Kündigung nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit

15. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Johann75
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigung nach 10 Jahren Betriebszugehörigkeit

Mein Arbeitsgeber, eine große internationale Firma für die ich 10 Jahre lang fleißig weltweit tätig war, hat mich gestern aus betrieblichen Gründen gekündigt. Die bitten mir 0,5 Monatsgehälter pro Betriebszugehörigkeit und 3 bezahlte Monatsgehälter nach der Kündigung. Ein entsprechendes Schreiben haben die vor mir auf den Tisch gelegt mit einer aufdringlichen Bitte dies am Ort und Stelle zu unterschreiben. Ich habe die Kündigung erst mal nicht unterschrieben, weil die mich unvorbereitet getroffen hat. Ich habe erst mal gestern mit meiner Familie gesprochen und möchte dies heute mit unseren Betriebsrat tun und vielleicht einen rechtlichen Rat holen. Das ist die erste Kündigung in meinem Leben. Weiß jemand vielleicht wie man in solcher Situation vorgeht?

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8 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

Betriebsbedingte Kündigen gehen auch ohne "Abfindung" wenn der Betrieb die Stelle tatsächlich streicht. Gibt es Anlass das "keine Sozialauswahl" betroffen wurde, keine Ersatztätigkeit vorhanden ist oder es sonstige Gründe gibt.
Dann musst du gegen die Kündigung innerhalb 3 Wochen klagen.

Du kannst auch pokern das was falsch läuft, klagen und ne höhere Abfindung raushandeln. Oder verlieren und nichts bekommen.

Betriebsrat bleibt in der Firma, daher nicht alles glauben was der sagt

K.

P.S. Unanhängig davon SOFORT JOBS SUCHEN

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#2
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8086x hilfreich)

Sie machen das genau richtig!
Der BR ist der richtige Ansprechpartner.

http://www.finanztip.de/recht/arbeitsrecht/ur20g00113.html :

"Hat der Betriebsrat einer ordentlichen Kündigung frist- und ordnungsgemäß widersprochen, und hat der Arbeitnehmer Kündigungsschutzklage erhoben, so muss der Arbeitgeber den Arbeitnehmer auf Verlangen nach Ablauf der Kündigungsfrist bis zum rechtskräftigen Abschluss des Rechtsstreits bei unveränderten Arbeitsbedingungen weiterbeschäftigen (§ 102 Abs. 5 Betriebsverfassungsgesetz)."

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" Don`t feed trolls"

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2012x hilfreich)

.. die firma kündigt dir und bietet dir gleichzeitig eine abfindung an? vermute ich richtig, dass die abfindung mit dem ziel gezahlt wird, dass du keine kündigungsschutzklage erhebst? anders gefragt: was genau solltest du da unterschreiben?

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#4
 Von 
gast10
Status:
Beginner
(71 Beiträge, 55x hilfreich)

nach heutigem Kenntnisstand und Sicht der Dinge würde ich eine so versüßte Kündigung, die ja 8 Gehälter umfasst annehmen. Allerdings niemals in der Form eines Aufhebungsvertrags, sondern mit ordentlicher Kündigung durch den Arbeitgeber. Bei einer Kündigungsschutzklage kann das Ergebnis so aussehen, dass die Kündigung rechtens ist, und gar keine Abfindung gezahlt werden muss.

Natürlich, sofern eine Arbeits-Rechtsschutzversicherung besteht, sollte man diese in Anspruch nehmen und sich sofort mit einem Anwalt seines Vertrauens umfassend über alle rechtlichen Bedenken informieren.
Aber wenn man keine Versicherung hat, kostet die Erstberatung meistens um die 220€ (incl. MwSt) und die Anwaltsvergütung muss im Arbeitsrecht immer die jeweils eigene Partei erbringen, diese berechnet sich bei Mandatserteilung aufgrund des Streitwerts - durchaus ausgehend von einem Jahresgehalt, da kann man locker nochmals mit 3000-5000€ rechnen und der Verlierer zahlt noch die Gerichtskosten.
Wenn der Arbeitgeber einen loswerden will und man selber mit allen Methoden sich daran klammern will, kann man kaum erwarten, dass dies für eine gemeinsame Zukunft ein angenehmes Arbeitsklima bringen wird. Allerdings, wenn man schon ein gewisses Alter überschritten hat, so Mitte 40, wird es für viele natürlich schwierig, wieder in ein neues, normal bezahltes Arbeitsverhältnis zu finden. Aber wenn man noch nie gekündigt wurde und 10 Jahre in einen Betrieb tätig ist, gehe ich mal von aus, dass der Themeneröffner Anfang 30, Ende 20 ist. Da hat man - als Fachkraft mit abgeschlossener Ausbildung - normalerweise keine Schwierigkeiten, auf dem Arbeitsmarkt erfolgreich was neues zu finden.

