Guten morgen,
ich habe vor mein Arbeitsverhältnis bei meinem AG zu beenden. Im Vertrag ist jedoch etwas widersprüchlich zu wann ich Kündigen kann. Ich bin seit 2011 im betrieb.
Im Vertag bezieht sich die Kündigung auf zwei Paragraphen:
Ich Zitiere:
"§2 Probezeit
Es wird eine Probezeit von drei Monaten mit Beginn des Arbeitsverhältnisses vereinbart. Innerhalb der Probezeit kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von 14 Tagen durch Kündigung beendet werden."
"§7 Kündigung, Beendigung
(1) Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats möglich, soweit in §2 dieses Arbeitsvertrages nichts anderes vereinbart sein sollte. Verlängern sich die Kündigungsfristen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (§622 BGB), so gelten die verlängerten Kündigungsfristen sowohl für eine arbeitgeberseitige als auch für eine Arbeitnehmerseitige Kündigung. Eine Kündigung vor Arbeitsbeginn ist ausgeschlossen.
(2) Das Arbeitsverhältnis endet spätestens mit dem Ablauf des Monats, in dem der Arbeitnehmer eine Vollrente wegen Alters beanspruchen kann.
(3) Jede Kündigung bedarf der Schriftform.
(4) Der Arbeitgeber ist berechtigt, den Arbeitnehmer im Falle einer Kündigung, gleich durch wen sie erfolgt ist, bis zu seiner Beendigung mit anderen Arbeiten zu beschäftigen oder ihn unter Fortzahlung seiner/ihrer Bezüge zu beurlauben.
(5) Das Recht zur fristlosen Kündigung bleibt für beide Vertragspartner unberührt."
Genau so steht es in meinem Vertrag.
Einerseits steht dort das ich mit einer Frist von einem Monat zum Ende eines Monats Kündigen kann und in §2 ist auch nichts anderes vereinbart was diese Frist verlängern würde. Andererseits steht im gleichen § was von einer beidseitig verlängerten Frist.
Was ist nun richtig?
Vielen dank
Kündigung mit Widersprüchlicher Formulierung
27. Februar 2024
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Frage vom 27. Februar 2024 | 11:30
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung mit Widersprüchlicher Formulierung
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#1
Antwort vom 27. Februar 2024 | 11:41
Von
Status: Schüler (481 Beiträge, 49x hilfreich)
Warum wird der Satz denn nicht gelesen? Hieraus ergibt sich doch die FristZitatVerlängern sich die Kündigungsfristen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (§622 BGB), so gelten die verlängerten Kündigungsfristen sowohl für eine arbeitgeberseitige als auch für eine Arbeitnehmerseitige Kündigung :
#2
Antwort vom 27. Februar 2024 | 11:41
Von
Status: Schüler (481 Beiträge, 49x hilfreich)
Warum wird der Satz denn nicht gelesen? Hieraus ergibt sich doch die FristZitatVerlängern sich die Kündigungsfristen aufgrund gesetzlicher Bestimmungen (§622 BGB), so gelten die verlängerten Kündigungsfristen sowohl für eine arbeitgeberseitige als auch für eine Arbeitnehmerseitige Kündigung :
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#3
Antwort vom 27. Februar 2024 | 11:44
Von
Status: Frischling (2 Beiträge, 0x hilfreich)
ZitatWarum wird der Satz denn nicht gelesen? Hieraus ergibt sich doch die Frist :
Da im ersten Satz dieses Paragraphen die Rede "Die Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung ist mit einer Frist von einem Monat zum Ende des Kalendermonats möglich, soweit in §2 dieses Arbeitsvertrages nichts anderes vereinbart sein sollte."
Für mich sieht es irgendwie doppelt aus
-- Editiert von User am 27. Februar 2024 11:46
#4
Antwort vom 27. Februar 2024 | 11:48
Von
Status: Unbeschreiblich (37209 Beiträge, 6246x hilfreich)
Du hast die Probezeit längst hinter dir. Für dich gilt also § 7.ZitatIch bin seit 2011 im betrieb. :
Dann liest man im § 622 BGB, wie das mit den gesetzlichen Bestimmungen ist.
https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__622.html
Dein Arbeitsvertrag und die beiden genannten §§ sind richtig.ZitatWas ist nun richtig? :
Was ist dir unklar?
#5
Antwort vom 27. Februar 2024 | 12:44
Von
Status: Unbeschreiblich (49325 Beiträge, 17351x hilfreich)
Oder um es kurz zu machen:
Für Dich gilt eine Kündigungsfrist von 5 Monaten zum Monatsende.
Du könntest also heute zum 31.07.2024 kündigen.
#6
Antwort vom 27. Februar 2024 | 21:05
Von
Status: Unbeschreiblich (128687 Beiträge, 41026x hilfreich)
ZitatIm Vertrag ist jedoch etwas widersprüchlich zu wann ich Kündigen kann. :
Nö, das ist glasklar formuliert.
ZitatIch bin seit 2011 im betrieb. :
Da unterstelle ich einfach mal, das die Probezeit vorbei ist.
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