Kündigung nahegelegt - was tun?

28. Juli 2009 Thema abonnieren
 Von 
Katrin Bayer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)
Kündigung nahegelegt - was tun?

Hallo zusammen,
ich hoffe ihr könnt mir helfen: mein Freund arbeitet seit fast drei Jahren in einer Unternehmensberatung. Obwohl er im relevanten Zeitraum auf seinen Projekten gute Bewertungen von den Projektleitern bekommen hat und die Kunden ihn immer verlängert haben, wird er wieder nicht befördert, was eindeutig persönliche Gründe hat (der erste Projektleiter konnte ihn nicht leiden und ist ein Freund von seinem jetzigen) Außerdem ist die Fluktuation in der Firma zu niedrig und deshalb wird ihm jetzt nahegelegt zu kündigen. Begründung: er habe nur gute Arbeit gemacht, mehr nicht. Für eine Beförderung reicht es nicht und wenn er schon drei Jahre ohne Beförderung ist, wird das auch nichts mehr und er soll jetzt gehen. Die Drohung, die im Raum steht: sonst gibt es ein schlechtes Zeugnis. Er hat aber noch nichts neues und fragt sich jetzt, was er machen soll? Abfindung? Anwalt? Es handelt sich hier um einen internationalen großen Konzern, was natürlich einschüchtert. Ach ja, Betriebsrat gibts keinen...
Die wichtigste Frage ist aber diese: sein Projektleiter hat ihm jetzt freigestellt das Projekt noch zwei Wochen länger zu machen (der Kunde würde ihn noch wollen) oder ab 31.07 nicht mehr zu kommen. Kann das eventuell eine Falle sein und ihm nachträglich als Arbeitsverweigerung ausgelegt werden, wenn er sagt dass er unter diesen Umständen lieber nicht mehr den A... aufreissen möchte?? Ich befürchte halt die suchen jetzt Kündigungsgründe.

Ich wäre so froh, wenn irgendjemand uns weiterhelfen könnte. Das kam alles so plötzlich und unerwartet! Vielen Dank schon mal im Voraus.
K.

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4 Antworten
Sortierung:
#1
 Von 
Slavonia
Status:
Praktikant
(805 Beiträge, 195x hilfreich)

Guten Tag
Warum sollte Ihr Freund kündigen? Wenn der Betrieb ihren Mitarbeiter los werden will, muss dieser kündigen. Um Ihren Freund los zu werden, sollte er notfalls eine angemessene Entschädigung für den Verlust des Arbeitsplatzes zahlen.(Abfindung)
Ein Aufhebungsvertrag sollte hier nur die letzte Option sein und auch nur mit einer "guten Abfindung" verbunden sein, zusätzlich lassen Sie vermerken, dass der Arbeitsplatz auch sonst verloren gegangen wäre.Damit es keine Sperrzeit gibt.Der Arbeitgber kann ihn ja Freistellen, muss ihm aber bezahlen.Die Freistellung sollten Sie sich natürlich schriftlich geben lassen.
Andersfalls muss Ihr Freund auf jeden Fall seine Arbeitskraft nachweislich zur Verfügung stellen.Auf jeden Fall immer zur Arbeit erscheinen, auch wenn der Chef sagt er kann zu Hause bleiben, sollten Sie dies immer schriftlich haben.
Geben Sie keinen Anlass zur Kündigung! Die Androhung ein schlechtes Zeugnis auszustellen, sehe ich hier schön als Nötigung.
Da muss man ein dickes Fell haben und das Duchstehen.So wie Sie die Sache schildern, wird ihr Freund früher oder später gekündigt und sollte dann sofort die Kündigungsschutzklage einreichen, wenn es vorher keine Einigung gegeben hat.

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#2
 Von 
Sunbee 1
Status:
Gelehrter
(10618 Beiträge, 2433x hilfreich)

@Katrin Bayer

Deine Befürchtungen teile ich nach der Schilderung. Sieht so aus, als wolle man ihn loshaben, aber der AG scheint zu ahnen, dass eine Kündigung in einem Betrieb mit der Mitarbeiterzahl nicht einfach sein wird :)

Er muss UNBEDINGT seine Arbeitskraft anbieten, ggfalls auch wiederholt. Der Ag muss sie annehmen, ansonsten befindet der sich im Annahmeverzug und muss trotzdem Gehalt zahlen. Darauf sollte er dann (vorsichtig) hingewiesen werden.

Ich würde an seiner Stelle weiterarbeiten und so tun, als wäre nix. Der 31. ist bald und man wird sehen, was dann ist.

Unter KEINEN Umständen kündigen oder eine Aufhebung unterschreiben. Das würde zur Sperre von ALG1 führen und direkt in sankioniertes ALG2 (auf Antrag und nur wenn kein Vermögen vorhanden ist)

Meiner Einschätzung nach ist jetzt noch kein Handlungsbedarf einen Anwalt betreffend, aber wenn das so weitergeht, möglicherweise sogar eine Kündigung seitens des AG erfolgt, sollte man das als Option ins Auge fassen.

Sunbee





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"Meine Beiträge stellen lediglich eine persönliche Meinung dar und sind keine Rechtsberatung.
"

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#3
 Von 
guest-12327.06.2010 20:05:23
Status:
Senior-Partner
(6301 Beiträge, 2465x hilfreich)

Und schon mal anfangen zu suchen. Denn die beste Verhandlungsposition hat man wenn man bereits den neuen Job in der Tasche hat. Dann verlangt man ne Abfindung und geht.

K.

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"Ich hab keine Ahnung, davon aber mehr als genug."

0x Hilfreiche Antwort

#4
 Von 
Katrin Bayer
Status:
Frischling
(2 Beiträge, 0x hilfreich)

Hallo zusammen,
vielen Dank für Eure hilfreichen Antworten. Der erste Impuls war natürlich, da NIE MEHR hinzugehen, aber ihr habt sicherlich recht, dass ihm das negativ ausgelegt werden kann, gerade wenn man sonst nichts findet, was eine Kündigung rechtfertigt. Es würde auch irgendwie einem Eingeständnis gleichkommen, dass man eh bald gehen wird, wenn man jetzt die Flinte ins Korn wirft. Dann muss er da wohl durch und gute Mine zu einem ganz schön gemeinen Spiel machen..
Und einen Anwalt will er dann auch bald einschalten, schon allein um über alle Möglichkeiten, die er jetzt hat, Bescheid zu wissen.

Ein neuer Job wäre natürlich das Beste, die Nachricht kam jedoch erst am Freitag und bisher ist diesbezüglich natürlich noch nichts in Sicht..
Viele Grüße und nochmals Danke
Katrin

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