Also, ich hab ein Problem mit meinem jetztigen Chef. Ich kündige mein Arbeitsverhältnis zum 31.08.06. Leider fällt in meine Kündigungsfrist von 30 Tage 3 Wochen Betriebsurlaub. Diese 3 Wochen stehen mir aber nicht mehr zu weil ich meinen anteiligen Urlaub auf dieses Jahr schon verbraucht habe. Mein Chef möchte jetzt den Urlaub mit meiner neuen Arbeitsstelle schon verrechnen so dass der Urlaub einfach vorgezogen wird und die neuen Arbeitgeber anteilsmäßig schon dafür bezahlen müssen. Ist diese Regelung rechtens?
Kann er mir den Urlaub "aufzwingen"? Seiner Meinung nach kann ich mir meinen Urlaub nicht aussuchen. Wär echt nett von euch wenn ihr mir da helfen könntet.
Kündigung mit übermässigen Urlaub
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Ich kenne es eigentlich eher so, dass der Urlaub mit Deinem Gehalt verrechnet wird...
Das möchte ich ja eigentlich nicht. Wären diese 3 Wochen Betriebsurlaub nicht, hätte ich meine Urlaubstage ganz normal aufgebraucht. Ich habe meinem Chef angeboten keinen Urlaub zu nehmen und zu arbeiten, das will er aber nicht. Es ist eben BETRIEBSURLAUB.
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Du hast doch von dir aus gekündigt, du hast von den 3 Wochen Betriebsurlaub doch schon lange gewußt.
Und jetzt willst du nicht, das die fehlenden Urlaubstage mit dem Gehalt abgerechnet werden?
Wenn Betriebsferien sind, was willst du alleine 3 Wochen in der Firma? Arbeiten ;-)
Markus
Wieso anteiliger Urlaub? Hast du die Stelle erst nach dem 1.1.06 angetreten? Oder regelt ein anzuwendender Tarifvertrag eine Zwoelftelung des ueber den gesetzlichen Anspruch von 24 Werktagen gehenden Urlaubsanteils?
Gruss
CAM
Nein ich hab die Stelle am 18.07.05 angetreten.
Also wieviel Urlaub hast du dieses Jahr bereits gehabt? Insofern nicht im Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag eine Regelung zur anteiligen Urlaubsgewährung geregelt ist ('Zwölftelungsregelung') steht dir der volle Jahresurlaub zu, wenn du am 31.08. ausscheidest. Und irgendeine 'Vorabgewährung' durch den nächsten Arbeitgeber gibts ganz sicher nicht.
Sparky, dann hast du wahrscheinlich Anspruch auf den vollen
Jahresurlaub. Koennte lediglich sein, dass ein anzuwendeder Tarifvertrag eine Zwoelftelung des ueber den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehenden Teils vorsieht. Dann waeren es aber immer noch 24 Werktage (Samstage zaehlen mit) plus 8/12 des darueber hinausgehenden Teils.
Da bereits verbrauchter Urlaub vom AG sowieso nicht zurueck gefordert werden kann und er dich auch waehrend der betriebsferien nicht beschaeftigen kann/will, verstehe ich dein Problem nicht.
Gruss
CAM
Das mit der "Zwölftelregelung" ist richtig. Kannst du dich nicht von deinem AG unter Bezahlung des Gehaltes bis zum Ende der Kündigungsfrist - 31.08. - unwiderruflich freistellen lassen unter Anrechnung Urlaub und Überstunden? Somit fällt der Betriebsurlaub mit rein.
Ich habe es beim letzten AG so gemacht, da es in meinem unzumutbar war, weiterzuarbeiten.
Denk mal drüber nach
Danke für die vielen Tipps! Es hat sich jetzt aber ne andere Regelung mit meinem AG aufgetan, trotzdem vielen Dank
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