Kündigung nach Elternzeit und wieder schwanger

26. November 2013 Thema abonnieren
 Von 
Lysanne
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)
Kündigung nach Elternzeit und wieder schwanger

Guten Abend!

Meine Vorgeschichte, was meinen Arbeitgeber angeht, steht in meinem ersten Beitrag. Damals war ich ca. ein halbes Jahr durch Mobbing und akuten Arbeitsstress arbeitsunfähig und bin in dieser Zeit schwanger geworden, wodurch mein AG die fristlose Kündigung, die er, wie hier vermutet wurde, tatsächlich noch ausgesprochen hat, zurückziehen musste. Durch die betrieblichen Mobbing-Verhältnisse und meine psychischen Probleme fiel ich damals ins Beschäftigungsverbot und habe die letzten 2,5 Jahre nichts mehr von meinem AG gehört. Kurz vor Ende meiner zweijährigen Elternzeit musste ich mich einer Gallenblasen-OP unterziehen, wodurch ich bis heute krankgeschrieben bin. Einen Monat nach Ende meiner Elternzeit, am 22.11.13, flatterte die fristgerechte Kündigung ins Haus. Vor ein paar Tagen habe ich aber erfahren, dass ich wieder schwanger bin, genau in der 7. Woche.
Wie verhalte ich mich jetzt?
Muss ich der Kündigung zeitnah widersprechen und auf meine noch sehr frühe Schwangerschaft hinweisen, damit die Kündigung zurückgenommen wird? Gibt es eine Widerspruchsfrist?
Aufgrund der Situation wird es wohl wieder auf ein Beschäftigungsverbot hinauslaufen, obwohl ich nicht vorhabe, in dieser Firma nochmals anzufangen, eben weil es psychisch und mit Kind nicht mehr umsetzbar wäre. Andererseits macht es keinen Sinn, sich für ein paar Monate einen neuen Arbeitgeber zu suchen und dann wieder auszufallen.
Über Ihren Rat würde ich mich sehr freuen. VG

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16 Antworten
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#1
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

Was spricht dagegen, es bei der Kündigung zu belassen?

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

2x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
Lysanne
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 1x hilfreich)

Schlicht und einfach der nicht unerhebliche finanzielle Aspekt spricht dagegen.

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1x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Über Ihren Rat würde ich mich sehr freuen.


Ja, man sollte sich einen neuen Arbeitgeber suchen!
Bei der Vorgeschichte wird der Arbeitgeber mit Sicherheit, alle juristischen Geschosse in Stellung bringen, den Arbeitnehmer loszuwerden.

Ganz ehrlich - selbst wenn das eine oder andere Verfahren gewinnt, langfristig verliert der Arbeitnehmer.

quote:
in dieser Firma nochmals anzufangen, eben weil es psychisch und mit Kind nicht mehr umsetzbar wäre.


Genau deshalb wuerde ich es bei Kuendigung belassen.

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2x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Eine Kündigung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft <B>bekannt</B> war.

War sie hier aber nicht: Hatte er also keine Kenntnis von deiner Schwangerschaft, musst du spätesten 2 Wochen nach Zugang der Kündigung dem Arbeitgeber dies nachträglich anzeigen, um dich auf den Kündigungsschutz berufen zu können.

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4x Hilfreiche Antwort

#5
 Von 
altona01
Status:
Weiser
(17802 Beiträge, 8068x hilfreich)

Sollten Sie nach der Kündigung auf Sozialleistungen angewiesen sein, ist dringend zu empfehlen, eine Kündigungsschutzklage einzureichen. Wenn man eine rechtswidrige Kündigung einfach hinnimmt und deshalb auf Sozialleistungen angewiesen ist, ist eine Sperre dieser Leistungen zu erwarten.

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0x Hilfreiche Antwort

#6
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Eine Kündigung ist unzulässig, wenn dem Arbeitgeber zum Zeitpunkt der Kündigung die Schwangerschaft bekannt war.


