Kündigung mit unterschiedlichen Gründen

5. Februar 2019 Thema abonnieren
 Von 
Jana62Marsberg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung mit unterschiedlichen Gründen

Hallo,

Mir wurde vergangene Woche gekündigt. Von unserem Technischen Leiter. Kündigungsgründe sind dort gewesen: Betrieblich bedingt aufgrund von der aktuellen Auftragslage. Betont wurde deutlich, diese Kündigung läge nicht an mir und meiner Arbeitsweise, damit wären Sie zufrieden.

Natürlich ist dies in der Firma via Flurfunk schnell zu jedem Kollegen vorgedrungen.

Jetzt hatte ich diese Woche ein Gespräch mit dem Firmeninhaber. Welcher mir eine ganz andere Geschichte erzählt hat. Die Kündigung wäre wegen meines Verhaltens. Mir würde kein Kollege was erklären, da man mir alles 3 mal erklären muss bis ich was verstehen würde. Was mir weder meinen Kollegen aufgefallen ist.

Kann mir jemand Ratschläge geben wie ich weiter handeln kann?

-- Editiert von Jana62Marsberg am 05.02.2019 19:40

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



17 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
calimero2010
Status:
Schüler
(486 Beiträge, 315x hilfreich)

was steht denn in der schriftlichen Kündigung?

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

Was du tun kannst, ist vollkommen klar . Die Kündigung akzeptieren oder dagegen klagen. Wenn der Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzverfahren bei seinem Kündigungsgrund aus betrieblichen Gründen bleibt, hast du keine Chance. Im anderen Fall schon, denn dann würde man dir sowas vorwerfen wie Schlechtleistung. Jemanden wegen Schlechtleistung zu kündigen wäre durchaus nicht einfach in diesem Lande.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119324 Beiträge, 39711x hilfreich)

Zitat (von blaubär+):
Wenn der Arbeitgeber in einem Kündigungsschutzverfahren bei seinem Kündigungsgrund aus betrieblichen Gründen bleibt, hast du keine Chance.

Naja, er würde diese schon begründen müssen.
Wenn die Begründung aber ok ist, dann hat man wohl Pech.


Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Jana62Marsberg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke, für die antworten.
Eine schriftliche Kündigung liegt mir derzeit nicht vor.

0x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Eine Kündigung wegen Schlechtleistung ist in der Praxis sehr wackelig, wenn es nicht vorher eine Abmahnung deswegen gegeben hat. Muss alles wohlbegründet sein, sonst verbrennt sich die Firma vor Gericht schnell die Finger.
Verbleibt dann eine betriebsbedingte K. . Da sind andere Parameter relevant: Größe der Firma, Dauer der Betriebszugehörigkeit, soziale Faktoren. Wenn ein anderer von den Aufgaben vergleichbarer Kollege kürzer da ist und gleiche oder weniger Unterhaltspflichten hat, war die Sozialauswahl falsch.
Dann wäre eine Kündigung auch unzulässig,. Dann läuft es auf eine Abfindung heraus. Über diese Pläne lässt man die Firma aber tunlichst im unklaren bis der Richter sowas vorschlägt.

-- Editiert von maestro1000 am 05.02.2019 21:24

1x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
hiphappy
Status:
Junior-Partner
(5538 Beiträge, 2497x hilfreich)

Zitat (von Jana62Marsberg):
Eine schriftliche Kündigung liegt mir derzeit nicht vor.


Dann wurde dir auch nicht gekündigt.

0x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Jana62Marsberg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Zitat (von maestro1000):
Eine Kündigung wegen Schlechtleistung ist in der Praxis sehr wackelig, wenn es nicht vorher eine Abmahnung deswegen gegeben hat. Muss alles wohlbegründet sein, sonst verbrennt sich die Firma vor Gericht schnell die Finger.
Verbleibt dann eine betriebsbedingte K. . Da sind andere Parameter relevant: Größe der Firma, Dauer der Betriebszugehörigkeit, soziale Faktoren. Wenn ein anderer von den Aufgaben vergleichbarer Kollege kürzer da ist und gleiche oder weniger Unterhaltspflichten hat, war die Sozialauswahl falsch.
Dann wäre eine Kündigung auch unzulässig,. Dann läuft es auf eine Abfindung heraus. Über diese Pläne lässt man die Firma aber tunlichst im unklaren bis der Richter sowas vorschlägt.

-- Editiert von maestro1000 am 05.02.2019 21:24



Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Bzgl der Sozialwahl haben die alles richtig gemacht. Es wurden zwar Kollegen vergleichbare Kollegen nach mir eingestellt. Bei denen endet aber Ende des Jahres der Vertrag und ich habe einen unbefristeten.

Mir wurde auch weder eine Abmahnung oder ein Personalgespräch angeboten.

0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17337 Beiträge, 6462x hilfreich)

/// Bzgl der Sozialwahl haben die alles richtig gemacht. Es wurden zwar Kollegen vergleichbare Kollegen nach mir eingestellt. Bei denen endet aber Ende des Jahres der Vertrag und ich habe einen unbefristeten.

