Mitarbeiter A wird in einem Unternehmen von Abteilung B in Abteilung C versetzt. Er erhält einen Änderungvertrag in dem nur die neue Abteilung C als Tätigkeitsgebiet aufgeführt ist. Nach einem halben Jahr wird Abteilung C aufgelöst (wegen Outsorcing) und den Mitarbeitern wird betriebsbedingt gekündigt. Kann Mitarbeiter A im Rahmen einer Kündigungsschutzklage erwirken, wieder in der alten Abteilung B eingesetzt zu werden ? Er kann 15 Jahre Berufserfahrung vorweisen und es werden dort immer noch regelmäßig neue Mitarbeiter eingestellt. Das Problem ist eben, dass im Arbeitsvertrag nichts mehr von Abt B steht und die Geschäftsführung den Mitarbeiter auch loswerden will.
Kündigung nach Versetzung
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Bei einer betriebsbedingten Kündigung hat eine Sozialauswahl zu erfolgen - dabei ist zuerst zu ermitteln, mit welchen anderen Mitarbeitern der gekündigte Mitarbeiter vergleichbar ist - hier kommt es nicht auf die Bezeichnung der Abteilungen sondern auf die tatsächlich dort durchgeführte Arbeit an - wenn die vergleichbar ist, hat die Sozialauswahl auch abteilungsübergreifend zu erfolgen.
Wenn die Firma natürlich Mitarbeiter einstellt, deren Arbeit auch vom Gekündigten erbracht werden könnte (wofür einiges spricht, wenn er vorher 15 Jahre in der Abteilung war), dann liegt gar keine betriebsbedingte Kündigung vor, weil ja adäquate Arbeit vorhanden ist.
Wenn die Geschäftsführung den Mitarbeiter aber loswerden will, dann wird ihr schon noch einiges einfallen - irgendwas passte dann ja meistens nicht - dann sollte man sich trotzdem gegen die Kündigung wehren, aber wohl eher auf eine Abfindung hinarbeiten als auf eine Weiterbeschäftigung.
Viel Erfolg
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