Auf Antrag beim zustaendigen Amt fuer Arbeitsschutz kann der Arbeitgeber die Kuendigung einer Schwangerin durchsetzen.
Die Huerden sind hoch, allerdings wird ein Arbeitgeber in so einem Fall besonders energisch einen solchen Antrag verfolgen.

quote:
Damals war ich ca. ein halbes Jahr durch Mobbing und akuten Arbeitsstress arbeitsunfähig

Ich frage mich immer, wieso Arbeitnehmer, die angeblich unter Mobbing leiden, sich keinen neuen Job suchen.
So schlimm kann das Mobbing dann doch nicht sein.

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2x Hilfreiche Antwort

#7
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Wenn auch heutzutage zu oft jede Diskrepanz im Arbeitsleben als ´´Mobbing´´ deklariert wird, darf man im Gegenzug nicht denselben Fehler machen und jedem gemobbten AN unterstellen, er drücke sich vor der Arbeit oder sei ein Weichei.

Mobbing ist für den Betroffenen ein großes psycisches Problem, sodass im tatsächlichen Fall nicht die Energie aufgebracht werden kann, eine neue Arbeitsstelle zu suchen.

Ob die TE gemobbt wurde oder nicht, kann ich nicht beurteilen, aber die Schwangerschaft scheint zweifelsohne festzustehen.

-- Editiert HeHe am 27.11.2013 12:47

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#8
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13977x hilfreich)

Was spricht denn dagegen, während der Schwangerschaft zu arbeiten? Ist doch keine Krankheit. M.E. die einzige Möglichkeit, auch bei einem anderen Arbeitgeber noch unterzukommen, nach der nunmehrigen Schwangerschaft.

Denn das sieht doch wie folgt aus: Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot, Elternzeit, danach nahtlos krank geschrieben, dann nahtlos wieder Schwangerschaft, wieder Beschäftigungsverbot, dann vermutlich Elternzeit....

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 27.11.2013 13:01

-- Editiert wirdwerden am 27.11.2013 13:03

1x Hilfreiche Antwort

#9
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13977x hilfreich)

Was spricht denn dagegen, während der Schwangerschaft zu arbeiten? Ist doch keine Krankheit.

wirdwerden

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0x Hilfreiche Antwort

#10
 Von 
Steffen Meier
Status:
Lehrling
(1529 Beiträge, 1142x hilfreich)

quote:
Denn das sieht doch wie folgt aus: Schwangerschaft, Beschäftigungsverbot, Elternzeit, danach nahtlos krank geschrieben, dann nahtlos wieder Schwangerschaft, wieder Beschäftigungsverbot, dann vermutlich Elternzeit....


Daran sieht man, warum gerade junge Leute keine unbefristeten Arbeitsverträge mehr bekommen.

Dieses dreiste Muster (Schwanger, Elternzeit, Krank, Schwanger ...) gibt es - leider - viel zu häufig.

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1x Hilfreiche Antwort

#11
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13977x hilfreich)

Ich hab noch was überlesen. Vor der 1. Schwangerschaft war sie ja auch schon lange arbeitsunfähig.

Ich frage mich in so Fällen, warum die Elternzeit nicht genutzt wird, einen neuen Job zu finden? Es kann ja vorkommen dass es an einem Arbeitsplatz aus was für Gründen auch immer nicht klappt. Aber, wenn ich wirklich arbeiten will, dann nutze ich doch die Jahre der Untätigkeit, um was passendes neues zu finden. Das ist doch der springende Punkt.

Ach ja, etwas hat die Lady noch nicht gemacht: ihre Kind-Krankentage genommen. Aber wahrscheinlich nur, weil sie noch keine Chance dazu hatte.

Das ist ja das, was ich immer schreibe. Schutz auf der einen Seite, völlig okay. Aber - wenn es dann so genutzt wird, dann ist die Folge, dass gewisse Leute einfach keine Chance auf dem Arbeitsmarkt haben, und das nur, weil sie einer "Risikogruppe" zugehörig sind. So was kommt eben von so was. Schade!

Ich stelle schon seit Jahren überwiegend ältere Mitarbeiterinnen jenseits des gebärfähigen Alters ein. Genau aus diesem Grund. Gerne Wiedereinsteigerinnen über 50. Hab nur gute Erfahrungen mit diesem Konzept gemacht.

Worauf ich hinaus will: Den Unternehmern ist inzwischen wesentlich mehr aufgebürdet, als das normale unternehmerische Risiko. Und noch was: das Verhalten der TE spricht sich natürlich auch bei zukünftigen Arbeitgebern rum. Das wird nichts mehr. Jetzt bleibt ihr nur noch die Chance, wirklich zu arbeiten bis zum neuen Mutterschutz, oder aber wenn sie das nicht will (wenn ich richtig lese, ging es ihr ja nur noch um ausreizen der Rechte, sie hatte ja nie die Absicht, dort wieder zu arbeiten), eben das System auszureizen und sich klar zu sein, dass sie über viele Jahre keinen anderen Arbeitgeber finden wird.

wirdwerden

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1x Hilfreiche Antwort

#12
 Von 
Noraia
Status:
Beginner
(141 Beiträge, 44x hilfreich)

@wirdwerden:
ich kann deine Einstellung nachvollziehen, aber trotzdem macht mich das als Frau im gebährfähigem Alter betroffen, wie anscheinend manche (oder gar viele?) AG darüber zu denken scheinen.

@TE:
persönlich finde ich dein Verhalten echt dreist!
Natürlich habe ich nichts dagegen, wenn man 2-3 oder nochmehr Kinder bekommt, jeder wie er mag.
Aber nach dem Motto (und so kommt es rüber): ich arbeite da jetzt wieder 'nen Monat, probiere derweil schwanger zu werden, bekomme irgendwann wieder ein Beschäftigungsverbot und zieh dem Arbeitgeber dann nochmal richtig Kohle aus der Tasche - das ist richtig mies. Wärst du konsequent, hättest du die Kündigung angenommen und gut ist. Willst doch eh nicht mehr da arbeiten, aber Kohle bekommen. Spätestens 4 Monate nach Entbindung bist du dann eh ohne Job.

@all:
wie ist das jetzt rechtlich mit der Lohnfortzahlung?
Muss der AG jetzt für die ganze Schwangerschaft Lohn bezahlen, da die TE ja einen Monat dort wieder gearbeitet hat?

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1x Hilfreiche Antwort

#13
 Von 
3,141592653
Status:
Lehrling
(1802 Beiträge, 998x hilfreich)

quote:
persönlich finde ich dein Verhalten echt dreist!
Natürlich habe ich nichts dagegen, wenn man 2-3 oder nochmehr Kinder bekommt, jeder wie er mag.


Das finde ich auch!
Sorry, aber es ist doch kein Wunder, dass sich die Arbeitgeber dann hüten junge Frauen einzustellen wenn sie damit das doch recht hohe Risiko eingehen sich über viele Jahre hinweg einen teueren Klotz am Bein zu holen.

Trifft natürlich auch die "unschuldigen", aber schwarze Schafe wie die TE und die Gesetzgebung die so etwas noch unterstützt sorgen dann dafür, dass man noch eine (unnötige) Frauenquote einführt, weil die Frauen sonst - logischerweise - nur ungerne genommen werden.

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"Meine Beiträge stellen nur meine Sicht der Dinge dar, keine Rechtsberatung. Alle Angaben ohne Gewähr"

0x Hilfreiche Antwort

#14
 Von 
wirdwerden
Status:
Unbeschreiblich
(38325 Beiträge, 13977x hilfreich)

Da sie die OP offensichtlich unmittelbar an die Elternzeit angeschlossen hat, bekommt/bekam sie erst einmal 6 Wochen Lohnfortzahlung vom Arbeitgeber. Von dem Arbeitgeber, der sie schon 6 Monate vor der ersten Schwangerschaft wegen Krankheit nicht gesehen hatte.

