Hallo,
ich arbeite seit über 2 Jahren in einem mittelständigen Unternehmen, im Bereich Einzelhandel/Großhandel.
Ich fing im September 2021 als Fachverkäufer an und bis seit März 2022 im Büro als Kundensupport für Online Endkunden.
Nun habe ich erfahren, dass der Support, bestehend nur aus einem Mitarbeiter, mir, nach England ausgelagert werden soll, da wir ein Englisch geführtes Unternehmen sind.
Hierfür soll in England, ein bis 2 Mitarbeiter gesucht werden, die Deutsch Sprechen und Schreiben können.
Nun frage ich mich, ob das, so einfach ist und wie es bei mir am Ende weitergehen soll.
Durch einen Kollegen (Head of Sales), der eine hohe Position im Unternehmen hat, der mir dies auch mitgeteilt hat, was passieren wird und er mich sehr schätzt, gibt es für ihn eigentlich nur 4 Optionen:
Wieder in den Verkauf (hier sieht mich aber ein Entscheidungsträger aus England nicht)
Lagermitarbeiter (hier sehe ich mich definitiv nicht)
Rechte Hand des Head of Sales und operative Aufgaben im Bereich B2B (Dort sieht mich der Kollege, allerdings weder die Geschäftsleitung, noch der Entscheidungsträger aus England)
Aufhebungsvertrag
Mir stellt sich da die Frage, ob das rechtens überhaupt möglich ist, eine ganze Abteilung, nach England zu verlagern, auch wenn man dort Deutsch Sprechende einstellt, für den Deutschen Support im Endkundenbereich, aber auch, was mit mir passieren wird, wann ich offiziell davon erfahren soll ect.
Kündigung möglich, weil Abteilung verlagert wird?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



ZitatMir stellt sich da die Frage, ob das rechtens überhaupt möglich ist, eine ganze Abteilung, nach England zu verlagern, auch wenn man dort Deutsch Sprechende einstellt, für den Deutschen Support im Endkundenbereich, aber auch, was mit mir passieren wird, wann ich offiziell davon erfahren soll ect. :
Die Verlagerung von Betriebsteilen, die Stilllegung von Betrieben oder Teilen des Betriebs sind grundsätzlich wirtschaftliche Entscheidungen des Arbeitgebers, die durch die Arbeitsgerichte nicht geprüft werden. Rechtlich steht dem nichts entgegen. Der Arbeitgeber muss sich natürlich ggf. mit dem BR auseinandersetzen, wenn einer vorhanden ist.
Sie haben im Übrigen in Ihrer Aufzählung noch die betriebsbedingte Kündigung vergessen, die Ihnen bei der Verlagerung eines Betriebsteils drohen kann.
Ob dann im Einzelfall der AG alles richtig gemacht hat und eine Kündigung vor Gericht hält, ist ein andere Frage.
Scheinbar wissen Sie aber aktuell noch nicht viel. Vielleicht sollten Sie daher anfangen zu überlegen, was Sie machen würden, wenn die Kündigung oder Aufhebungsvertrag ins Haus flattern., mit anderen Worten: schon mal Stellenanzeigen checken, Lebenslauf aktualisieren. Dann sind sie da schon mal vorbereitet. Ansonsten können Sie nur abwarten.
Kommt es zu einer Kündigung oder Angebot eines Aufhebungsvertrages, sollten Sie sich ggf. rechtlich beraten lassen, kostet nicht viel, schafft aber Sicherheit.
Zitatwas mit mir passieren wird :
An eine Kündigung durch die Firma glaube ich nicht so recht; für wahrscheinlicher halte ich, dass man dir den Job in GB anbieten wird - in der Annahme, dass dir der Umzug nicht wirklich möglich sein wird und dass du von dir aus kündigen wirst. Hässliche, aber durchaus mögliche und gängige Praxis.
