren
 Von 
k4inplan
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung mit Frist

Hallo liebe Forummitglieder,

habe bei meinen aktuellen Arbeitgeber, zum 15.10, mit Einhaltung meiner berechneten Kündigungsfrist von vier Wochen, gekündigt.

Montags Telefonat mit dem Geschäftsführer, der meinte ich habe nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 6 Monaten. Im Vertrag steht „ Das Arbeitsverhältnis kann beiderseits mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende gekündigt werden." Der GF meinte er will mit mir persönlich reden.

Die schriftliche Kündigung wurde am Dienstag 12.09.2023 eingereicht. Mittwoch 13.09 wurde es vom Gebietsleiter als „eingegangen" bestätigt, per Fax in die Zentrale geschickt. Das Original nahm er mit. Eine Kopie wurde nochmals handschriftlich, für meine Unterlagen „Eingegangen" bestätigt.

Ist die Kündigung wirksam, Sofern sich der GF bis 15.09. nicht meldet?

Danke für Eure Hilfe!

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
mike_b
Status:
Frischling
(11 Beiträge, 1x hilfreich)

§622 BGB

Du hast eine Kündigungsfrist von 4 Wochen. Nur für den Arbeitgeber gilt die längere Kündigungsfrist. Manchmal steht im Arbeitsvertrag, dass sich die Kündigungsfrist des AN analog zu derjenigen des AG verlängert. Genau das steht bei dir aber nicht.

Die Kündigung ist übrigens unabhängig davon wirksam ob der GF sich bei dir meldet. Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung und verbieten kann er sie dir nicht.

-- Editiert von User am 14. September 2023 13:57

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#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(16790 Beiträge, 6285x hilfreich)

Zitat (von k4inplan):
der meinte

'Meinen' kann einer viel - entscheidend ist, was im Vertrag steht.
Wenn das also alles ist, was im AV dazu steht ... gilt die Kündigung mit der 4-Wochen-Frist.
Und da musst du dich auch auf nichts anderes einlassen, es sei denn, du willst es.
Der GF will mit dir reden - nett von ihm. Frage nur: mit welchem Ziel?

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#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(116097 Beiträge, 39209x hilfreich)

Zitat (von k4inplan):
der meinte ich habe nach 19 Jahren Betriebszugehörigkeit eine Kündigungsfrist von 6 Monaten.

Und hat die Meinung auch eine rechtlich valide Grundalge in den vertraglichen Vereinbarungen?
Ansonsten herrscht ja Meinungsfreiheit ...

Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
hh
Status:
Unbeschreiblich
(46669 Beiträge, 16549x hilfreich)

Zitat (von k4inplan):
Ist die Kündigung wirksam, Sofern sich der GF bis 15.09. nicht meldet?


Die Wirksamkeit der Kündigung ist nicht davon abhängig, ob sich der GF meldet.

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