Hä? Alles richtig gemacht?? Zwei Kollegen dienstjünger als du und befristet??? Wenn das so zutrifft, solltest du die besser Geschützte sein.
Und dann wäre noch die Frage, wie groß der Betrieb ist, also wie viele MA er beschjäftigt.

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Jana62Marsberg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Wir sind davon ausgegangen, dass die Kollegen die einen befristeten Vertrag haben da weg fallen.

Dienstag jüngster bin ich nach den beiden die einen befristeten haben.


Es sind ca 60 Mitarbeiter beschäftigt.

Und ich bin seit 1 Jahr aus der Ausbildung heraus. Habe vorher dort meine Lehre gemacht. Zählt die mit?

0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Hallo Jana,

gibt es in Deinem Betrieb einen Betriebsrat und sofern ja, wurde dieser bereits zu der Kündigung gehört?

Gruß

0x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38324 Beiträge, 13977x hilfreich)

Woher soll sie das wissen? ERst einmal abwarten, ob eine schriftliche Kündigung erfolgt, und dann sieht man weiter.

wirdwerden

0x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
guest-12328.05.2020 09:37:38
Status:
Student
(2498 Beiträge, 510x hilfreich)

Zitat (von wirdwerden):
Woher soll sie das wissen?


Gemeinhin sollte man schon wissen, ob in dem Betrieb, in den man tätig ist, einen Betriebsrat hat oder aber nicht. Sollte dann einer vorhanden sein, könnte man diesen durchaus auch einmal fragen, ob er zu einer Kündigung bereits gehört wurde.

-- Editiert von Ratsuchender@123net am 06.02.2019 10:56

0x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
Jana62Marsberg
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 0x hilfreich)

Nein, es ist kein Betriebsrat vorhanden.

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
Spejbl
Status:
Praktikant
(834 Beiträge, 149x hilfreich)

Zitat (von Jana62Marsberg):


Mir wurde vergangene Woche gekündigt. Von unserem Technischen Leiter. Kündigungsgründe sind dort gewesen:

-- Editiert von Jana62Marsberg am 05.02.2019 19:40


Ist denn ein Technischer Leiter dazu überhaupt befugt???

Zitat (von Jana62Marsberg):


Natürlich ist dies in der Firma via Flurfunk schnell zu jedem Kollegen vorgedrungen.

Jetzt hatte ich diese Woche ein Gespräch mit dem Firmeninhaber. Welcher mir eine ganz andere Geschichte erzählt hat. Die Kündigung wäre wegen meines Verhaltens. Mir würde kein Kollege was erklären, da man mir alles 3 mal erklären muss bis ich was verstehen würde. Was mir weder meinen Kollegen aufgefallen ist.

-- Editiert von Jana62Marsberg am 05.02.2019 19:40


Das wäre das, was man eine Ermahnung nennen kann. Bestenfalls eine Abmahnung. U.U. könne auch eine Nichteignung vorliegen. Das kann diverse Ursachen haben. Da wäre natürlich eine Minderleistung durchaus eine mögliche Folge. An der Stelle sehe ich aber lediglich eine personenbedingte Kündigung.
Sofern der beschriebene Sachverhalt den Tatsachen entspricht.

Ja, ich hinterfrage den Wahrheitsgehalt einer solchen Behauptung, wegen dem "via Flurfunk". Das ist ein Indiz für üble Nachrede (bis hin zu mobbinghaftem Verhalten). Motive kann man sich schon denken. Das gibt mir zu denken.

Vielleicht kannst du jemanden für dich gewinnen, der mit hilft, an dieser Stelle fündig zu werden. Und dann ist es angezeigt, an die "Informationsquelle" zu gehen. Das sieht mir nämlich ehr wie eine notwendige Konfrontation mit dem oder der "Schwätzerin" aus. Vielleicht. Und dann besteht natürlich Handlungsbedarf.


-- Editiert von Spejbl am 06.02.2019 15:49

0x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 730x hilfreich)

Zitat:
Und ich bin seit 1 Jahr aus der Ausbildung heraus. Habe vorher dort meine Lehre gemacht. Zählt die mit?

Wieso übernimmt die Firma eigentlich einen Azubi, dem man angeblich alles 3x erklären muss ?
Da stimmt doch was nicht.

0x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
fb367463-2
Status:
Schlichter
(7422 Beiträge, 3087x hilfreich)

Auf jeden Fall weiter bei der Arbeit erscheinen und die Arbeitskraft anbieten, schlimmstenfalls schriftlich! Ohne schriftliche Kündigung sind Sie nicht gekündigt, gehen Sie daher auf keinen Fall das Risiko ein, dass man versucht, Ihnen außerordentlich zu kündigen, weil Sie nicht auf der Arbeit erschienen sind.

Signatur:

"Valar Morghulis"

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31900 Beiträge, 5622x hilfreich)

Zitat (von Jana62Marsberg):
Mir wurde vergangene Woche gekündigt.
Abwarten, bis eine schriftliche Kündigung vorliegt.
Alles andere ist doch *Stille Post*.

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.471 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.801 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.