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Wo wäre denn dann eigentlich der Unterschied zu dir jetzt?ZitatHierfür soll in England, ein bis 2 Mitarbeiter gesucht werden, die Deutsch Sprechen und Schreiben können. :
ZitatWo wäre denn dann eigentlich der Unterschied zu dir jetzt? :
Da fällt mir nur ein: Volle Kontrolle, über alle Prozesse
Letztes Jahr, wurde auch der Bereich B2B komplett übernommen, nach dem alle Mitarbeiter gekündigt haben, wollte man keinen neuen mehr einstellen und lagerte das an England aus.
Die Entscheidung, von wo aus wie ein Unternehmen geführt wird, ist eine, die ausschließlich dem Arbeitgeber unterliegt. Bleibt die Frage, wie es bei dem Arbeitnehmer weiter geht. Da würde ich zunächst einmal in den Arbeitsvertrag schauen, als was der Betroffene ohne Änderungskündigung eingesetzt werden kann. Und wenn man das weiß, kann man schauen, ob eine solche Stelle frei ist bzw. frei wird. Außerdem bleibt immer noch die Änderungskündigung. Also, nichts konkretes weiß man. Vielleicht mal das Gespräch mit dem zuständigen Vorgesetzten/der Personalabteilung suchen?
Umstrukturierungen sind in unserer schnelllebigen Zeit für viele Unternehmen doch überlebensnotwendig. Und was ist verwerflich daran, dass ein Unternehmer seinen Betrieb unter voller Kontrolle haben will? Das ist doch eigentlich eine Selbstverständlichkeit, die ja durchaus auch sinnvoll ist.
Noch ein Tipp: beim Gespräch mit den Managern bitte nicht die gesamtwirtschaftliche Lage im allgemeinen und im besonderen kritisieren; den Eindruck erwecken, man sei schlauer und durchblickender als alle anderen, sondern sich auf die eigene berufliche Zukunft in diesem Unternehmen konzentrieren.
wirdwerden
Und dann noch die fünfte Option als Entscheidung der Geschäftsführung: betriebsbedingte Kündigung.ZitatDurch einen Kollegen (Head of Sales), der eine hohe Position im Unternehmen hat, der mir dies auch mitgeteilt hat, was passieren wird und er mich sehr schätzt, gibt es für ihn eigentlich nur 4 Optionen: :
Wieder in den Verkauf (hier sieht mich aber ein Entscheidungsträger aus England nicht)
Lagermitarbeiter (hier sehe ich mich definitiv nicht)
Rechte Hand des Head of Sales und operative Aufgaben im Bereich B2B (Dort sieht mich der Kollege, allerdings weder die Geschäftsleitung, noch der Entscheidungsträger aus England)
Aufhebungsvertrag
ZitatMir stellt sich da die Frage, ob das rechtens überhaupt möglich ist, eine ganze Abteilung, nach England zu verlagern, auch wenn man dort Deutsch Sprechende einstellt, für den Deutschen Support im Endkundenbereich :
Ja, natürlich. Kann man auch nicht verhindern. Es müssen "nur" die Rechte der Mitarbeiter beachtet werden.
Es stellt sich halt die Frage, ob Ihnen der Arbeitgeber eine Stelle in England anbieten muss und/oder ob Ihnen der Arbeitgeber eine Stelle in einer anderen Abteilung anbieten muss - auch wenn sie vielleicht nicht zu 100% den Wunschvorstellungen (sowohl des Arbeitgebers als auch des Arbeitnehmers) entspricht.
Sie können momentan nur folgendes tun:
- Informationen sammeln
- Überlegen, was Sie tun, wenn Ihnen der Arbeitgeber einen Job in England anbietet
- Überlegen, was Sie tun, wenn Ihnen der Arbeitgeber einen Job im Verkauf anbietet
- Überlegen, was Sie tun, wenn Ihnen der Arbeitgeber einen Job als Lagerarbeiter anbietet
- Überlegen, was Sie tun, wenn man Ihnen einen Aufhebungsvertrag anbietet
- Überlegen, was Sie tun, wenn man Ihnen eine betriebsbedingte Kündigung schickt.
