Kündigung nach 21 Jahren

3. Januar 2012 Thema abonnieren
 Von 
Aeon
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)
Kündigung nach 21 Jahren

hallo ihr alle,

habe ein großes Problem und hoffe, ihr könnt mir helfen.
bin nun seit über 20 Jahren Kraftfahrer in einem Unternehmen bei mir im Ort und habe mir eigentlich nur wenig zu schulden kommen lassen. Letztes Jahr hatte ich ein paar kleine Zwischenfälle. Heißt so viel wie 2 kleinere Kratzer am LKW und ein PKW den ich beim ausparken geschrammt habe. (mache allerdings auch pro schicht 800 KM) Diese Vorfälle waren aber alle zu gering um mir eine Abmahnung zu geben. nun hatte ich ende letzten Jahres ein größeres Vergehen das den Hauptgrund für meine Kündigung stellt. Nachdem ich bei einem Kunden abgeladen hatte und losfahren wollte, war die Boardwand des Anhängers nicht richtig geschlossen und so hat sich ein Teil der Ladung selbstständig gemacht und ist runter gefallen. Für meinen Chef ist dies ein Grund um mir nach über 20 Jahren zu kündigen und zwar auf der Grundlage, das ich angeblich nicht mehr Fähig sei, ein solches Kraftfahrzeug zu führen. (Ohne jede Ärztliche Meinung)
Das dieser Kündigungsgrund nicht zieht, habe ich in zwischen in Erfahrung gebracht.

Nun aber zu meiner Frage... ist es möglich das kleinere Vergehen nicht für eine Abmahnung ausreichen in ihrer Gesamtheit aber ohne jede Abmahnung zur Kündigung führen können?

Bin für eure Antworten sehr dankbar...


Gruß Aeon

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11 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

Gemach, gemach...

...auch Dein letztes "Vergehen" war wohl eher ein streßbedingtes Versehen.

Du teilst aber nicht mit, wie groß der Betrieb ist, in dem Du arbeitest.

Sind da nicht wenigstens 11 Leute, dann greift das Kündigungsschutzgesetz nicht, somit bist Du dann kündbar.

Sind es mehr, solltest Du klagen.

Hast Du die Kündigung schon?

Auf Ankündigungen solltest Du erst mal nicht reagieren, Du mußt erst tätig werden, wenn Du die Kündigung hast, dann aber schnell, denn die Frist zur Klage ist nur 3 Wochen ab Zugang.

Das von Dir geschilderte trägt keine Kündigung, nach so langer Betriebszugehörigkeit schon gar nicht, seid Ihr allerdings ein Kleinbetrieb, dann sieht die Sache anders aus, dann braucht es für eine Kündigung gar keine Gründe, da es keinen Schutz gibt.

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#2
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
wärst du nicht mehr fähig so ein KFZ zu führen müßte dir eigentlich auch die Fahrerlaubnis entzogen werden! Aber Scherz beiseite, die Begründung der Kündigung scheint mir sehr aus der Luft gegriffen. Bei 800 km pro Schicht (Frage mich wie du das schaffst, immerhin sieht das Arbeitszeitgesetz höchstens 10 Stunden Arbeitszeit täglich vor) stehtst du ziemlich unter Zeitdruck, da passieren solche Dinge zwangsläufig (habe selbst 11 Jahre im Großhandel auf dem LKW gesesssen und weiß was der Job bedeutet).
Ich empfehle dringend den Gang zum Arbeitsgericht und Kündigungsschutzklage, ich vermute das sich das lohnt.
Habt ihr einen Betriebsrat, was sagt der eigentlich dazu?
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#3
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

Jetzt mal unter uns:

Das Arbeitszeitgesetz sieht ACHT Stunden Arbeit am Tag vor, nicht 10.

Das kann auf 10 ausgedehnt werden, ist aber wieder durch Freizeit auf 8 abzugelten.

800 km mit dem LKW sind in der höchstmöglichen Arbeitszeit überhaupt nicht zu schaffen, denn da müßte ja dauernd mit Tempo 100 gefahren werden.

Man muß aber auch mal aufladen, abladen, tanken, steht im Stau, muß warten etc.