-- Editiert am 15.01.2010 15:14

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#5
 Von 
Johann75
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Erst mal, danke ich allen die mich in meiner schwierigen Lebenssituation unterstützen. Nach der Absprache mit dem Betriebsrat, ist die Kündigung erst mal unwirksam, weil diese ohne der Kenntnis vom Betriebsrat war. Blöder weiße habe ich meinen Arbeitsvertrag mit München abgeschlossen mit dem Vermerk dass meine Arbeitsstätte in Frankfurt ist abgeschlossen, obwohl ich mich zu keine Arbeitsstätte so richtig zugehörig gefühlt hatte. In der Zeit in der ich nicht um die Welt reiste, habe ich von zuhause aus gearbeitet. Jetzt füllt sich kein Betriebsrat richtig für mich zuständig und die haben mir dringend empfohlen einen Rechtsanwalt der sich mit Hotelfach auskennt zu Rat zu holen. Leider habe ich weder eine Rechtsschutzversichring noch eine Gewerkschaftsangehörigkeit. Des Weiteren, passe ich in keine Tarifgruppe an. Ich habe mindestens das Doppelte bekommen was meiner Tarifgruppe zusteht. Wie auch immer, der Gewerkschaftsvorstand würde mich ausnahmsweise in die Gewerkschaft rückwirkend einnehmen, aber ich weiß nicht so richtig ob ich den Streit mit meinen Arbeitsgeber suche. Bis den oben beschriebenen Vorfall, haben wir uns ganz gut verstanden. Aber, mein Schwager wurde vor 2 Jahren in Deutschland gekündigt und er hat dass doppelte bekommen was mir angeboten wurde. Der Betriebsrat hat mir auch bestätigt, dass es so in Deutschland übrig wäre. Momentan weiß ich nicht was ich tun soll. Vor allen hat mein Vorgesetzter mich gebetet einige Projekte die ich bereits im Ausland angefangen habe zu Ende zu bringen. Meine Familien angehörigen raten mir krank zu werden um mich für den Prozess in Deutschland besser vor zu bereiten. Am sonsten bleibt mir keine Zeit.

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#6
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2472x hilfreich)

Na geh hin erklär du willst das doppelte, dann wirst du die Projekte sicher zur Zufriedenheit abschliessen. Oder erklär da du die Kündigung erst zum Jahresende annimmst um die Projekte abzuschliessen.
Da braucht es keinen Anwalt.

Du kannst auch selber vor Gericht klagen. Nur ist eine "Entlassung" ja auch ohne Abfindung möglich, die werden also schlimmstenfalls nur noch ein zwei Versuche brauchen dich loszuwerden.

Der Anwalt verbrät nur dein Geld. Wie sind deine Jobaussichten, ne Abfindung lohnt eigentlich nur dann wenn man sofort was neues hat. Also schon mal SUCHEN

K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#7
 Von 
Walburga
Status:
Frischling
(18 Beiträge, 1x hilfreich)

Ich bin in der gleichen Situation. Auch nach 10 Jahren betriebsbedingt gekündigt, weil ich den Aufhebungsvertrag nicht angenommen habe. Danach kam eine Änderungskündigung. Ich wurde von der Stelle einer Assistentin des Abteilungsleiters in den Warenausgang gesteckt. Ein dreckiges Büro mit rülpsenden Arbeitskollegen und ständiger Kontakt mit LKW-Fahrern. Ich kann Dir nur den Tip geben: Wehre Dich mit Händen und Füßen!! Aber schaue Dich auch na einem anderen Job um. Denn von Harmonie kann nach solch einer Vorgehensweise nicht mehr zu reden sein. Ich fühle mich gerade wie bei einer Scheidung, wobei man gezwungen wird, weiterhin im gleichen Haus zu wohnen.

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0x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
Johann75
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 4x hilfreich)

Die Kündigung ist ja schon mal raus... Die Anwältin von der Gewerkschaft meint, ich hätte gute Chancen bei Gericht durchzukommen weil der Betriebsrat vor meiner Kündigung nicht in Kenntnis genommen wurde... Ich weis nicht was alle diese Einzelheiten bedeuten, nur bekommen alle die ich kenne in Hesse das doppelte. Der Prozess wird aber in München sein. Wie auch immer, ich telefoniere am Mittwoch mit der Anwältin und danach rufe ich meine liebe Kollegin aus der Personalabteilung an und versuche es alles freundschaftlich zu klären. Ich kann nicht vorstellen, dass die nichts Zahlen…

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