Hallo zusammen,
ich habe völlig unvorbereitet eine Kündigung erhalten, vom Arbeitgeber wurde dies mit einem Abwicklungsvertrag gemacht, der eine Abfindung vorsieht, den ich natürlich noch nicht unterschrieben habe. Da so etwas für mich absolutes Neuland ist, bin ich nun nicht sicher, wie ich mich verhalten soll, denn ich kann mir nicht vorstellen, dass die Kündigung so rechtens ist. Daher meine Frage: wie verhalte ich mich nun am besten?
Vielen Dank für hilfreiche Tips! Wenn weitere Informationen benötigt werden, einfach nachfragen, bin gerade etwas "durch den Wind".
Kündigung nach knapp 10 Jahren Betriebszugehörigkeit mit Abwicklungsvertrag
Arbeitsrechtlicher Notfall?
Arbeitsrechtlicher Notfall?



Man müsste wissen, was dahinter steckt. Betriebsbedingt, personenbedingt, verhaltensbedingt .....
wirdwerden
Sie haben sowohl eine Kündigung erhalten, als auch einen Abwicklungsvertrag angeboten bekommen?
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ZitatMan müsste wissen, was dahinter steckt. Betriebsbedingt, personenbedingt, verhaltensbedingt ..... :
Das steht in dem Abwicklungsvertrag nicht drin. Dort steht nur, dass "das bestehende Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum xxx gekündigt" wird. Und danach dann die Punkte zur "Abwicklung des Arbeitsverhältnisses und zur Vermeidung einer gerichtlichen Auseinandersetzung".
ZitatSie haben sowohl eine Kündigung erhalten, als auch einen Abwicklungsvertrag angeboten bekommen? :
Nein, nur den Abwicklungsvertrag. In dem steht, dass das Arbeitsverhältnis beendet wird, zum Wortlaut siehe meine Antwort an wirdwerden. Edit: Seitens des Arbeitgebers ist das natürlich aber eine Kündigung.
-- Editiert von ratsuchend16 am 29.06.2016 18:14
Die gerichtliche Auseinandersetzung kann Dir im Augenblick schnuppe sein. Seid ihr an einen Tarifvertrag gebunden, gibt es einen Betriebsrat?
wirdwerden
Einen Betriebsrat gibt es nicht, an einen Tarifvertrag sind wir auch nicht gebunden.
-- Editiert von ratsuchend16 am 29.06.2016 18:18
Okay. Du musst überhaupt nichts unterschreiben, würde ich bei der ungeklärten Rechtslage nicht. Der Arbeitgeber bietet Dir also Geld an, damit Du die Kündigung akzeptierst. Wenn Du das nicht willst, unterschreibst Du gar nichts. Es wäre als erstes zu prüfen, ob der Schrieb schon so eine Kündigung beinhaltet, oder ob die Kündigung an die Bedingung geknüpft ist, dass Du den Abwicklungsvertrag unterschreibst.
Wenn Du rechtsschutzversichert bist, dann mach sofort einen Termin beim Anwalt aus. Wenn nicht, würde ich es alleine versuchen, da der Gegenstandswert ja nicht unerheblich ist. Kläre, ob es eine Kündigung ist und der Vertrag quasi eine Zugabe, um eine gerichtliche Auseinandersetzung zu vermeiden. Das ist er erste Schritt.
Wenn es eine Kündigung ist, dann binnen drei Wochen (Frist) ab zum Arbeitsgericht. Da hilft Dir jemand bei der Formulierung der Kündigungsschutzklage.
wirdwerden
Vielen Dank für Deine Ausführungen, wirdwerden!
Ja, unterschreiben werde ich da erstmal überhaupt nichts! Kam mir auch schon sehr merkwürdig vor, dass ich gefragt wurde, ob ich sofort unterschreiben will und dann, bei Abgabe der Schlüssel, noch darauf gedrängt wurde, dass ich das bis morgen unterschreibe und an die Firma sende.
