Kündigung nach 15 Jahren im Angestelltenverhältnis. Bitte um dringende Hilfe

17. April 2015 Thema abonnieren
 Von 
Sonne12
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)
Kündigung nach 15 Jahren im Angestelltenverhältnis. Bitte um dringende Hilfe

Letzte Woche habe ich von meinem Chef erfahren, dass meinen Platz ein neuer Kollege (1 Jahr in der Firma) übernehmen soll/wird. Ich bin seit 15 Jahren in einer leitenden Position in der Gastronomie tätig. Ich habe mir nie etwas zu Schulden kommen lassen, war so gut wie nie krank, habe keine Abmahnung erhalten. Wir haben nachweislich eine sehr gute Arbeit geleistet. Kontinuierliches Wachstum der Firma seit 15 Jahren ! Perfekte Ergebniss bei firmeninternen Kontrollen etc.
Ich bevorzugte einen kooperativen Führungsstil im Team, das wird nicht mehr gewünscht. Jetzt herrscht nur noch Druck und Intriganz bei dem neuen Mitarbeiter der an meinem Platz ist. Es haben innerhalb von zwei Tagen sechs weitere Mitarbeiter gekündigt...katastrophale Verhältnisse.

Ich habe viele viele Beweise gegen meinen Chef (Versicherungsfälle, welche nicht sauber gelaufen sind , illegale Videoüberwachung der Mitarbeiter, Verstöse gegen Ruhezeiten der Mitarbeiter, Unterschlagung von Sozialabgaben etc.)
Ich möchte es natürlich auch erst im "Guten" probieren.

Die schriftliche Kündigung habe ich noch nicht erhalten. Ich solle einen Aufhebungsvertrag unterschreiben mit 2-3 Monatsgehältern Abfindung. Das habe ich sofort abgelehnt, da ich dann ggf. eine Sperre beim AA zu befürchten habe. Weiterhin habe ich 6 Monate Kündigungsfrist zum Quartalsende. Das bedeutet Kündigung am 30.06.15 zum 31.12.2015
Es liegt ein Manteltarifvertrag vor (Systemgastronomie). Da würde ich auf rund acht mir zustehende Monatsgehälter verzichten.

Ich bin sofort aufgefordert worden meinen Resturlaub aus 2014 zu nehmen und habe diesen jetzt bis zum 03.05.2015
Der neue Mitarbeiter arbeitet schon auf meinem Platz!!! Ich bin auf Grund von Mobbing und katastrophalen Zuständen seit mehr als einem Jahr in psychatrischer Behandlung, war aber nie krank geschrieben!

Mein kompletter Jahresurlaub für 2015 steht mir noch zu. Bis zum 03.05.2015 soll ich meinen Chef anrufen und vorschlagen wie wir das beenden wollen. Er möchte sich im "Guten" einigen und möglichst nicht vorm Arbeitsgericht streiten.

Ich denke eine betriebsbedingte Kündigung mit ordentlicher Kündgungsfrist zum 31.12.2015 wäre sinnvoll.

Nun zu meinen Fragen:

1. Wie würden Sie sich an meiner Stelle verhalten? Bin total perplex, da es total überraschend war ohne Vorankündgung oder Gespräch.

2. Welche Abfindungshöhe ist unter diesen Umständen realistisch ?

3. Sollte ich freigestellt werden, darf ich dann schon vor dem 31.12.1 woanders arbeiten ? (ggf. Minijob)

4. Kann die Abfindung auch zu einem früheren Zeitpukt gezahlt werden oder definitiv erst zum 31.12.2015 ?
Macht es Sinn diese auf zwei Raten zahlen zu lassen ?

Vielen Dank schon mal vorab. Ich hoffe es hilft mir jemand .




Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



19 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

'Vor allem würde ich zu einem Anwalt raten. Alleine ziehen die dich doch über den Tisch.

3x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6464x hilfreich)

'Vor allem würde ich zu einem Anwalt raten. Alleine ziehen die dich doch über den Tisch.

1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Sonne12
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

Habe Rechtschutz, aber die werden erst aktiv, wenn die Kündigung schon vorliegt. ;-(

1x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119407 Beiträge, 39720x hilfreich)

Ein Anwalt wäre hier sicherlich angebracht.


Da der Chef es aber gerne ohne Gericht abwickeln würde, würde ich persönlich ihm folgendes vorschlagen:
Betriebsbedingte Kündigung zum 31.12.2015 mit einer Abfindung von 5 Bruttomonatsgehältern, unwiederruflicher Freistellung ab dem 20.04.2015 und einem sehr guten Arbeitszeugnis (das Du als Vorlage lieferst).
Beide Schreiben würde ich schon vorgedruckt zur Unterschrift dabei haben.

