Kündigung nach amtsärtzlicher Untersuchung?

25. November 2009 Thema abonnieren
 Von 
Mountainbiker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung nach amtsärtzlicher Untersuchung?

Hallo,

ich hoffe dass hier etwas geholfen werden kann.

Der AN wird demnächst wegen häufigen krankheitsbedingten Fehlzeiten vom Amtsarzt beim Gesundheitsamt untersucht.

Die Fehlzeiten resultieren aus verschiedenen Krankheiten, diese Krankheiten wurden von ihm durch eine komplette Lebensumstellung verringert, teilweise sind diese komplett erledigt und die Fehlzeiten werden sich in den nächsten Jahren deutlich reduzieren, der AN ist im öffentlichen Dienst, aber kein Beamter.

Daher wollte der AN nur wissen, ob jemand schon solche Erfahrungen gemacht hat und dadurch resultierend eine personenbedingte Kündigung erfolgen kann.

Danke vorab.

Mfg

-- Editiert am 25.11.2009 17:31

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14 Antworten
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#1
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Erfolgen kann eine personenbedingte Kündigung immer. Ob sie jedoch ausreichend begründet ist und damit rechtens, ist eine andere Frage.

Bei einer personenbedingte Kündigung geht es immer um die Zukunftsprognose. Ist die positiv, das bedeutet, dass die Fehlzeiten wieder auf nahezu ein normales Maß zurückgehen, ist eine personenbedingte Kündigung nicht rechtens.

Was der Arbeitgeber an Fehlzeiten nennehmen muss, ist jedoch Abwägungssache, die im Falle eines Kündigungsrechtsstreits von einem Richter durchgeführt wird.


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"Nur meine Meinung, keine Rechtsberatung! "

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Du hattest als selbstverschuldete Krankheit die du jetzt durch "Verhalten" verringern willst. Wie wäre es denn gar nicht krank zu werden wenn die Krankheiten durch anderes Verhalten auch beendet werden könnten.

Also die meisten Menschen werden ja ohne zutun krank. Wenn du dich wöchentlich selbst verletzt hast um krank zu feiern wird die Kündigung sicher fruchten.

Alles eine Frage des wie und was......

K.



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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

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#3
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Also die meisten Menschen werden ja ohne zutun krank. Wenn du dich wöchentlich selbst verletzt hast um krank zu feiern wird die Kündigung sicher fruchten.


Da sind wir dann eigentlich schon bei der verhaltensbedingten Kündigung. Und da steht zusätzlich die Frage im Raum, ob das Vertrauensverhältnis zerstört ist.

Aber solche Sachen haben nicht selten einen tieferliegenden Grund, bei denen Therapien evtl. helfen können, dann wären wir wieder bei einer personenbedingten .

Aber es ist schon prinzipiell richtig, hier geht es auch darum, ob die Krankheiten selbstverschuldet und daher evtl. geeignet waren, das Vertrauensverhältnis zu zerstören.


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#4
 Von 
Mountainbiker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Schon mal danke für die Antworten.

Die Krankheiten des AN wurden alleine schon durch die Reduzierung des Körpergewichts von ca. 50 Kg in 2 Jahren gebessert.

Als Beispiel wären hier Bronchitis, Blutwerte, Bluthochdruck usw. zu nennen.

Ebenfalls sind aber durch diese Reduzierung wiederum andere Krankheiten aufgetreten, wo natürlich zusätzlich zu den anderen ursächlichen Krankheiten wiederum Fehlzeiten angefallen sind, die laut AN aber wieder abklingen und der Vergangenheit angehören.

Die Ganzen Maßnahmen zur Besserung des allgemeinen Gesundheitszustandes, wurden ja gerade dafür durchgeführt um 1. gesünder und länger zu leben und 2. gerade die Fehlzeiten zu vermindern um seinen Arbeitsplatz nicht zu verlieren.

Nun steht eben diese Untersuchung an und der AN hat keine Ruhe mehr und sorgt sich darum, dass er seine Arbeit verliert und eine ganze Welt zusammenbricht !

Mfg

-- Editiert am 25.11.2009 19:40

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#5
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Scheinbar sieht dein AG nicht ein das er die dauernden Kosten deines Lebenstil zu tragen hat. Und ein Gewichtsabnahme von 50 Kilo ist zwar toll, kommt aber auch drauf an was noch drauf ist.
Und da du nun die eine Krankheit gegen die nächste tauschst ist ja nicht im Sinne des AG der sein Geld auch irgendwo herbekommen muss.

Aber egal, du bist nicht Herr des Verfahrens und kannst kaum was dagegen tun.

Entscheiden wird ein Richter von einem Arbeitsgericht, und vorab ein Mediziner.

K.




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#6
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Scheinbar sieht dein AG nicht ein das er die dauernden Kosten deines Lebenstil zu tragen hat.


Da vereinfachen Sie das Problem sehr.

Es gibt verschiedene Krankheiten, bei denen Therapien erfolgreich sein können. Dazu gehören u.a. Bulimie, Fettsucht. Dabei sind die Betroffenen häufig in einen Teufelskreis geraten, aus dem sie ohne fremde Hilfe nicht ausbrechen können. Hier einen schlechten Lebensstil anzuprangern dürfte der Sache nicht gerecht werden.