Eine Rechtschutzversicherung habe ich nicht, an wen kann ich mich wenden bzw. wie sollte ich nun vorgehen? Sollte ich mich jetzt auch gleich beim Arbeitsamt melden oder erstmal warten, was nun rauskommt?
Du musst Dich sofort ans Arbeitsamt (Agentur für Arbeit) wenden. Das scheint ja doch schon eine Kündigung zu sein. Dann auch sofort zum Arbeitsgericht mit dem Kündigungsschreiben. Dort Kündigungsschutzklage einreichen.
wirdwerden
Gut, dann werde ich mich morgen gleich beim Arbeitsamt melden. Ein Kündigungsschreiben an sich habe ich nicht, nur den Abwicklungsvertrag, reicht das für das Arbeitsamt und das Arbeitsgericht?
Edit: Habe doch ein Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber (wie gesagt, etwas durch den Wind...). Also Kündigungsschreiben und dazu dann der Abwicklungsvertrag.
-- Editiert von ratsuchend16 am 29.06.2016 19:00
Das habe ich mir jetzt schon so gedacht. Also, Dein Programm für die nächsten Tage steht fest. Bitte überall mitschreiben, was passiert, prima ist es ja, wenn Du jemanden mitnehmen kannst, der Dich unterstützt. Muss aber nicht sein.
Und halt uns auf dem Laufenden. Ich bin ja gaaaar nicht neugierig, aber trotzdem.
wirdwerden
-- Editiert von wirdwerden am 29.06.2016 19:12
Ja, werde ich machen, das muss ich aber allein durchziehen, da ich meine bessere Hälfte damit nicht belasten kann und will. Vielen Dank erstmal für die Tips, morgen geht es erstmal zum Arbeitsamt und dann werde ich die weiteren Dinge in Angriff nehmen, u.a. muss ich mich ja auch um einen neuen Job kümmern. Ich werden dann berichten. Gut möglich, dass ich vorher schon Fragen hab, werde ich dann hier natürlich auch stellen.
Wieviel Beschäftigte hat der Betrieb, kommt das KSchG überhaupt zur Anwendung?
Die gesetzliche (§ 622 BGB
) oder vertragliche Kündigungsfrist wurde eingehalten?
Wie hoch ist die Abfindung im Vergleich zu §1a KschG? Entspricht sie ca. 0,5 Bruttomonatsgehältern oder deutlich mehr/weniger?
Wie groß sind die Chancen in Deiner Region innerhalb der Kündigungsfrist einen neuen vergleichbaren Job zu finden?
Das sind die wichtigsten Fragen, die man sich stellen sollte BEVOR man zum Arbeitsgericht rennt und einen Kündigungsschutzklage einreicht. Von daher finde ich dir Aussage "sofort zum Arbeitsgericht" von wirdwerden reichlich überstürzt. du hast zwar nicht ewig Zeit mit einer Klage, 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung sind es dann doch schon.
Knapp 10 Jahre bedeutet, die 10 Jahre wurden erreicht oder nicht, als die Kündigung zuging?
-- Editiert von 1000kleinesachen am 30.06.2016 06:53
ZitatGut, dann werde ich mich morgen gleich beim Arbeitsamt melden. Ein Kündigungsschreiben an sich habe ich nicht, nur den Abwicklungsvertrag, reicht das für das Arbeitsamt und das Arbeitsgericht? :
Edit: Habe doch ein Kündigungsschreiben vom Arbeitgeber (wie gesagt, etwas durch den Wind...). Also Kündigungsschreiben und dazu dann der Abwicklungsvertrag.
Ist etwas verwirrend von dir beschrieben.
Du hast also eindeutig eine Kündigung erhalten?
Ist diese im original unterschrieben und auch von einer Person die dazu berechtigt ist?