Das Beschäftigungsverbot ist grundsätzlich von der Arbeitsunfähigkeit zu unterscheiden. In letzterem Fall ist die werdende Mutter schlicht und ergreifend krank. Beim Beschäftigungsverbot ist sie gesund, kann den Job aber letztlich wegen der Schwangerschaft nicht ausüben. Etwa in Nachtschicht arbeiten, oder aber schwer heben.

Auch bei Krankheit in der Schwangerschaft gelten die allgemeinen Lohnfortzahlungsregeln. Also, nach 6 Wochen gibt es das reduzierte Krankengeld. Der Arbeitgeber ist zumindest zahlungstechnisch also raus. Beim Beschäftigungsverbot ist es anders. Da zahlt der Arbeitgeber den vollen Lohn weiter (auf der Basis des Verdienstes der letzten drei Monate, wenn die Schwangere kürzer dabei ist, auf der Basis dessen, was sie in der Zeit verdient hat), kann diesen allerdings dann bei der Krankenkasse geltend machen.

Wir beobachten zunehmend Fälle des Beschäftigungsverbots, bei denen allenfalls eine Krankschreibung gerechtfertigt ist. Das scheint hier auch der Fall zu sein. Denn wenn ich die Lady richtig verstehe, dann ist ihr die Anfahrt zu lang, sie hat psychische Probleme. Das ist kein Fall für ein Beschäftigungsverbot. Aber finanziell steht sie sich mit dem Beschäftigungsverbot wesentlich besser als mit einer AUB.

Ein Aspekt ist in dem Fall noch nicht angesprochen worden. Der Arbeitgeber muss ihr ja den Arbeitsplatz frei halten. Dies bedeutet, dass ein anderer Arbeitnehmer nur einen Zeitvertrag mit all den Unsicherheiten bekommt.

Sehr unschön, das ganze. Für alle Betroffenen, auch für sie selbst. Denn durch ihr Verhalten (wenn sie jetzt nicht ganz schnell einschwenkt) hat sie sich selbst langfristig aus jeder Möglichkeit, vernünftig zu arbeiten, heraus katapultiert. Denn so was erfährt der neue mögliche Arbeitgeber ganz schnell. Ein Anruf beim alten, und alles ist klar. Und ergibt sich auch aus dem Zeugnis. Denn für die Jahre, in denen sie abwesend war, kann ja nichts bezeugt werden.

wirdwerden

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-- Editiert wirdwerden am 28.11.2013 09:10

1x Hilfreiche Antwort

#15
 Von 
Stony123
Status:
Frischling
(5 Beiträge, 2x hilfreich)

Hallo allerseits, ich habe mal eine Frage die halbwegs zum Thema passt...

Eine Bekannte von mir hat vor zwei Jahren ihr erstes Kind bekommen, ging dann in Mutterschutz und hat anschließend 2 Jahre Elternzeit beantragt, welche jetzt im Oktober auslaufen würden. Sie ist jetzt allerdings wieder schwanger, das Kind müsste im Dezember kommen. Sie hat ihren Arbeitgeber darüber bereits informiert und ihm auch schon gesagt, dass sie nach dem Mutterschutz wieder zwei Jahre Elternzeit nehmen möchte. Nun meine Frage ist das so wirklich möglich? Kann sich der Arbeitgeber nicht wehren? Tendenziell könnte das ja jede Frau so machen, ein Kind nach dem anderen bekommen und trotzdem noch Geld vom Arbeitgeber bekommen, ohne auch nur einen Tag dafür zu arbeiten. Und wie viel von ihrem eigentlichen Gehalt wird sie dann jetzt noch kriegen? Müsste das nicht immer weniger werden?

2x Hilfreiche Antwort

#16
 Von 
HeHe
Status:
Richter
(8406 Beiträge, 3769x hilfreich)

Eröffne bitte einen neuen Beitrag und schildere dein Thema getrennt: Sonst muss sich jeder durch den Kram von 2013 lesen...

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