Wenn der Betroffene es schon geschafft hat 50kg abzunehmen ist das hoch anzurechnen und ich könnte mir vorstellen, dass eine amtsärztliche Untersuchung das positiv berücksichtigen könnte.

Im Endeffekt kann man leider nichts anderes machen als abzuwarten.

Aus welchen Gründen findet die amtsäztliche Untersuchung statt?




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#7
 Von 
Mountainbiker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Wegen häufigen krankheitsbedingten Fehlzeiten, durch unterschiedliche Krankheiten.

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#8
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

Der Arzt soll feststellen ob das "eine"Krankheit" ist damit der AG nicht jedesmal die 6 Wochen zahlt. Ist es eine Krankheit schiessen die den ab da er ja dauerhaft krank ist.

quote:
Hier einen schlechten Lebensstil anzuprangern dürfte der Sache nicht gerecht werden.


Hab ich nicht gemacht, er spricht selber von einer Lebensumstellung und von keiner Krankheit.

K.

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#9
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

Das bedeutet, dass die Untersuchund der Arbeitgeber verlangt hat.

Wenn die Untersuchung eine negative Prognose ergibt, ist die Wahrscheinlichkeit dann sogar hoch, dass der Arbeitgeber eine personenbedingte Kündigung ausspricht. Es muss jedoch nicht heißen, dass hier das letzte Wort gesprochen wird. So kann es auch sein, dass das aktuell auch noch kein Ergebnis getroffen werden kann.

Durch die Gewichtsabnahme hat man gezeigt, dass man hier auf dem richtigen Weg ist. Aktuell ist aber leider noch alles möglich, hier ist leider abwarten angesagt und weiter am Ball bleiben, die Gesundheit zu verbessern. Hier sollte man unbedingt ein Rückfall durch die Aufregung in alte Gewohnheiten vermeiden.

Eine Prognose kann hier im Forum leider niemand geben.


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-- Editiert am 25.11.2009 22:39

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#10
 Von 
Mountainbiker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Was ich bisher im Internet über diese Ganze Sache gelesen habe, ist folgende.

Zukunfts Prognose: Sollte bei solch einem Fall ab zu sehen sein, das sich der Gesundheitszustand verbessert, die Fehlzeiten sich verringern und die geforderte Arbeitsleitung voll erbracht werden kann, so ist eine Personenbedingte Kündigung nicht möglich.

Gibt diese Untersuchung dann aber eine positive Prognosse, ist dann der Fall vom Tisch?

Und dann gibt es ja auch immer noch die Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen für die Gesundheit positiv zu verändern.

Des Weiteren hat der AN schon 21 Dienstjahre und sich nie etwas zu Schulden kommen lassen.

Mfg

-- Editiert am 25.11.2009 22:45

-- Editiert am 25.11.2009 22:49

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#11
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Hab ich nicht gemacht, er spricht selber von einer Lebensumstellung und von keiner Krankheit.


Schließt sie jedoch in keiner Weise aus!

Wenn man beispielsweise durch eine Lebensmittelallergie extreme Diät halten muss, ist das ebenfalls eine Lebensumstellung, die krankheitsbedingt ist.

Ich persönlich sehe und allgemein wird Fettsucht teilweise als Krankheit angesehen.


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#12
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Ich persönlich sehe und allgemein wird Fettsucht teilweise als Krankheit angesehen.


Hab ich nie bestritten.

Nur kann der AG einen dauerhaft kranken Mitarbeiter aus loswerden. Zumal wenn er immer "andere" Krankheiten als Folge einer Grunderkrankung hat ist das auch eine Frage wer das zahlt.
Bei einer Krankheit die Kasse nach 6 Wochen, bei unterschiedlichen Krankheiten immer wieder 6 Wochen lang der AG.

Und da der AG kein Ahnung hat warum man krank ist macht das der Amtsarzt.

K.

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#13
 Von 
MitEtwasErfahrung
Status:
Lehrling
(1840 Beiträge, 485x hilfreich)

quote:
Gibt diese Untersuchung dann aber eine positive Prognosse, ist dann der Fall vom Tisch?


Wenn es später zu einem "Rückfall" kommt, wird immer die Historie mitberücksichtigt, so dass der Fall genaugenommen nie vom Tisch erst.

quote:
Und dann gibt es ja auch immer noch die Möglichkeit, die Arbeitsbedingungen für die Gesundheit positiv zu verändern.


Hier muss diese Änderung dem Arbeitgeber auch zumutbar sein. Umorganisationen sind dem Arbeitgeber zuzumuten. Was jedoch letztendlich dem Arbeitgeber zugemutet wird ist letzlich Abwägungssache und auch hier ist eine Prognose erheblich fall- und richterabhängig und kann hier niemand liefern.



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#14
 Von 
Mountainbiker
Status:
Frischling
(12 Beiträge, 0x hilfreich)

Also nochmals danke für die Antworten.

Jetzt wird sich der AN mal mit dem Personalrat und seinem Dienstleiter in Verbindung setzten und halt mal den Termin abwarten und sich untersuchen lassen.

Bekommt man eigentlich den Befund des Amtsartztes direkt zu sehen, oder Auskunft wie die Prognose ist, oder zumindest nach der Untersuchung eine Durchschrift?

Mfg

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