Sie müssen allerdings realistisch sehen, dass Ihre Betriebszugehörigkeit nicht so fürchterlich lang ist, was Ihre Position in einem eventuellen Kündigungsschutzprozess nicht gerade stärkt.
Es wäre wahrscheinlich taktisch geschickt, auf einen anderen Job innerhalb der Firma hinzuarbeiten - auch wenn der nicht unbedingt der Traumjob ist. Allein schon, um eventuell einer Kündigung zuvorzukommen.
ZitatZitat (von go492876-80): :
Hierfür soll in England, ein bis 2 Mitarbeiter gesucht werden, die Deutsch Sprechen und Schreiben können.
Wo wäre denn dann eigentlich der Unterschied zu dir jetzt?
- Niedrigere Sozialabgaben (Abgabenquote Steuern + Sozialabgaben im UK: ca. 33,5%; in Deutschland ca. 38,2%)
- Niedrigeres Gehaltsniveau
- weniger arbeitsrechtliche Regulierungen
- Einsparung von Büroflächen in Deutschland
Zum Beispiel.
Deutschland ist schon lange kein besonders attraktiver Standort für viele Wirtschaftsbranchen mehr.
Hierbei gehts eher darum, das der generelle E-Com Sektor bei uns, also der Online Handel für Endkunden, kaum Umsatz abwirft und ich nach 2 Stunden, mit meiner Arbeit fertig bin und 6 Stunden nur auf Mails oder Anrufe warte, was dem Unternehmen sauer aufstoßt, was ich auch völlig nachvollziehen kann, aber das Unternehmen auch nicht gewillt ist, hier für mehr Umsatz zu sorgen, oder mir dann zumindest andere Arbeiten gibt, die ich zusätzlich machen kann, dies habe ich schon mehrfach angefragt, kommt aber nichts.
Muss mir das Unternehmen nicht eine andere zumutbare Stelle anbieten, wenn welche vorhanden sind?
Meine, darüber einiges gelesen zu haben, oder können die tatsächlich sagen, hier hast Du Deine Kündigung, Abteilung übernimmt England, wir haben zwar andere Stellen, sehen Dich aber nicht in den Stellen, machs gut?
... lies doch bitte erst einmal die frühen Antworten, statt dieselben Fragen neu zu stellen.
Und: mit '... wenn sie denn vorhanden sind ' ist doch für den Moment auch alles gesagt.
Die Zukunft zu wissen, ist auch in diesem Forum ein Ding der Unmöglichkeit.
-- Editiert von User am 22. Januar 2024 12:40
Wie kommst du denn darauf?ZitatMuss mir das Unternehmen nicht eine andere zumutbare Stelle anbieten, :
Wenn die Optionen nicht passen, dann kündigt dir der AG. Ganz einfache Kiste.
ICH würde schon nach neuem Verkäufer-Job suchen.
ZitatMuss mir das Unternehmen nicht eine andere zumutbare Stelle anbieten, wenn welche vorhanden sind? :
Ja - wenn Sie auf einer anderen Stelle weiterbeschäfttigt werden können, muss Ihnen die Stelle im Prinzip angeboten werden.
Aber:
Zum einen wissen Sie jetzt doch gar nicht, welche anderen Stellen frei sein werden, wenn es so weit ist - zum anderen schrieben Sie weiter oben, dass es Stellen gibt, auf denen Sie sich selbst nicht sehen (z.B. als Lagermitarbeiter). Dass man Ihnen eine eher unattraktive Stelle anbieten wird, damit müssen Sie rechnen. Attraktive Stellen sind ja meist auch schon besetzt.
Lesen Sie die Antworten #1, #2, #5 und #7 nochmal.
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