Kündigung nach unbefugt gelesener Mail

16. Januar 2010 Thema abonnieren
 Von 
Kerstin N.
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 8x hilfreich)
Kündigung nach unbefugt gelesener Mail

Hallo,

folgender Fall:

Ein Mitarbeiter wurde gebeten sich zu überlegen das Arbeitsverhältnis aufzulösen. Warum - der Chef hat eine Mail unter Kollegen gelesen wo sie sich über Betriebsinterne Sachen ausgetauscht haben. Dies sieht er als Vertrauensbruch. Scheinbar hat er keinen Grund gefunden das AV zu beenden. Wie ist denn da die Rechtslage? Darf er die Mail lesen? Er ist nicht der Admin - Datenschutzbeauftragten gibt es nicht; er als GF wäre es sozusagen?

Elternzeit - kann man sagen man möchte jetzt als Vater erstmal Elternzeit nehmen und danach nochmal darüber reden? Bisher hat er verboten das der Vater in Elternzeit darf.

Für Hilfe wäre ich sehr dankbar.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
blaubär49
Status:
Schlichter
(7434 Beiträge, 2002x hilfreich)

////... sich über Betriebsinterne Sachen ausgetauscht....

.... das ist freiilich seeehr feinsinnig ausgedrückt. bei solchen äußerungen kommt es auf die details an: handelt es sich um sachliche kritik oder polemik, gar schmähkritik oder beleidigende äußerungen?? die andere frage, ob der gf die post lesen durfte, ist auch nicht ohne weiteres zu beantworten - wie ist er denn an die mail gekommen? von versehentlich mit in den verteiler genommen bis eigenmächtig bei einem ma gelesen ist da alles möglich.
wenn die äußerungen sachlich motiviert und formuliert sind, braucht sich der ma nicht unter druck setzen zu lassen.

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"... nach bestem Wissen :) .
"Das ganze Leben ist ein Quiz ...""

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#2
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2467x hilfreich)

quote:
Ein Mitarbeiter wurde gebeten sich zu überlegen das Arbeitsverhältnis aufzulösen.


Überlege und komme zu dem Schluss es nicht zu machen.

Ich würde anfangen mir einen neuen Job zu suchen.
K.

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"Ich schreibe ohne Sinn und Verstand - na und !"

0x Hilfreiche Antwort

#3
 Von 
maestro1000
Status:
Lehrling
(1300 Beiträge, 731x hilfreich)

Hallo,
wenn ein AG einen AN um eine Auflösung "bittet" weil er ihn nicht mehr da haben will, bedeutet dass zu 100%, dass sein Hausanwalt ihm gesagt hat, dass der AG eine AG-seitige Kündigung vom Arbeitsgericht links und rechts um die Ohren bekommen würde. Da muss binnen 3 Wochen nach Eingang einer Kündigung Klage beim Arbeitsgericht werden.
Umgekehrt: Wenn ein AN einfach so eine Auflösung / Aufhebung unterschreibt bzw.selber kündigt haut dem AN die Arbeitsagentur links und rechts eine Sperre bis 12 Wochen um die Ohren.

Wenn die Firma bisher private Emails am Arbeitsplatz geduldet oder sogar ausdrückich erlaubt hat, macht der AG sich sogar u,U,. Umständen strafbar wenn er darin rumschnüffelt. Anzeigen gegen den AG sind allerdings problematisch.

Wenn das nicht klar geregelt ist hat der AG ein Problem.
Da es sich aber offensichtlich auch um betriebliche Belange dreht und wenn die "in der Form" bleiben ist da eh nicht viel zu machen.

Wieviel feste MItarbeiter hat der Laden eigentlich ?
Allgemein:Über 10 = KÜndigungsschutz (plus ein paar Sonderregeln)


Einen Elternzeitanspruch muss man zur Not auch vor Gericht durchsetzen.
Wenn ich richtig informiert bin, beginnt der Kündigungsschutz mit dem formalen Einreichen des Antrages , aber nicht mit bloßem Nachfragen...
Würde mich mal beraten lassen.



-- Editiert am 16.01.2010 11:53

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#4
 Von 
Kerstin N.
Status:
Frischling
(47 Beiträge, 8x hilfreich)

ök danke - einfach cool bleiben und einen schriftlichen antrag auf elternzeit machen. danach abwarten ob man sich nicht wieder beruhigt ;) .

an die mail ist er im übrigen gekommen, weil er die gesendeten mails seiner sekretärin gelesen hat als sie gerade nicht am platz war. der inhalt war ein bewerbung einer dritten person.

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