Kündigung nach Elternzeit - "Und sie wollen doch nicht vors Arbeitsgericht, oder?"

23. Januar 2008 Thema abonnieren
 Von 
rpm
Status:
Frischling
(3 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung nach Elternzeit - "Und sie wollen doch nicht vors Arbeitsgericht, oder?"

Hallo,

habe jede Menge Fragen zum Thema Kündigung nach Elternzeit:
Habe ein Jahr Elternzeit beantragt und für danach Teilzeit. AG möchte Aufhebungsvertrag unter Einhaltung der Kündigungsfrist. Sagt meine Stelle sei in eine andere Abteilung verschoben und aufgewertet worden (jetzt Ingenieur gefordert, bin nur Betriebswirtin). Vergleichbare Stelle weder in Teilzeit noch in Vollzeit für mich vorhanden. "Und sie wollen doch nicht vors Arbeitsgericht, oder?" so der PL wörtlich!!!

Ein RA behauptet, dass mein Teilzeitwunsch nach BEEG § 15 behandelt werden muss. Und da ich bereits im Juli 2007 schriftlich beantragt habe, mein AG aber nicht innerhalb 4 Wochen reagiert hat, mein Antrag durch ist und ich Anspruch habe.

Ich denke, mein Antrag muss nach dem TEilzeitbefristungsgesetz behandelt werden und dann hat mein AG noch bis 30.04.08 Zeit zu schreiben (wollte zum 01.06.2008 wieder arbeiten) und kann betriebsbedingt locker ablehnen.

Was soll ich tun? Den AG normal kündigen lassen und Abwicklungsvertrag? Habe gehört, dass sei fürs ALG besser.
Oder hat mein RA Recht?

Wer kann mir raten?


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"Pam"

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1 Antwort
Sortierung:
#1
 Von 
venotis
Status:
Unparteiischer
(9555 Beiträge, 2319x hilfreich)

Hallo,

quote:<hr size=1 noshade>Und sie wollen doch nicht vors Arbeitsgericht, oder? <hr size=1 noshade>


Warum eigentlich nicht? Mit Gegenwehr scheint er nicht zu rechnen.

quote:<hr size=1 noshade>Ein RA behauptet, dass mein Teilzeitwunsch nach BEEG § 15 behandelt werden muss. <hr size=1 noshade>


Und wie kommt er darauf? Es geht nicht um Teilzeit während , sondern nach der Elternzeit. Deine Annahme ist richtig. Da ist das Teilzeit- und Befristungsgesetz einschlägig.
Ist das ein Anwalt für Arbeitsrecht?

MfG

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