Kündigung nach während Probezeit

26. November 2021 Thema abonnieren
 Von 
Muck1988
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung nach während Probezeit

Hallo,
mein Lebensgefährte wurde 2 Wochen vor Ende der 6 monatige Probezeit gekündigt. Nach einem Gespräch mit dem Arbeitgeber, ist dieser mit der Leistung nicht ganz zufrieden. Er würde ihn gerne weiter beschäftigen aber mit weniger Stundenlohn. Dass möchte mein Lebensgefährte allerdings nicht. Er ist Werker für Garten u. Landschaftsbau. In der Firma wurde er für die Gartenpflege eingestellt worden, aber auch mit dem Zusatz für andere Tätigkeiten. Nun ist der Arbeitgeber nicht ganz so zufrieden mir seinen Aufgaben als Quereinsteiger, weil sie Garagen und Industrietore einbauen. Also ein Service Unternehmen mit verschiedenen Dienstleistungen. Die Kündigung ist zum 4.12.21. Heute gab es ein weiteres Gespräch und der Arbeitgeber hat ihm vorgeschlagen ihn nach dem Kündigungsdatum wieder einzustellen. Also praktisch ohne Unterbrechung. Allerdings mit einem neuen Arbeitsvertrag und einer erneuten Probezeit von 3 Monaten. Ich werde das Gefühl nicht los, dass die angeblich nicht erwartete Leistung der Grund für die Kündigung ist, sondern nur um eine erneute Probezeit. Mein Lebensgefährte möchte natürlich die Chance nutzen um nicht arbeitslos zu werden. Meine Frage warum ein neuer Vertrag? Kann der Arbeitgeber die Kündigung nicht einfach zurück nehmen? Naja Nachteil für den Arbeitgeber wäre dann wohl die Probezeit, die würde dann ja laut alten Vertrag erfüllt sein. Ist es rechtlich okay wie der Arbeitgeber vorgeht?
MfG
Muck1988

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7 Antworten
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#1
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Zitat (von Muck1988 ):
.... sondern nur um eine erneute Probezeit.


Darum braucht ihr euch keine Sorgen zu machen. Wenn der AG meint, mit oder wegen der erneuten Probezeit mit der für die Probezeit typischen K-Frist von 14 Tagen kündigen zu können, hat er sich geschnitten - das geht so nicht: die Probelzeit von 6 Monaten ist ausgeschöpft. (Das solltet ihr aber dem AG nicht auf die Nase binden!).

Wenn ansonsten alles stimmt mit den neuen Vertrag, kann dein Freund unbesorgt unterschreiben.

Eine andere Frage ist die nach der Größe des Unternehmens: unter 10 MA - auf Vollzeitstellen zusammengezählt - ist es ein Kleinbetrieb, in dem das Kündigungsschutzgesetz nicht gilt mit der Folge, dass Kündigungen leicht möglich sind.

Zitat:
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB)
§ 622 Kündigungsfristen bei Arbeitsverhältnissen
(1) ...
(2) ...
(3) Während einer vereinbarten Probezeit, längstens für die Dauer von sechs Monaten, kann das Arbeitsverhältnis mit einer Frist von zwei Wochen gekündigt werden.


-- Editiert von blaubär+ am 27.11.2021 07:27

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#2
 Von 
Muck1988
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo,
danke zur der Frage Anzahl der Mitarbeiter, wir sind insgesamt 4 Mitarbeiter mit mir. Wir haben zwei Chefs, die jeweils zu gleichen Teilen das Unternehmen gehört. Unter diesen Umständen Betrieb unter 10 Mitarbeiter hätten sie es also leichter zu kündigen. Dann haben sie kein Wissen darüber, weil der Stundenlohn soll bleiben. Ihnen ist nur die Probezeit wichtig. Aber können Sie denn zum 01.12.2021 einen neuen Vertrag fertigen, wenn die offizielle Kündigung zum 04.12.2021 besteht?
Große Sorgen mache ich mir weil, wir Aufstockung vom Amt bekommen. Unsere Tochter ist sehr krank und deshalb bin ich noch zuhause und erziele kein eigenes Einkommen. Mein Lebensgefährte hat es dem Jobcenter und dem Arbeitsamt direkt nach dem er die Kündigung erhalten mit geteilt. Die haben ja auch die Kündigung vorliegen, ich hoffe die machen da keine Probleme. Warum nimmt der Arbeitgeber die Kündigung nicht mit einer Einwilligungserklärung einfach zurück? Kündigen kann er ihn auf Grund, dass es ein kleiner Betrieb auch mit dem alten Vertrag ohne weitere Probezeit mit einer kurzen Kündigungsfrist, wie ich es hier verstanden habe. Eigentlich muss mein Lebensgefährte sich am Montag bei der Agentur für Arbeit noch persönlich arbeitslos melden. Arbeitssuchend und die Kopie der Kündigung hatte er schon Online einreichen können. Nun meinte sein Chef er bräuchte den Termin nicht wahrnehmen, da er ja in der laufenden nächsten Woche seinen neuen Vertrag bekommt. Ich bin der Meinung er sollte den Termin trotzdem wahrnehmen, noch hat er den Vertrag nicht und weiß auch so nicht was tatsächlich drin steht. Wenn er den Vertrag hat und passt alles genügt ein Anruf bei der Agentur für Arbeit und zieht die Arbeitslosenmeldung zurück.
MfG Muck1988

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#3
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Diese Warum-Fragen sind von Haus aus von Außenstehenden nicht zu beantworten - das könnte nur der Chef (er)klären.
Dein Freund sollte m.E. die AA auf jeden Fall von der neuen Entwicklung unterrichten, das sollte auch via Email gehen. Ein Termin um sich arbeitslos zu melden, scheint mir auch fragwürdig oder verwirrend, wenn der Chef sein Versprechen hält.