Wenn er das ablehnt, könnte man ihm eröffnen das man bereits Rücksprache mit der Rechtsschutzversicherung gehalten habe, das es nicht nur Arbeitsgerichte sondern auch andere Gerichte gäbe vor denen man sich wiedertreffen würde (blos nicht konkreter werden oder gar die Beweise erwähnen) und das er das einfach mal betriebswirtschaftlich durchkalkuieren sollte was ihn am Ende teurer käme.



Dafür muss man aber auch schon recht taff sein, ich bin mir nicht wirklich sicher, ob Du dafür derzeit in optimaler Verfassung bist.



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
Sonne12
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank für die Antwort. Darf ich fragen warum nur 5 Monatsgehälter ? Lt. § 1a kschg geht man von 0,5 Monatsgehältern pro Jahr aus und im § 10 kschg bis zu 12 Monatsgehältern. Die Löhne bis Ende Dezember sind sowieso zu zahlen und ob mein Chef mich dann wirklich noch sehen will bezweifele ich sehr. Warum sollte ich die Freistellung vorschlagen ?
Herzlichen Dank

4x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Harry van Sell
Status:
Unbeschreiblich
(119407 Beiträge, 39720x hilfreich)

Zitat:
Lt. § 1a kschg

Kommt das überhaupt zur Anwendung? Wieviel Mitarbeiter sind denn dort in welchem Verhältnis angestellt?



Zitat:
Darf ich fragen warum nur 5 Monatsgehälter ?

Motivationsrabatt das schnell zu unterschreiben.
Man kann ihn ja auf die gesetzlichen Regelungen hinweisen, falls diese für den Betrieb gelten würden.



Zitat:
Warum sollte ich die Freistellung vorschlagen ?

Weil es Sinn macht dort nicht mehr zu erscheinen (Erholung, Vorbereitung neuer Job, ...)



Signatur:

Meine persönliche Meinung/Interpretation!
Im übrigen verweise ich auf § 675 Abs. 2 BGB

2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
Sonne12
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank. Es sind zwei Betriebe in einer GmbH mit ca.20-25 Teilzeit/Vollzeitkräften

1x Hilfreiche Antwort

#8
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Nach -
- 15 Jahren Beschäftigung
- 8 Monaten Kündigungsfrist
und mit einer Rechtsschutzversicherung empfehle ich keinesfalls, da irgendein Angebot zu machen.
Der Arbeitgeber soll kündigen, wenn er meint das tun zu wollen und Sie nehmen den besten Fachanwalt für Arbeitsrecht vor Ort auf Kosten der Versicherung.
Dann lohnt sich die wenigstens mal. Der Arbeitgeber will Sie loswerden, da gibt es keinen Grund, den zu irgendeiner Unterschrift zu motivieren. Der soll mal schön Sie motivieren :devil:

2x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
Sonne12
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

Vielen Dank , das sehe ich auch so, dass ich ihn nicht motivieren sollte. Nur hier habe ich die Frage, wie soll ich in diesem Fall nach dem 03.05.15 (alte Urlaub beendet ) weitermachen ?

1x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Hingehen und Ihre Arbeitskraft anbieten. Die mündliche Aufforderung, sich vor Ablauf Ihres Urlaubs zu melden, um eine Beendigung zu klären ist höchst unüblich und wenig sinnvoll für Sie. Sie wollen ja gar nichts beenden, das will Ihr Arbeitgeber.
Wenn Sie nicht sein Spiel spielen wollen, dann gehen Sie einfach nach Ablauf des Urlaubs hin.
Soll der Chef sich doch überlegen, wie er weiter verfahren will. DAS ist nicht Ihr Job.

1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
0815Frager
Status:
Master
(4953 Beiträge, 2376x hilfreich)

Zitat (von Sonne12):

Ich bin sofort aufgefordert worden meinen Resturlaub aus 2014 zu nehmen und habe diesen jetzt bis zum 03.05.2015

Damit hat man den Vorteil, besonnen sich zu informieren.

Zitat (von Sonne12):

Ich denke eine betriebsbedingte Kündigung mit ordentlicher Kündgungsfrist zum 31.12.2015 wäre sinnvoll.