Zitata, unterschreiben werde ich da erstmal überhaupt nichts! Kam mir auch schon sehr merkwürdig vor, dass ich gefragt wurde, ob ich sofort unterschreiben will und dann, bei :Abgabe der Schlüssel, noch darauf gedrängt wurde, dass ich das bis morgen unterschreibe und an die Firma sende.
Hat man dich schon nach Hause geschickt? Freigestellt?
Wieviel Urlaub hast du noch und mit welcher Frist wurde dir gekündigt?
gruß charly
Sofort zum Arbeitsgericht, mein Rat deshalb, weil ja der Arbeitgeber versucht, eben das Arbeitsgericht zu vermeiden. Damit eine Drucksituation da ist. Und dann kann man verhandeln, aber so doch nicht.
wirdwerden
ZitatWieviel Beschäftigte hat der Betrieb, kommt das KSchG überhaupt zur Anwendung? :
Die gesetzliche (§ 622 BGB ) oder vertragliche Kündigungsfrist wurde eingehalten?
Der Betrieb hat rund 150 Beschäftigte, KSchG kommt also zur Anwendung. Kündigungsfrist wurde eingehalten.
Zitat:
Wie hoch ist die Abfindung im Vergleich zu §1a KschG? Entspricht sie ca. 0,5 Bruttomonatsgehältern oder deutlich mehr/weniger?
Deutlich weniger!
Zitat:
Wie groß sind die Chancen in Deiner Region innerhalb der Kündigungsfrist einen neuen vergleichbaren Job zu finden?
Das sind die wichtigsten Fragen, die man sich stellen sollte BEVOR man zum Arbeitsgericht rennt und einen Kündigungsschutzklage einreicht. Von daher finde ich dir Aussage "sofort zum Arbeitsgericht" von wirdwerden reichlich überstürzt. du hast zwar nicht ewig Zeit mit einer Klage, 3 Wochen nach Erhalt der Kündigung sind es dann doch schon.
Das ist schwer zu sagen, da ich damals als Quereinsteiger in den Job gekommen bin. Einen vergleichbaren Job während der Kündigungsfrist zu finden ist möglich, aber nicht sehr wahrscheinlich! Wobei ich hierzu auch eine Frage habe, kann ich während der Kündigungsfrist einen neuen Job annehmen oder geht das erst mit Ablauf der Kündigungsfrist? Beispiel: ich bewerbe mich auf eine Stelle verfügbar "ab sofort", ist das machbar oder nicht?
Zitat:
Knapp 10 Jahre bedeutet, die 10 Jahre wurden erreicht oder nicht, als die Kündigung zuging?
Die 10 Jahre wurde nicht erreicht.
Zitat:
Ist etwas verwirrend von dir beschrieben.
Du hast also eindeutig eine Kündigung erhalten?
Ist diese im original unterschrieben und auch von einer Person die dazu berechtigt ist?
Gebe ich Dir völlig recht, war gestern wie erwähnt etwas durcheinander. Also: ich habe eindeutig eine Kündigung erhalten, die auch von einer dazu berechtigten Person unterschrieben ist.
Zitat:
Hat man dich schon nach Hause geschickt? Freigestellt?
Wieviel Urlaub hast du noch und mit welcher Frist wurde dir gekündigt?
Ja, ich wurde nach Hause geschickt und unwiderruflich freigestellt, Urlaub hab ich noch fast meinen gesamten Jahresurlaub, der aber, laut Kündigung, der Freistellung angerechnet wird, gekündigt wurde mir mit der vertraglich festgelegten Kündigungsfrist.
ZitatSofort zum Arbeitsgericht, mein Rat deshalb, weil ja der Arbeitgeber versucht, eben das Arbeitsgericht zu vermeiden. Damit eine Drucksituation da ist. Und dann kann man verhandeln, aber so doch nicht. :
Ich sehe das ähnlich, allerdings bin ich auch nicht unbedingt erpicht darauf, einen rechtliche Auseinandersetzung vom Zaun zu brechen. Da ich aber eine Sperrfrist des Arbeitsamtes bekomme, wenn ich den Abwicklungsvertrag unterschreibe, möchte ich das aber so auch nicht hinnehmen.
