Kündigung nach Fehlverhalten

15. November 2004 Thema abonnieren
 Von 
rosie7
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung nach Fehlverhalten

Hallo,
ich hoffe, Ihr könnt mir helfen. Ich finde die Foren hier sehr nützlich, nur leider habe ich noch nicht Passendes gefunden, was auf meine Frage ausreichend Antwort wäre.
Ein Bekannter von mir ist zu 80% schwerbeschädigt, arbeitet aber in einem Lebensmittelbetrieb mit schwerer körperlicher Arbeit. Nach seiner 80%-Einstufung wollte sein Arbeitgeber ihn schon nicht mehr weiterbeschäftigen. Er gab aber an, dass er die Arbeit schon noch schaffen würde. Dies tut er auch, nur ist er körperlich natürlich nicht mehr so fit wie vorher.
Nun ist ihm aber ein Mißgeschick passiert, welches er nicht seinem Vorgesetzten meldete und der Firma einen angeblichen Schaden von mehreren zehntausend Euro "bescherte". Eine Meldung an den Vorgesetzten war aber zum Zeitpunkt des Fehlers nicht möglich, da morgens 4.00 Uhr ein solcher nicht anzutreffen war.
Ursprünglich sollte ihm eine sofortige fristlose Kündigung ausgesprochen werden. Nach Bekanntwerden weiterer Informationen sah der AG davon jedoch ab und wird ihm jetzt fristgemäß kündigen.
Meine Frage: Ist nach so einem Vorfall eine Kündigung rechtswirksam möglich oder muß ihm zuerst eine Abmahnung ausgesprochen werden? (Er hat bereits eine erhalten, allerdings hatte diese einen anderen Grund). Hat seine Schwerbeschädigung irgendwelche Auswirkungen? Ein Antrag auf EU läuft, wurde aber im 1. Schritt abgelehnt - Einspruch wurde eingelegt.
Für Eure Hilfe schon mal vorab vielen Dank.

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Arbeitsrechtlicher Notfall?

Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Ein erfahrener Anwalt im Arbeitsrecht gibt Ihnen eine vertrauliche kostenlose Einschätzung!
Kostenlose Einschätzung starten Kostenlose Einschätzung starten



2 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
jb
Status:
Schüler
(226 Beiträge, 61x hilfreich)

Unabhängig von der Schwerbehinderung gilt:
Entweder ist das Verhalten so schwerwiegend, dass fristlos gekündigt wird oder es muss vor einer frsitgerechten Kündigung das gleiche Verhalten bereits abgemahnt worden sein.

0x Hilfreiche Antwort

#2
 Von 
MarionH
Status:
Schüler
(366 Beiträge, 95x hilfreich)

Bei Kündigungen von Schwerbehinderten MUSS immer die Fürsorgestelle vorher angeschrieben werden und diese muss der Kündigung zustimmen. Dies gilt auch bei fristlosen Entlassungen m. E.

Ansonsten stimme ich jb zu.

Gruß
Marion

0x Hilfreiche Antwort

Und jetzt?

Für jeden die richtige Beratung, immer gleich gut.
Schon 267.055 Beratungen
Anwalt online fragen
Ab 30
Rechtssichere Antwort in durchschnittlich 2 Stunden
107.980 Bewertungen
  • Keine Terminabsprache
  • Antwort vom Anwalt
  • Rückfragen möglich
  • Serviceorientierter Support
Anwalt vor Ort
Persönlichen Anwalt kontaktieren. In der Nähe oder bundesweit.
  • Kompetenz und serviceoriente Anwaltsuche
  • mit Empfehlung
  • Direkt beauftragen oder unverbindlich anfragen
Alle Preise inkl. MwSt. zzgl. 5€ Einstellgebühr pro Frage.

Jetzt Anwalt dazuholen.

Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache.

  • Antwort vom Anwalt
  • Innerhalb 24 Stunden
  • Nicht zufrieden? Geld zurück!
  • Top Bewertungen
Ja, jetzt Anwalt dazuholen