Weshalb ist eine Kündigung überhaupt sinnvoll oder möglich?
1) Betriebliche Erfordernisse, also weniger Arbeitsleistung wird im Betrieb benötigt (kommt nach dem was hier zu lesen ist nicht in Fall)

2) Es muss eine Dringlichkeit vorhanden sein, und keine Weiterbeschäftigung an anderer Stelle (ist ja nicht gegeben, da ein Nachfolger geplant ist)

3) Interessenabwägung, also ob die Interessen des AG überwiegen, welche dann auf ein Verschulden des AN hinlaufen würden

4) Sozialauswahl, jedoch würde das auf eine Reduzierung des Arbeitsbedarf in der Firma hinaus laufen.

Damit ist es für den AG eigentlich unmöglich hier einfach eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen. Klar gibt es auch Möglichkeiten unliebsame MA auf andere Art zu entsorgen.

Zitat (von Sonne12):

3. Sollte ich freigestellt werden, darf ich dann schon vor dem 31.12.1 woanders arbeiten ? (ggf. Minijob)

Nebentätigkeiten setzen in vielen Fällen das Einverständnis das AG voraus.

Zitat (von Sonne12):

Kann die Abfindung auch zu einem früheren Zeitpukt gezahlt werden oder definitiv erst zum 31.12.2015 ?
Macht es Sinn diese auf zwei Raten zahlen zu lassen ?

Aus welchem Grund sollte eine Abfindung vorab bezahlt werden, diese ist ja erst nach Beendigung des Arbeitsverhältnis fällig.
Was soll die Abfindung auf Raten bringen?
Steuerlich wird das FA am Ende alle Einkünfte zusammen addieren, und die Steuerlast berechnen.

Zitat:
Ich habe viele viele Beweise gegen meinen Chef (Versicherungsfälle, welche nicht sauber gelaufen sind , illegale Videoüberwachung der Mitarbeiter, Verstöse gegen Ruhezeiten der Mitarbeiter, Unterschlagung von Sozialabgaben etc.)
Ich möchte es natürlich auch erst im "Guten" probieren.

Wer solche Gedanken schon allein in Betracht zieht, sollte überlegen ob es für einen selbst nicht Nachteile geben kann. Denn solche Beweise müssen nicht nur vom Hören Sagen bewiesen sein, und Unterlagen wird man selbst keine haben, sollte doch wäre das wohl ein Kündigungsgrund für den AG ohne Abfindung und co, da das Vertrauensverhältnis gestört wäre, wenn der MA Unterlagen unterschlägt.

Zitat:
Nur hier habe ich die Frage, wie soll ich in diesem Fall nach dem 03.05.15 (alte Urlaub beendet ) weitermachen ?

Einfach danach wieder zur Arbeit erscheinen und seine Arbeitsleistung anbieten.

Die Sache ist sehr verstrickt, ohne einen RA wird es wohl nicht gehen, mit welchem Ausgang bleibt dennoch offen.

2x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Sonne12
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von 0815Frager):
Damit ist es für den AG eigentlich unmöglich hier einfach eine betriebsbedingte Kündigung auszusprechen. Klar gibt es auch Möglichkeiten unliebsame MA auf andere Art zu entsorgen.


Danke für die Antwort. Hier liegt der springende Punkt. Soll ich das Risiko vor Ort am Arbeitsplatz eingehen, das irgendwelche weiteren Intrigen gegen mich stattfinden ? Der neue Restaurantleiter ist nicht deutsch, alle weiteren deutschen AN wurden/werden rausgeekelt. Eine osteuropäische Familie ist am Werk. Ich weiss nicht wielange ich das unter diesen Umständen aushalte ohne weiter krank zu werden.

1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Zitat:
Jetzt herrscht nur noch Druck und Intriganz bei dem neuen Mitarbeiter der an meinem Platz ist. Es haben innerhalb von zwei Tagen sechs weitere Mitarbeiter gekündigt...katastrophale Verhältnisse.


Mir fällt auch kein Grund ein, weshalb Sie unter diesen Bedingungen weiterarbeiten sollten. Ihr Anwalt hilft Ihnen dabei, die richtigen Entscheidungen zu treffen.

1x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
dummfragerin
Status:
Praktikant
(761 Beiträge, 336x hilfreich)

Du bist schon mehr als ein Jahr total krank von deiner Arbeit. Jetzt bist du geschockt, dass man dich loswerden will? Irgendwie verstehe ich nicht, dass weder du noch dein Therapeut bisher über einen Jobwechsel nachgedacht haben.