Mit Sicherheit wurde hier also gegen das Arbeitszeitgesetz massiv verstoßen.

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#4
 Von 
Aeon
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

vielen dank Mogeltom,

nein wir sind ein größerer Betrieb mit schätzungsweise 200 Angestellten. Die Kündigung habe ich bisher nicht erhalten da sie mir zwei mal einen Aufhebungsvertrag unterjubeln wollten. Da ich diese aber nicht unterschrieben habe, warte ich im Moment auf ein konkretes schreiben. Habe heute mit dem Chef vom Betriebsrat gesprochen und der sagte mir, das sie versuchen eine Kündigung durch Krankheit(nicht mehr Geistig tauglich) zu erwirken. Eben in dem oben geschilderten zusammenspiel von einem größeren Unfall und 2-3 kleineren Versehen.

gibt es irgendeine Rechtsgrundlage auf die ich mich beziehen kann, betreffend einer solchen Entlassung?
Also irgendein Paragraph in dem geschrieben steht das einer Kündigung mindestens eine Abmahnung vorausgehen muss?


Gruß Aeon

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#5
 Von 
Aeon
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

danke auch euch anderen... ^^

das hilft mir schon viel. nein gegen das Arbeitszeitgesetz verstoßen sie nicht weil sie mich nach einem 15 Stunden Tag auch mal 1- 2 tage daheim lassen. Ich bin zwar hart an der grenze der gesetzlichen Vorschrift, bin aber immer noch darin.


liebe grüße Aeon

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#6
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

Dein 15-Stunden-Tag ist bereits der Verstoß!

Was Dein Chef zu Deiner geistigen Tauglichkeit murmelt ist völlig wurscht, das müßte ärztlich-gutachterlich festgestellt werden.

Stützt er seine Kündigung auf so einen ******, dann ist er in der Beweispflicht, viel Spaß dabei...

Du machst jetzt folgendes:

Du machst wie bisher brav Deinen Job und hälst Deine Klappe.

Irgendwelche "Aufhebungsverträge" unterschreibst Du mitnichten, die lösen dann bei der Arbeitsagentur erstmal eine Sperre aus, da Du ja Deinen Job freiwillig weggeschmissen hast.

Eine Kündigung trägt das Geschilderte nicht, kommt eine, dann klagst Du.

Als Abfindung sind da 10 Monatsgehälter drin.

Du klagst natürlich auf Unwirksamkeit der Kündigung und Weiterbeschäftigung.

Hast Du einen neuen Job, dann kannst Du dem Abfindungsgedanken nähertreten, das Gericht würde wohl in der Höhe wie oben entscheiden, wobei Du einen Vergleichsvorschlag auf Abfindung ja nicht annehmen mußt, den kannst Du auch ablehnen, was Du dann machen solltest, wenn Du eben keinen neuen Job hast.

Vielleicht bietet man Dir auch mehr an, wenn man befürchtet daß Du hart bleibst und man Dich weiterbeschäftigen muß und natürlich auch alle Gehälter nachzahlen muß, seit der Kündigung, da die dann ja unwirksam war, dies auch dann, wenn Du zu Hause gesessen bist, weil man Dich evtl. freigestellt hatte.

Deine Karten sind also sehr gut, wenn Du jetzt keinen Mist machst und vor allem nicht unruhig wirst.

HALT DIE KLAPPE!

Kommt die Kündigung, melde Dich, gerne auch persönlich bei mir.

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#7
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

Hallo,
also erst einmal die Kündigung mit deinem angeblichen Gesundheitszustand zu begründen ist einfach lächerlich. Wie man so etwas abmahnen soll, weiß ich nicht. Man könnte dir höchstens Vorwerfen nicht sorgfältig genug gewesen zu sein (Sicherung der Ladung etc.). Das kann man abmahnen, aber es reicht nicht zur Kündigung.
In Puncto Arbeitszeitgesetz:
15-Stundenschichten für Kraftfahrer sind unzulässig und unverantwortlich. Auch wenn man dafür 1-2 Tage Ruhe bekommt.
Das Arbeitszeitgesetz sieht eben nicht nur max. 48 Std wöchentlich (Ausnahme bis 60 Std) sondern eben auch höchstens 10 Std pro Schicht vor. Leider ist das noch nicht in die Köpfe der Fuhrparkleiter und Disponenten eingedrungen.
Wie schaffst du dann noch die 800km ind der zulässigen Lenkzeit?
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#8
 Von 
Aeon
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

Dann erstmal viel vielen dank Mogeltom. Wenn es so weit ist, würde ich mich freuen, wenn ich mich noch mal melden könnte. Ich werde erstmal verfahren wie du oben geschrieben hast und wenn die Kündigung auf der Grundlage dann kommt, dann werde ich Kündigungsschutzklage einreichen und mich nochmal melden.


Besten dank an alle beteiligten.^^

Gruß Aeon

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#9
 Von 
amako
Status:
Student
(2566 Beiträge, 1412x hilfreich)

P.S. Ansonsten stimme ich meinem Vorredner bedingungslos zu.
Gruß
Andreas

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"Wer schlau ist, kann sich dumm stellen, anders rum geht es nicht!"

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#10
 Von 
Aeon
Status:
Frischling
(31 Beiträge, 4x hilfreich)

Hallo Andreas, auch dir danke für deine fachkundige Antwort.
Wie ich bereits erwartet hatte, freut es mich auch von euch zu hören das der bisher angeführte Kündigungsgrund unzulässig ist. 800 Km sind natürlich nicht immer, weil ich auch häufig unterwegs im Truck schlafen muss um dann am nächsten Morgen zurückzufahren. Allerdings (ich werde mich noch mal erkundigen) werde ich bei einer drohenden Kündigung auch solche Verstöße ins Feld führen.


vielen vielen dank euch allen

Aeon

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#11
 Von 
Mogeltom
Status:
Schüler
(191 Beiträge, 70x hilfreich)

Du meldest Dich sofort, nicht nach der Klage, so können wir das noch vor der Klage besprechen.

Zu Deiner Ausgangsfrage noch:

Für eine reguläre Kündigung, das ist eine zum Ende der Kündigungsfrist bedarf es vorher regelmäßig einer Abmahnung als milderes Mittel der Bestrafung.

Abgemahnt kann ein steuerbares Fehlverhalten werden.

Krankheiten sind nicht steuerbar und somit nicht abmahnbar.

Du kannst auch 5 Abmahnungen haben, ohne gekündigt werden zu können!

Sie dürfen sich nur nicht wiederholt haben!

Wenn Du einmal zu spät zur Arbeit kommst und ein anderes mal falsch parkst, so sind das zwei verschiedene Sachen, also keine Wiederholung eines Fehlverhaltens.

Wobei Falschparken ja keine Abmahnung tragen würde, zu spät kommen schon...

Wenn Dein Verbrechen so entsetzlich ist, daß es eine fristlose Kündigung trägt, dann braucht es keine Abmahnung vorher.

Du bist in dem Fall keinen weiteren Tag mehr tragbar und das Verbrechen ist so entsetzlich, daß es sich von selber versteht (ohne Vorwarnung durch Abmahnung) daß es niemals von Deinem Chef hingenommen werden kann. (typischer Fall: Griff in die Kasse, Tätlichkeit...)

Auch nach solchen schweren Verbrechen bist Du aber evtl. nicht kündbar.

Das dann, wenn Dein Chef schon mehr als 2 Wochen von Deinem entsetzlichen Verbrechen weiß, ohne Dich rausgeschmissen zu haben.

Dann hat er es sozusagen toleriert, mit der Folge, daß er fristlos nicht mehr kündigen kann.

Fristgerecht kann er dann aber auch nicht, da es da ja dann an der einschlägigen Abmahnung = Vorwarnung fehlt.

Sieh die Sache locker, möglicherweise haut Dein Chef nur auf den Putz...

...wenn nicht, dann hat er ganz schlechte Karten.

Von einem größeren Unfall sehe ich bei Dir übrigens auch nichts, ein paar kleine Kratzer und einmal die Ladung nicht richtig gesichert.

Besoffen in den Gegenverkehr gerast mit 5 Toten bist Du ja nicht...

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