Wer behauptet das mit der Sperrzeit?
ZitatSofort zum Arbeitsgericht, mein Rat deshalb, weil ja der Arbeitgeber versucht, eben das Arbeitsgericht zu vermeiden. Damit eine Drucksituation da ist. Und dann kann man verhandeln, aber so doch nicht. :
wirdwerden
Was für eine sinnfreie Logik! Wenn der AG eine Abfindung anbietet, die man nur erhält wenn man nicht klagt, dann rÄtst Du natürlich sofort (!) zur Klage, ohne zu wissen, wie hoch diese ist, ob das KSchG zur Anwendung kommt, etc. pp.
Falls ein AG mit der Kündigung eine Entschädigung nach 1a KSchG anbietet, dann wirst Du vermutlich ebenso raten, sofort zu Klagen.
Kannst Du mir verraten, wo hier die Notwendikeit für die absolute Eile der Klageeinreichung bestehen soll?
ZitatWer behauptet das mit der Sperrzeit? :
Das sagen so ziemlich alle Quellen, die ich dazu befragt habe. Da man mit der Einwilligung zum Abwicklungsvertrag quasi selbst dafür verantwortlich ist, dass das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst wird. Siehe: https://www.jurion.de/Urteile/BSG/2003-12-18/B-11-AL-35_03-R
Bei Abwicklungsverträgen gibt es nicht zwangsläufig immer einer Sperrzeit. Es kann jedoch ein Indiz für das Vorliegen eines Beteiligungssachverhaltes sein, sodass die AA noch mal genauer hinguckt. Das ergibt sich auch aus den Geschäftsanweisungen der AA.
Wenn man ganz auf Nummer Sicher gehen will, dann spricht man mit dem AG ab, dass man den Inhalt des Abwicklungsvertrages als gerichtlichen Vergleich möchte und legt daher pro Forma Kündigungsschutzklage ein. Rein taktisch würde ich aber erst mit dem AG sprechen und dann zum Gericht maschieren. Für die sofortige Kündigungsschutzklage sehe ich hier auch keine Notwendigkeit. Der AG weiß sehr genau, dass ein AN 3 Wochen Zeit für die Kündigungsschutzklage hat. Wenn er Verhandlungsbereit ist, dann lässt sich ein vernünftiger AG auch vor Einreichung der Kündigungsschutzklage auf Verhandlungen ein. Insbesondere wenn es bisher keine atmosphärischen Störungen gab, könnte es auch sein, dass der AG bei sofortiger Einreichung der Kündigungsschutzklage etwas verschnupft reagiert und man seine Verhandlungsposition damit verschlechtert. Von daher würde ich, wenn mir die Abfindung zu gering ist, erstmal vor Einlegung der Kündigungsschutzklage versuchen die Abfindung hoch zu verhandeln verbunden mit dem Hinweis, dass das alles dann in einem Kündigungsschutzverfahren als Vergleich festgehalten werden soll.
Zitat:ZitatWer behauptet das mit der Sperrzeit? :
Das sagen so ziemlich alle Quellen, die ich dazu befragt habe. Da man mit der Einwilligung zum Abwicklungsvertrag quasi selbst dafür verantwortlich ist, dass das Beschäftigungsverhältnis aufgelöst wird. Siehe: https://www.jurion.de/Urteile/BSG/2003-12-18/B-11-AL-35_03-R
Das Urteil ist von 2003! Seit dem hat es m.W. anderslautende Urteile gesehen. Schau in die aktuellen Durchführungsanweisungen der AA zu $ 157 SGB III, die finden sich online.
Tritt in die zuständige Gewerkschaft ein, die übernehmen dann das mit dem Rechtsschutz bzw. übernehmen den Anwalt.
Kannst ja nachher wieder austreten.
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