Ich würde eigentlich auch (gerade wegen deines Gemütszustands) zu einer einvernehmlichen Lösung wie hier schon vorgeschlagen mit Freistellung und etwas Abfindung tendieren. Das gibt dir Ruhe und Zeit einen neuen Job zu finden und macht dich nicht so krank wie ein langer Prozess. Wer weiß, was der Arbeitgeber da noch so hervorzaubert. Man klagt ja auch auf Weiterbeschäftigung, was ist, wenn der Arbeitgeber dich dann wieder arbeiten lässt und in der Zeit neue Kündigungsgründe sucht? Damit gewinnst du auch nichts.

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
ich denke der Vorschlag von Harry ist der nervenschonende Weg. Will man nämlich eine Kündigung des AG abwarten, kann das ziemlich anstrengend werden. Da braucht man ein ziemlich dickes Fell und Durchhaltevermögen. Eine ordentliche Abfindung mit der Freistellung bis zum Jahresende /bedeutet immerhin noch 7 Gehälter), zuzüglich der Genehmigung einer Nebentätigkeit und einem von dir vorbereiteten Arbeitszeugnis, das mit der Kündigung zusammen n Empfang genommen wird erscheint mir schon eine recht komfortable Lösung. Der AG weiß mit ziemlicher Sicherheit, dass er dich nicht so ohne weiteres los werden kann, sein Angebot (Aufhebungsvertrag) ist allerdings lächerlich.
Gruß
Andreas

Signatur:

Wer klug ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!

1x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
Sonne12
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von dummfragerin):
Du bist schon mehr als ein Jahr total krank von deiner Arbeit. Jetzt bist du geschockt, dass man dich loswerden will? Irgendwie verstehe ich nicht, dass weder du noch dein Therapeut bisher über einen Jobwechsel nachgedacht haben.


Danke für die Antworten. Nein total krank bin ich nun nicht...eher Richtung Burn Out / Depressionen. Aber ich bin stark genug zu kämpfen für mein Recht. Ich hätte ein schlechtes Gefühl nicht alles was mir zusteht zu nutzen.

1x Hilfreiche Antwort

#17
 Von 
guest-12311.06.2018 09:37:31
Status:
Bachelor
(3685 Beiträge, 1414x hilfreich)

Harry hat recht. Aus Prinzip und um Recht zu bekommen sich noch lange damit abgeben, ist nicht sinnvoll. Was wollen Sie mit Ihrem Kampf denn erreichen? Daß Sie dort weiterarbeiten dürfen?

Geht der AG nicht auf den Vorschlag ein und kündigt Sie stattdessen, überlassen Sie das weitere einem Anwalt.

2x Hilfreiche Antwort

#18
 Von 
Sonne12
Status:
Frischling
(10 Beiträge, 11x hilfreich)

Ja das ist richtig, aber man spielt im Kopf halt sämtlche Möglichkeiten durch. Man will keinen Fehler machen und natürlich sozial nicht total abrutschen. An meiner Seite habe ich noch eine kranke schwerbehinderte Frau, das macht die Sache natürlich nicht leichter und die Verantwortung auch ihr gegenüber ist sehr groß.
Danke für die vielen Meinungen, ich sehe auch hier gibts unterschiedliche Meinungen.

1x Hilfreiche Antwort

#19
 Von 
AxelK
Status:
Philosoph
(13036 Beiträge, 4438x hilfreich)

@Sonne:

Mein Vorschlag wäre so ein bisschen eine Mischung aus allem. ;)

Zunächst einmal sehe ich ebenfalls eigentlich keine Rechtfertigung für eine betriebsbedingte Kündigung. Andererseits will der Chef Dich loswerden und das Arbeiten dort wird für Dich bestimmt nicht angenehmer. Also muss man überlegen, was das Maximum dessen ist, was Du für Dich erreichen kannst.

Darüber hinaus sollte man auch bedenken, dass auch im Rahmen einer Kündigungsschutzklage sehr häufig Vergleiche geschlossen werden. Ob ein solcher gerichtlicher Vergleich für Dich besser ausfällt als wenn Du Dich außergerichtlich mit dem Arbeitgeber einigst, erscheint mir durchaus zweifelhaft. Dafür bist Du derzeit gegenüber Deinem Chef aber in einer ausgezeichneten Verhandlungposition.

Darum würde ich mich dem Vorschlag von @Harry anschließen, mich allerdings bei der Höhe der Abfindungenan den gesetzlichen Regelungen orientieren und vielleicht noch 1 bis 2 Monatsgehälter draufpacken; quasi als Verhandlungsmasse. Schließlich soll der Chef Dich motivieren und nicht umgekehrt.

Gruß,

Axel

2x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 266.588 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.827 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen