Kündigung mit übermässigen Urlaub

14. Juli 2006 Thema abonnieren
 Von 
Sparky
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung mit übermässigen Urlaub

Also, ich hab ein Problem mit meinem jetztigen Chef. Ich kündige mein Arbeitsverhältnis zum 31.08.06. Leider fällt in meine Kündigungsfrist von 30 Tage 3 Wochen Betriebsurlaub. Diese 3 Wochen stehen mir aber nicht mehr zu weil ich meinen anteiligen Urlaub auf dieses Jahr schon verbraucht habe. Mein Chef möchte jetzt den Urlaub mit meiner neuen Arbeitsstelle schon verrechnen so dass der Urlaub einfach vorgezogen wird und die neuen Arbeitgeber anteilsmäßig schon dafür bezahlen müssen. Ist diese Regelung rechtens?
Kann er mir den Urlaub "aufzwingen"? Seiner Meinung nach kann ich mir meinen Urlaub nicht aussuchen. Wär echt nett von euch wenn ihr mir da helfen könntet.

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9 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
barthez
Status:
Schüler
(185 Beiträge, 28x hilfreich)

Ich kenne es eigentlich eher so, dass der Urlaub mit Deinem Gehalt verrechnet wird...

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#2
 Von 
Sparky
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Das möchte ich ja eigentlich nicht. Wären diese 3 Wochen Betriebsurlaub nicht, hätte ich meine Urlaubstage ganz normal aufgebraucht. Ich habe meinem Chef angeboten keinen Urlaub zu nehmen und zu arbeiten, das will er aber nicht. Es ist eben BETRIEBSURLAUB.

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#3
 Von 
MarkusMa
Status:
Lehrling
(1223 Beiträge, 347x hilfreich)

Du hast doch von dir aus gekündigt, du hast von den 3 Wochen Betriebsurlaub doch schon lange gewußt.
Und jetzt willst du nicht, das die fehlenden Urlaubstage mit dem Gehalt abgerechnet werden?
Wenn Betriebsferien sind, was willst du alleine 3 Wochen in der Firma? Arbeiten ;-)

Markus

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#4
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Wieso anteiliger Urlaub? Hast du die Stelle erst nach dem 1.1.06 angetreten? Oder regelt ein anzuwendender Tarifvertrag eine Zwoelftelung des ueber den gesetzlichen Anspruch von 24 Werktagen gehenden Urlaubsanteils?

Gruss
CAM

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#5
 Von 
Sparky
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein ich hab die Stelle am 18.07.05 angetreten.

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#6
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2329x hilfreich)

Also wieviel Urlaub hast du dieses Jahr bereits gehabt? Insofern nicht im Arbeitsvertrag oder einem anwendbaren Tarifvertrag eine Regelung zur anteiligen Urlaubsgewährung geregelt ist ('Zwölftelungsregelung') steht dir der volle Jahresurlaub zu, wenn du am 31.08. ausscheidest. Und irgendeine 'Vorabgewährung' durch den nächsten Arbeitgeber gibts ganz sicher nicht.

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#7
 Von 
CAM
Status:
Lehrling
(1242 Beiträge, 322x hilfreich)

Sparky, dann hast du wahrscheinlich Anspruch auf den vollen Jahresurlaub. Koennte lediglich sein, dass ein anzuwendeder Tarifvertrag eine Zwoelftelung des ueber den gesetzlichen Urlaubsanspruch hinausgehenden Teils vorsieht. Dann waeren es aber immer noch 24 Werktage (Samstage zaehlen mit) plus 8/12 des darueber hinausgehenden Teils.

Da bereits verbrauchter Urlaub vom AG sowieso nicht zurueck gefordert werden kann und er dich auch waehrend der betriebsferien nicht beschaeftigen kann/will, verstehe ich dein Problem nicht.

Gruss
CAM

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#8
 Von 
Justizia''s
Status:
Frischling
(21 Beiträge, 2x hilfreich)

Das mit der "Zwölftelregelung" ist richtig. Kannst du dich nicht von deinem AG unter Bezahlung des Gehaltes bis zum Ende der Kündigungsfrist - 31.08. - unwiderruflich freistellen lassen unter Anrechnung Urlaub und Überstunden? Somit fällt der Betriebsurlaub mit rein.

Ich habe es beim letzten AG so gemacht, da es in meinem unzumutbar war, weiterzuarbeiten.

Denk mal drüber nach

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#9
 Von 
Sparky
Status:
Frischling
(16 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke für die vielen Tipps! Es hat sich jetzt aber ne andere Regelung mit meinem AG aufgetan, trotzdem vielen Dank

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