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#4
 Von 
blaubär+
Status:
Weiser
(17355 Beiträge, 6463x hilfreich)

Zitat (von Muck1988 ):
Aber können Sie denn zum 01.12.2021 einen neuen Vertrag fertigen, wenn die offizielle Kündigung zum 04.12.2021 besteht?

Das ist kein Problem. Good Luck.

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#5
 Von 
guest-12309.12.2021 18:04:54
Status:
Schüler
(163 Beiträge, 11x hilfreich)

Zitat (von Muck1988 ):
danke zur der Frage Anzahl der Mitarbeiter, wir sind insgesamt 4 Mitarbeiter mit mir.
Wegen des schwachen Kündigungsschutzes ist von solchen Kleinbetrieben abzuraten - wenn man es sich denn aussuchen kann.

Wer handwerklich geschickt ist, der findet sicherlich leicht eine Anstellung bei Handwerksbetrieben mit mehr als zehn Mitarbeitern. Denn Handwerksbetriebe suchen Hände ringend neue Mitarbeiter. Mit einem geringeren Stundenlohn als ein Facharbeiter muss man natürlich leben, das ist doch klar.

Es muss einem aber klar sein, dass auch ein Kündigungsschutz nicht vor einer Kündigung schützt. Man steht dann zwar besser da, aber man ist nicht vor einer Kündigung sicher.

Es gibt aber auf lange Sicht durchaus gute Möglichkeiten: Wenn jemand in einen Lehrberuf einige Jahre tätig ist, dann kann er die Gesellenprüfung machen, auch ohne eine Lehre gemacht zu haben (Externenprüfung). Da sollte man allerdings einiges beachten, so z. B. dass man ein Zeugnis des Arbeitgebers oder andere Nachweise benötigt. Es ist daher von Vorteil, wenn der Arbeitgeber den Arbeitnehmer unterstützt. Es wäre vermutlich anzuraten, sich regelmäßig ein Zeugnis ausstellen zu lassen, aus denen detailliert hervor geht, in welcher Weise der AN tätig war.

Gesetzliche Grundlage ist das Berufsbildungsgesetz § 45 Abs. 2:
Zitat:

(2) Zur Abschlussprüfung ist auch zuzulassen, wer nachweist, dass er mindestens das Eineinhalbfache der Zeit, die als Ausbildungsdauer vorgeschrieben ist, in dem Beruf tätig gewesen ist, in dem die Prüfung abgelegt werden soll. Als Zeiten der Berufstätigkeit gelten auch Ausbildungszeiten in einem anderen, einschlägigen Ausbildungsberuf. Vom Nachweis der Mindestzeit nach Satz 1 kann ganz oder teilweise abgesehen werden, wenn durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft gemacht wird, dass der Bewerber oder die Bewerberin die berufliche Handlungsfähigkeit erworben hat, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigt. Ausländische Bildungsabschlüsse und Zeiten der Berufstätigkeit im Ausland sind dabei zu berücksichtigen.


Quelle:
https://www.gesetze-im-internet.de/bbig_2005/__45.html

Man darf aber auch nicht vergessen, dass man für eine Prüfung den Prüfungsstoff beherrschen muss. Das gilt auch für theoretische Kenntnisse. Die Anforderungen in Handwerksberufen sind nicht übertrieben hoch, aber vorhanden. Daher sollte man sich rechtzeitig die Schulbücher besorgen und in der Freizeit den Stoff lernen.

Ich halte das für einen sehr guten Weg, um nach ein paar Jahren eine Ausbildung in der Tasche zu haben.

-- Editiert von FancyFox am 27.11.2021 13:42

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#6
 Von 
Anami
Status:
Unbeschreiblich
(31913 Beiträge, 5623x hilfreich)

Zitat (von FancyFox):
Wegen des schwachen Kündigungsschutzes ist von solchen Kleinbetrieben abzuraten
Besser mal lesen, was der TE da schreibt und was geplant ist.
Der AN hat eine Ausbildung. Der AN hat einen Job. Der AN hat die Aussicht auf den Job weiterhin.

manmanman :augenroll:

Signatur:

Ich schreibe hier nur meine Meinung.

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#7
 Von 
Muck1988
Status:
Frischling
(6 Beiträge, 0x hilfreich)

Danke Anami,
ja mein Lebensgefährte hat eine Ausbildung. Und klar kann und könnte er sich was anderes suchen. Aber er fühlt sich dort sehr wohl und es herrscht unter den Kollegen eine tolles Arbeitsklima. Der eine Chef ist halt jemand, der immer im Büro gearbeitet hat, also überhaupt nicht handwerklich. Einmal selbst Tätigkeiten ausüben, die seine Mitarbeiter ausführen um zu beurteilen wie was wo schneller geht. Trotzdem möchte ich mich hier bei allen bedanken.
MfG Muck1988

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